WAI Wirtschaftsanalysen & -informations GmbH – Öffentliches Kaufangebot an die Aktionäre der Mr. Wash Autoservice AG zum Erwerb Ihrer Aktien gegen Zahlung eines Kaufpreises je Aktie in Höhe von € 10,00

WAI Wirtschaftsanalysen & – informations GmbH

München

Öffentliches Kaufangebot
an die Aktionäre der Mr. Wash Autoservice AG:
ISIN: DE0007759102
zum Erwerb Ihrer Aktien gegen Zahlung eines Kaufpreises je Aktie in Höhe von
€ 10,00

1. Hintergrund:

Die Aktien der oben genannten Gesellschaft sind nicht mehr börsennotiert. Der Handel an öffentlich-rechtlichen Börsen ist eingestellt worden.

2. Angebot

Die WAI Wirtschaftsanalysen & -informations GmbH bietet allen Aktionären der oben genannten Gesellschaft an, ihre Aktien gegen Zahlung eines Kaufpreises in Höhe von € 10,00 zu erwerben. Das Angebot ist auf eine Gesamtstückzahl von 7.000 Aktien begrenzt. Sollten mehr Aktien zum Kauf angeboten werden, erfolgt die Annahme pro rata. Das Angebot wird ausschließlich nach deutschem Recht durchgeführt und richtet sich nicht an ausländische Aktionäre, in deren Jurisdiktion das vorliegende Angebot gegen die geltenden Gesetze verstoßen würde. Die Frist („Annahmefrist“), innerhalb derer eine Annahme erfolgen kann, läuft bis zum 06.10.2015, 24 Uhr.

3. Durchführung des Angebots

3.1. Annahmeerklärung und Sperrvermerk

Aktionäre können dieses Angebot nur innerhalb der Annahmefrist annehmen. Die Annahme kann nur gegenüber einem depotführenden Kreditinstitut oder einem depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland oder der inländischen Niederlassung eines depotführenden Kreditinstituts oder eines depotführenden Finanzdienstleistungsunternehmens (nachfolgend: „depotführendes Institut“) erklärt werden.

Aktionäre, die dieses Angebot für ihre Aktien annehmen wollen, sollen zur Annahme des Angebots

a)

die Annahme schriftlich gegenüber dem depotführenden Institut erklären und

b)

die Aktien, für die das Angebot angenommen werden soll, durch ihr depotführendes Institut mit einem Sperrvermerk versehen lassen.

Die Annahme des Erwerbsangebots wird mit Zugang der Annahmeerklärung bei dem depotführenden Institut und Setzung des Sperrvermerks wirksam.

Mit der Annahme des Angebots kommt zwischen der WAI Wirtschaftsanalysen & -informations GmbH und dem annehmenden Aktionär ein Kaufvertrag gemäß der im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichten Angebotsunterlage zustande.

Mit der Annahme des Angebots einigen sich die Aktionäre und die WAI Wirtschaftsanalysen & -informations GmbH zugleich über die Übertragung des Eigentums an den zum Verkauf eingereichten Aktien auf die WAI Wirtschaftsanalysen & -informations GmbH. Die Aktionäre erklären mit der Annahme, dass die eingereichten Aktien zum Zeitpunkt der Eigentumsübertragung in ihrem alleinigen Eigentum stehen sowie frei von Rechten Dritter sind.

Mit der Annahme des Angebots weisen die jeweiligen das Angebot annehmenden Aktionäre ihr depotführendes Institut an, die in der Annahmeerklärung bezeichneten Aktien zunächst in ihrem Depot zu belassen, jedoch mit einem entsprechenden Sperrvermerk zu versehen.

Weiter beauftragen und bevollmächtigen die jeweiligen das Angebot annehmenden Aktionäre ihr depotführendes Institut, unter Befreiung von dem Verbot des Selbstkontrahierens gemäß § 181 BGB, alle erforderlichen oder zweckdienlichen Handlungen zur Abwicklung dieses Angebots vorzunehmen sowie Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, insbesondere den Eigentumsübergang der eingereichten Aktien unter Berücksichtigung einer etwaig erforderlich werdenden verhältnismäßigen Annahme (Ziffer 3.3) auf die WAI Wirtschaftsanalysen & -informations GmbH herbeizuführen.

Die in den vorstehenden Absätzen aufgeführten Weisungen, Aufträge und Vollmachten werden im Interesse einer reibungslosen zügigen Abwicklung dieses Angebots unwiderruflich erteilt.

