Waag & Zübert Value AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Waag & Zübert Value AG

Nürnberg

Einladung

zur ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung
ohne physische Präsenz der Waag & Zübert Value AG, Nürnberg,

am Mittwoch, den 22. Dezember 2021, um 13:00 Uhr

Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist das

Notariat Prof. Dr. Axel Adrian und Florian Kroier,
Königstr. 21, 90402 Nürnberg

Die Hauptversammlung wird in Form der virtuellen Hauptversammlung i.S.v. Art. 2 § 1 Abs. 2 des „Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ (BGBl I 2020, S. 569) und damit ohne physische Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten. Die Hauptversammlung findet unter physischer Anwesenheit des Versammlungsleiters, Mitgliedern des Vorstands, Mitgliedern des Aufsichtsrats und des mit der Niederschrift beauftragten Notars in den Geschäftsräumen des Notariats Prof. Dr. Axel Adrian und Florian Kroier, Königstr. 21, 90402 Nürnberg, statt. Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Versammlungsort ist ausgeschlossen. Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten werden keinen Zutritt zu diesem Ort erhalten, sondern nehmen rein virtuell im Internet über folgenden Link teil:

https:/​/​zoom.us/​join

Die zur Teilnahme Berechtigten erhalten einen entsprechenden Zugangscode, damit nur Berechtigte an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen können. Die gesamte Versammlung wird in Bild und Ton übertragen werden.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für die Waag & Zübert Value AG sowie des Berichtes des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2020

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 9.774.176,18 auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2020 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2020 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals 2016 und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals 2021 sowie entsprechende Änderung der Satzung in § 4 Abs. 5

Da das bisherige genehmigte Kapital 2016 durch Zeitablauf nicht mehr ausgegeben werden kann, ist die entsprechende Satzungsregelung in § 4 Abs. 5 aufzuheben.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:

Das bisherige in § 4 Abs. 5 der Satzung geregelte genehmigte Kapital ist aufgrund Zeitablaufs nicht mehr anwendbar und wird aufgehoben.

Es soll daher ein neues genehmigtes Kapital 2021 geschaffen werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:

a)

Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft von 5.727.900,00 EUR um bis zu 2.863.950,00 EUR in der Zeit bis zum 21. Dezember 2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bareinlage zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Den Aktionären ist ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand der Gesellschaft ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung nebst Durchführung festzulegen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des genehmigten Kapitals und, falls das genehmigte Kapital bis zum 21. Dezember 2026 nicht oder nicht vollständig ausgenutzt worden sein sollte, nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen.

b)

§ 4 Abs. 5 der Satzung wird gestrichen und durch folgenden neuen Abs. 5 ersetzt:

„Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft von 5.727.900,00 EUR um bis zu 2.863.950,00 EUR in der Zeit bis zum 21. Dezember 2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bareinlage zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Den Aktionären ist ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand der Gesellschaft ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung nebst Durchführung festzulegen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des genehmigten Kapitals und, falls das genehmigte Kapital bis zum 21. Dezember 2026 nicht oder nicht vollständig ausgenutzt worden sein sollte, nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen.“

Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis zum Ablauf des 15. Dezember 2021 bei der Gesellschaft anmelden. Die Anmeldung hat in Textform unter der nachstehenden Adresse der Gesellschaft zu erfolgen:

Waag & Zübert Value AG
Brunnengasse 13
90402 Nürnberg

 

Nürnberg im November 2021

Waag & Zübert Value AG

Der Vorstand

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