Wacker Chemie AG: Mitteilung über Beschlussfassung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Wacker Chemie AG
München
Gesellschaftsbekanntmachungen Mitteilung über Beschlussfassung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG 05.08.2020

Wacker Chemie AG

München

WKN: WCH888

ISIN: DE000WCH8881

Mitteilung über Beschlussfassung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

Die ordentliche Hauptversammlung der Wacker Chemie AG hat am 4. August 2020 beschlossen, die Gesellschaft zu ermächtigen, bis zum 3. August 2025 eigene Aktien der Gesellschaft nach Maßgabe der Bestimmungen des am 25. Juni 2020 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichten Punkt 6 der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der Wacker Chemie AG zu erwerben und zu verwenden. Die aufgrund dieses Beschlusses erworbenen Aktien können auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre verwendet oder ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss eingezogen werden.

 

München, im August 2020

Wacker Chemie AG

Der Vorstand

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