vPE WertpapierhandelsBank AG – Hauptversammlung 2016

vPE WertpapierhandelsBank AG

München

ISIN DE0006911605
WKN 691 160

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zu der ordentlichen Hauptversammlung der
vPE WertpapierhandelsBank AG, München, ein.

Sie findet statt am

Mittwoch, den 27. Juli 2016, um 10:00 Uhr,
im Haus der Bayerischen Wirtschaft, Max-Joseph-Straße 5 in 80333 München.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2015 der vPE WertpapierhandelsBank AG sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes, die im Geschäftsjahr 2015 amtiert haben, für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates, die im Geschäftsjahr 2015 amtiert haben, für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl des Abschlussprüfers der vPE WertpapierhandelsBank AG für das Geschäftsjahr 2016

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu wählen.

Vorlagen an die Aktionäre

Die auslegungspflichtigen Unterlagen stehen vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung unter www.vpeag.de dort unter Investor Relations/Hauptversammlung zum Download bereit. Sie liegen auch in den Geschäftsräumen der vPE WertpapierhandelsBank AG, Maximiliansplatz 17, 80333 München, während der Geschäftszeiten zur Einsicht der Aktionäre aus. Es wird darauf hingewiesen, dass der gesetzlichen Verpflichtung mit der Zugänglichmachung auf der Internetseite der Gesellschaft Genüge getan ist. Die Unterlagen werden daher den Aktionären auf Verlangen kostenlos und unverzüglich einmalig mit einfacher Post zugesandt.

Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

Nicht-börsennotierte Gesellschaften im Sinne des § 121 Abs. 3 AktG i.V.m. § 3 Abs. 2 AktG sind in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie der Adressen insbesondere für Anmeldung und Anträge von Aktionären verpflichtet.

Nachfolgende Hinweise – mit Ausnahme der angegebenen Adressen – erfolgen freiwillig, um unseren Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines Nachweises ihres Anteilsbesitzes bis spätestens 20. Juli 2016 (24:00 Uhr), in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) bei der Gesellschaft bei nachfolgend bezeichneten Stelle angemeldet haben:

vPE WertpapierhandelsBank AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Fax: +49 (0)89 30903 74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Der Nachweis des Aktienbesitzes hat ebenfalls in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen; hierfür genügt eine Bestätigung durch das depotführende Institut. Dieser Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages, d. h. auf den 6. Juli 2016 (0:00 Uhr), vor dem Tag der Versammlung beziehen (Record Date). Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, so darf die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.

Aktionäre, die rechtzeitig eine Eintrittskarte für die Teilnahme an der Hauptversammlung über ihr depotführendes Institut angefordert haben, brauchen nichts weiter zu veranlassen. Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen.

Stimmrechtsvertretung

Zur Teilnahme berechtigte Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können sich bei der Ausübung ihrer Rechte, insbesondere des Stimmrechts, durch Bevollmächtigte, z. B. durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, vertreten lassen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird.

Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen im Sinne von § 135 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen können eigene Anforderungen an die Erteilung der Vollmacht bestehen, da diese die Vollmacht gemäß § 135 AktG nachprüfbar festhalten müssen. Daher bitten wir unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form der Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen mit diesen abzustimmen.

Anträge und Wahlvorschläge

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 126 Absatz 1 und § 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adresse bis spätestens zum Ablauf des 12. Juli 2016 (24:00 Uhr) zu richten:

vPE WertpapierhandelsBank AG
Herrn Lars Ewaldsen
Maximiliansplatz 17
80333 München
Fax: +49 (0)89 225 060
E-Mail: le@vpeag.de

Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge sowie eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden im Internet unter www.vpeag.com dort unter Investor Relations/Hauptversammlung unverzüglich veröffentlicht.

 

München, im Juni 2016

vPE WertpapierhandelsBank AG

Der Vorstand

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