Vossloh Aktiengesellschaft – Berichtigung der am 5. April 2022 veröffentlichten Einladung zur virtuellen ordentlichen Hauptversammlung Berichtigung der Veröffentlichung vom 05.04.2022

Vossloh Aktiengesellschaft

Werdohl

Wertpapier-Kenn-Nr.: 766 710
ISIN: DE 000 766 710 7

Berichtigung der am 5. April 2022 veröffentlichten
Einladung zur virtuellen ordentlichen Hauptversammlung
am 18. Mai 2022

Mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 5. April 2022 hat der Vorstand die ordentliche
Hauptversammlung der Vossloh Aktiengesellschaft als virtuelle Hauptversammlung einberufen
für Mittwoch, den 18. Mai 2022, um 10:00 Uhr Mitteleuropäische Sommerzeit – MESZ.

Hiermit weisen wir darauf hin, dass in dem unter dem Tagesordnungspunkt 1 abgedruckten
Fließtext Druckfehler aufgetreten sind, die wie folgt berichtigt werden (Änderungen
durch Unterstreichung gekennzeichnet):

 
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses,
des zusammengefassten Lageberichts für die Vossloh Aktiengesellschaft und den Konzern
zum 31. Dezember 2021 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Die genannten Unterlagen enthalten auch den erläuternden Bericht über die Angaben
nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs sowie die Erklärung zur Unternehmensführung (Corporate
Governance Bericht) nach §§ 289f Absatz 1, 315d des Handelsgesetzbuchs und sind sämtlich über die Internetseite der Gesellschaft
unter

www.hauptversammlung.vossloh.com

zugänglich. Mit Ausnahme des Jahresabschlusses für die Vossloh Aktiengesellschaft
(Einzelabschluss) sind diese Unterlagen im Geschäftsbericht 2021 enthalten. Abschriften
aller genannten Unterlagen werden den Aktionärinnen und Aktionären auf Anfrage kostenlos
und unverzüglich zugesandt. Ferner werden die genannten Unterlagen in der Hauptversammlung
erläutert.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss
am 16. März 2022 gebilligt und den Jahresabschluss für die Vossloh Aktiengesellschaft
damit festgestellt. Einer Beschlussfassung durch die Hauptversammlung bedarf es daher
unter Tagesordnungspunkt 1 nicht.

Im Übrigen verbleibt es unverändert bei der am 5. April 2022 im Bundesanzeiger veröffentlichten
Fassung der Einberufung. Von einer erneuten Wiedergabe wird daher abgesehen.

 

Werdohl, im April 2022

Vossloh Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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