3.2. Abwicklung des Angebots und Kaufpreiszahlung

Für die weitere Abwicklung des Angebots ist es erforderlich, dass die depotführenden Institute

a) spätestens an dem auf das Ende der Annahmefrist folgenden Bankarbeitstag (07.10.2015, 16:00 Uhr) der WAI Wirtschaftsanalysen & -informations GmbH zur Feststellung einer Überannahme des Angebots und zur Ermittlung einer hieraus erforderlich werdenden verhältnismäßigen Annahme die Anzahl der Aktien mitteilen, für die die Aktionäre dem depotführenden Institut fristgerecht die Annahme des Angebots erklärt haben und für welche fristgerecht ein Sperrvermerk eingetragen wurde; und

b) zusammen mit der Mitteilung über die Anzahl der Aktien gemäß vorstehend lit. a) der WAI Wirtschaftsanalysen & -informations GmbH mitteilen, auf welches Konto des depotführenden Instituts die WAI Wirtschaftsanalysen & -informations GmbH den Kaufpreis überweisen soll; und

c) die Aktien, für die fristgerecht die Annahme des Erwerbsangebots erklärt wurde, unverzüglich nach Vorliegen der Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien unter Berücksichtigung einer etwaigen verhältnismäßigen Annahme im Fall der Überannahme des Angebots (vgl. Ziffer 3.3 des Erwerbsangebotes) auf das Depot der WAI Wirtschaftsanalysen & -informations GmbH übertragen:

Depotnr.: 685 020 6854
BLZ: 700 202 70
HypoVereinsbank AG
KV-Nummer: 2013

Die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien, die kumulativ vorliegen müssen, sind:

a) der Ablauf der Annahmefrist,

b) die Mitteilung der Repartierungsquote durch die WAI Wirtschaftsanalysen & -informations GmbH an die depotführenden Institute und

c) die Zahlung des Kaufpreises durch die WAI Wirtschaftsanalysen & -informations GmbH auf das von dem jeweiligen depotführenden Institut genannte Konto.

Die WAI Wirtschaftsanalysen & -informations GmbH tritt insoweit bei der Abwicklung mit Banken in Vorleistung (Zahlung vor Lieferung). Die Überweisung des Kaufpreises wird unverzüglich, d.h. voraussichtlich am zweiten Bankarbeitstag nach Ablauf der Annahmefrist, an die depotführenden Institute veranlasst. Im Falle einer Überannahme des Angebots (vgl. Ziffer 2.3) kann sich aus abwicklungstechnischen Gründen die auch dann unverzüglich durchzuführende Zahlung des Kaufpreises gegebenenfalls um einen Tag verzögern. Mit der Gutschrift bei dem jeweiligen depotführenden Institut hat die WAI Wirtschaftsanalysen & -informations GmbH ihre Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises gegenüber den das Angebot annehmenden Aktionären erfüllt. Es obliegt dem jeweiligen depotführenden Institut, die Geldleistung dem annehmenden Aktionär gutzuschreiben. Soweit Aktien im Falle einer Überannahme des Angebots nicht berücksichtigt werden konnten (vgl. Ziffer 3.3), werden die depotführenden Institute gebeten, bei den verbleibenden zur Annahme eingereichten Aktien den Sperrvermerk zu entfernen.

Die erforderlichen Mitteilungen (Anzahl der Aktien, Kontodaten für die Überweisung des Kaufpreises) mögen die depotführenden Institute der WAI Wirtschaftsanalysen & -informations GmbH ausschließlich per Telefax an die

Faxnummer: 089/3741 5802

übersenden.

Die WAI Wirtschaftsanalysen & -informations GmbH wird den depotführenden Instituten eine etwaige Überannahme und sich daraus ergebende verhältnismäßige Annahme voraussichtlich am zweiten Bankarbeitstag nach Ende der Angebotsfrist ebenfalls per Telefax mitteilen. Die depotführenden Institute werden aus diesem Grund gebeten, der WAI Wirtschaftsanalysen & -informations GmbH zusammen mit den Mitteilungen nach lit. a) und lit. b) eine Faxnummer mitzuteilen.

3.3. Begrenzung des Angebots und Annahme im Falle der Überzeichnung des Angebots

Sofern im Rahmen dieses Angebots über die depotführenden Institute Annahmeerklärungen für eine höhere Gesamtzahl zum Erwerb eingereicht werden, gilt Folgendes:

Gehen bei den depotführenden Instituten Annahmeerklärungen für eine höhere Gesamtanzahl ein, werden die Annahmeerklärungen verhältnismäßig berücksichtigt.

Außerdem behält sich die WAI Wirtschaftsanalysen & -informations GmbH im Falle der Überannahme des Angebots das Recht vor, alle im Rahmen des Erwerbsangebots zum Erwerb angedienten Aktien zu erwerben und für diesen Fall auf die verhältnismäßige Annahme zu verzichten oder im Falle der Überannahme Aktien, für die das Angebot angenommen wurde, in einem größeren Verhältnis zu erwerben. Mit Annahme des Angebots erklärt der jeweils die Annahme erklärende Aktionär hierzu sein Einverständnis.

3.4. Kosten der Annahme und steuerliche Hinweise

Etwaige mit der Annahme dieses Angebots entstehende Kosten sind von den betreffenden Aktionären selbst zu tragen. Aktionären, die dieses Angebot annehmen wollen, wird empfohlen, etwaige durch die Annahme des Angebots entstehende Kosten mit dem depotführenden Institut abzuklären. Die steuerliche Behandlung des Veräußerungsvorgangs bei den Aktionären bemisst sich an den jeweiligen individuellen steuerlichen Verhältnissen.

4. Rückfragen

Rückfragen richten Sie bitte an:

WAI Wirtschaftsanalysen & -informations GmbH, Platzl 1 a, 80331 München
Telefon: 089/3741 5801
Telefax: 089/3741 5802,
E-Mail: info@wai-gmbh.de

 

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