VST BUILDING TECHNOLOGIES AG: Einladung zu einer Versammlung („Tagfahrt“)

Bereitgestellt: 14.12.2021 13:20

REPUBLIK ÖSTERREICH
LANDESGERICHT KORNEUBURG

Landesgerichtsplatz 1
2100 Korneuburg
Tel.: +43 2262 799

BESCHLUSS

RECHTSSACHE:
Erste Partei
Nikolaus VOGT
Linke Wienzeile 124/​5
1060 Wien
Tel.: 595 60 70 60, Fax: 595 60 70 70
(Zeichen: NV-Konkurse)
Zweite Partei
VST BUILDING TECHNOLOGIES AG
Feuerwehrstraße 7
2333 Leopoldsdorf
Firmenbuchnummer 228174a
vertreten durch
Dr. Engelhart & Partner Rechtsanwälte OG
Esteplatz 4
1030 Wien
Tel.: 712 33 30-0, Fax: 712 33 30-30

Gemäß § 1 und 3 des Gesetzes vom 5. Dezember 1877, RGBl 1877/​111, womit ergänzende Bestimmungen zu den Gesetzen vom 24. April 1874, RGBl 1874/​48 und 1874/​49, betreffend die Vertretung der Besitzer von Pfandbriefen oder von auf Inhaber lautenden oder durch Indossament übertragbaren Teilschuldverschreibungen erlassen wurden, werden die Besitzer der von der

VST BUILDING TECHNOLOGIES AG, FN 228174a, vormals:
VST-Verbundschalungstechnik AG,
vormals:
VSTVerbundschalungstechnikGmbH,
Feuerwehrstraße 17, A-2333 Leopoldsdorf Schloss Leopoldsdorf,

begebenen Anleihe WKN /​ ISIN: A2R1SR /​ DE000A2R1SR7; 7,00 % Schuldverschreibung 2019-2024, Laufzeit: 28.06.2019 bis 27.06.2024, bei halbjähriger Zinszahlung, Volumen: MEUR 15, aufgefordert, zu einer vom hg. Gericht anberaumten

Versammlung („Tagfahrt“) am 10.01.2022, 10:00 Uhr,Saal 16

zu ihrer Einvernahme über den vom gemeinsamen Kurator zu erstattenden Bericht und zur Wahl von 3 Vertrauensleuten und 3 Ersatzleuten gemäß § 10 leg cit zu erscheinen.

Es können auch Personen zu Vertrauens- oder Ersatzleuten gewählt werden, die keine Besitzer der oben angeführten Teilschuldverschreibung sind.

Gemäß § 10 leg cit haben sich die gewählten Vertrauens- und Ersatzleute noch vor Schluss der Versammlung, in der ihre Wahl stattfindet, über die Annahme der Wahl zu erklären.

Zum Nachweis ihrer Berechtigung, an der Versammlung („Tagfahrt“) teilzunehmen, haben die Erschienenen das Original eine Urkunde über die Verwahrung (Depotauszug) der ihnen gehörigen Teilschuldverschreibungen bei einer öffentlichen Behörde, bei einer unter staatlicher Aufsicht stehenden Anstalt, bei einer inländischen Bank oder einer Bank mit Sitz im EWR oder einem Vollmitglied der OECD vorzulegen und sich durch einen amtlichen Lichtbildausweis und/​oder Firmenbuchauszug zu legitimieren. Der Depotauszug darf nicht älter als 10 Tage sein. Bevollmächtigte haben überdies – sofern es sich nicht um Rechtsanwälte und Notare handelt – eine schriftliche Vollmacht vorzulegen.

Eine Veröffentlichung des gegenständlichen Edikts in der Ediktsdatei wird angeordnet (www.edikte.justiz.gv.at).

Der Kurator wird aufgefordert, für die einmalige Verlautbarung des Edikts in der Wiener Zeitung und im Bundesanzeiger (Bundesrepublik Deutschland) Sorge zu tragen, sowie jeweils ein Belegexemplar für den Akt zu beschaffen.

Der Kurator wird weiteres aufgefordert, gemäß § 5 Abs. 1 leg cit für die Verständigung der ihm bekannten Inhaber der Teilschuldverschreibungen sowie nach § 4 Abs. 2 leg cit für die Verständigung der Wiener Börse AG und der Börse Frankfurt, jeweils durch Übersendung einer Ausfertigung des Edikts Sorge zu tragen.

Begründung:

Über das Vermögen der VST BUILDING TECHNOLOGIES AG, FN 228174a, wurde mit Beschluss vom 23.11.2021 des Landesgerichtes Korneuburg zu 36 S 114/​21p das Insolvenzverfahren als Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung eröffnet und RA Mag. Nikolaus Vogt, Linke Wienzeile 124/​5, 1060 Wien, wurde zugleich gemäß § 1 des Teilschuldverschreibungsgesetzes (RGBl 49/​1874, Gesetzes vom 24. April 1874 betreffend die gemeinsame Vertretung der Rechte der Besitzer von auf Inhaber lautenden oder durch Indossament übertragbaren Teilschuldverschreibungen und die bücherliche Behandlung der für solche Teilschuldverschreibungen eingeräumten Hypothekarrechte) in allen Angelegenheiten, welche gemeinsame Rechte der Besitzer der von der Schuldnerin zu WKN /​ ISIN: A2R1SR /​ DE000A2R1SR7 ausgegebenen Teilschuldverschreibungen (Anleihe), betreffen, insbesondere zum Zweck der Vornahme aller Vertretungshandlungen im Rahmen und aus Anlass des beim Landesgericht Korneuburg anhängigen Insolvenzverfahrens, zum Kurator bestellt.

Der Kurator beantragte die Einleitung des gegenständlichen Verfahrens sowie die Anberaumung einer Tagfahrt. Im Hinblick auf die zu erwartenden Vertretungshandlungen im Insolvenzverfahren war dem Antrag des Kurators zu entsprechen und die Tagfahrt für die Wahl der Vertrauensmänner anzuberaumen.

Angemerkt wird: Ein Antrag des bestellten Kurators RA Mag. Nikolaus Vogt zur Genehmigung von Rechtshandlungen liegt noch nicht vor; über einen solchen wird nach Einbringung gesondert Beschluss zu fassen sein.

 

Korneuburg, 14. Dezember 2021

Landesgericht Korneuburg

Mag. Werner Jarec LLM, Richter

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