VTG Aktiengesellschaft – Wandelschuldverschreibungen

VTG Aktiengesellschaft
Hamburg
WKN: VTG999 / VTG998
ISIN: DE000VTG9999 / DE000VTG9981
Mitteilung gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG, § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG
(Wandelschuldverschreibungen)

Die ordentliche Hauptversammlung der VTG Aktiengesellschaft vom 29. Mai 2015 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 28. Mai 2020 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Options- und/oder Wandelanleihen (zusammen „Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu 500.000.000,00 Euro auszugeben und dabei in bestimmten Fällen mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf diese Schuldverschreibungen auszuschließen: Bezugsrechtsausschluss zugunsten der Inhaber bereits begebener Schuldverschreibungen, die mit Options- oder Wandlungsrechten oder -pflichten ausgestattet sind, für Spitzenbeträge und nach §§ 221 Abs. 4, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG. Weitere Einzelheiten sowie der vollständige Wortlaut der Ermächtigung ergeben sich aus Tagesordnungspunkt 7 der im Bundesanzeiger vom 16. April 2015 veröffentlichten Einladung zur Hauptversammlung.

Hamburg, im Juni 2015

VTG Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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