VSM . Vereinigte Schmirgel- und Maschinen-Fabriken Aktiengesellschaft – DIVIDENDENBEKANNTMACHUNG

VSM · Vereinigte Schmirgel- und Maschinen-Fabriken Aktiengesellschaft

Hannover

ISIN DE0007637001 / DE0007637035
Wertpapierkennnummer 763 700 / 763 703

DIVIDENDENBEKANNTMACHUNG

Die 112. ordentliche Hauptversammlung der VSM · Vereinigte Schmirgel- und Maschinen-Fabriken Aktiengesellschaft hat am 25. August 2015 beschlossen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2014 in Höhe von 5.117.767,33 EUR wie folgt zu verwenden:

0,15 EUR Dividende auf jede der 16.500 Vorzugsaktien 2.475,00 EUR
3,00 EUR Dividende auf jede der 946.000 Stammaktien 2.838.000,00 EUR
2,00 EUR Sonderdividende auf jede der 946.000 Stammaktien 1.892.000,00 EUR
4.732.475,00 EUR
Einstellung in andere Gewinnrücklagen gem. § 58 Abs. 3 AktG 385.000,00 EUR
Gewinnvortrag 292,33 EUR
Bilanzgewinn 5.117.767,33 EUR

Die Dividende wird am 26. August 2015 unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer sowie 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (Gesamtabzug 26,375 %) und gegebenenfalls der Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer durch die in die Dividendenabwicklung einbezogenen Kreditinstitute ausgezahlt. Die Steuerbeträge können unter Vorlage der Steuerbescheinigung auf die im Rahmen der Einkommen- oder Körperschaftsteuerveranlagung festgesetzte Steuer angerechnet werden.

Zahlstelle ist die Deutsche Bank Aktiengesellschaft.

Den unbeschränkt steuerpflichtigen Aktionären, die ihrer Depotbank eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung ihres Wohnsitzfinanzamts vorgelegt haben, wird die Dividende im Rahmen der gesetzlichen Regelungen ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag gutgeschrieben. Das Gleiche gilt für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag eingereicht haben, soweit das in diesem Auftrag angegebene Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.

Beschränkt steuerpflichtigen Aktionären wird der Steuerabzug nach Maßgabe des zwischen dem Wohnsitzstaat des Aktionärs und Deutschland abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens vom Bundeszentralamt für Steuern auf Antrag und unter Vorlage der Steuerbescheinigung erstattet; eine Dividendenabrechnung ist nicht mehr ausreichend.

 

Hannover, im August 2015

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Aktiengesellschaft

– Der Vorstand –

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