Vtion Wireless Technology AG – Schuldverschreibungen/Bedingtes Kapital 2015

Vtion Wireless Technology AG

Frankfurt am Main

ISIN DE000CHEN993/WKN CHEN99

Mitteilung gemäß § 30b Abs. 1 Nr. 2 WpHG

 

1.
Die ordentliche Hauptversammlung der Vtion Wireless Technology AG vom 25. Juni 2015 hat unter Tagesordnungspunkt 6 den Vorstand ermächtigt, bis zum 24. Juni 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats auf den Inhaber und/oder den Namen lautende Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen oder Kombinationen dieser Instrumente (gemeinsam „Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 50.000.000,00 mit einer Laufzeit von längstens 15 Jahren zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern dieser Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte auf bis zu 5.000.000 neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von bis zu insgesamt EUR 5.000.000,00 nach näherer Maßgabe der jeweiligen Bedingungen der Schuldverschreibungen (jeweils „Bedingungen“) zu gewähren. Dabei wurden auch Vereinbarungen über Bezugsrechte getroffen. Namentlich ist die Gesellschaft berechtigt, unter bestimmten, im Beschluss näher definierten Voraussetzungen das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Schuldverschreibungen ganz oder teilweise auszuschließen.

2.
Zur Bedienung von Ansprüchen auf Lieferung von Aktien aus den Schuldverschreibungen, die unter der vorstehend genannten Ermächtigung ausgegeben werden, hat die Hauptversammlung (ebenfalls unter Tagesordnungspunkt 6) beschlossen, das Grundkapital um bis zu EUR 5.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 5.000.000 auf den Inhaber lautende Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) im anteiligen Betrag des Grundkapitals von jeweils EUR 1,00 bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2015). Auch dabei wurden Vereinbarungen über Bezugsrechte getroffen. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 25. Juni 2015 bis zum 24. Juni 2020 von der Gesellschaft oder einer mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Gesellschaft ausgegeben werden, von ihren Wandlungs- bzw. Optionsrechten Gebrauch machen oder ihren Wandlungs- bzw. Optionspflichten genügen oder Andienungen von Aktien erfolgen und von der Gesellschaft nicht andere Erfüllungsformen (einschließlich der Gewährung eigener Aktien oder in sonstiger Weise geschaffene Aktien) zur Bedienung eingesetzt werden. Die neuen Aktien nehmen von dem Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Wandlungs- bzw. Optionsrechten oder durch Erfüllung von Wandlungs- bzw. Optionspflichten entstehen, am Gewinn teil. Abweichend hiervon kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats festlegen, dass die neuen Aktien vom Beginn des Geschäftsjahres an, für das im Zeitpunkt der Ausübung von Wandlungs- bzw. Optionsrechten oder der Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn teilnehmen. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von bedingten Kapitalerhöhungen festzusetzen



Der vollständige Wortlaut des Beschlusses wurde in der am 18. Mai 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung wiedergegeben. Der Beschluss über die Schaffung des Bedingten Kapitals 2015 (vorstehend unter 2.) wurde am 4. August 2015 in das Handelsregister der Gesellschaft (Amtsgericht Frankfurt am Main) eingetragen.

 

Frankfurt, im August 2015

Vtion Wireless Technology AG

– Der Vorstand –

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