wallmedien AG – Außerordentliche Hauptversammlung 2018

wallmedien Aktiengesellschaft

Paderborn

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zur außerordentlichen – zweiten – Hauptversammlung
der wallmedien Aktiengesellschaft am

Donnerstag, den 13.12.2018, um 14:00 Uhr, am Sitz der Gesellschaft,
Pagendarmweg 11, 33100 Paderborn ein.

Auf den 9.11.2018 ist bereits mit gleicher Tagesordnung eingeladen worden. Es ist zu erwarten, dass höchstens die Hälfte des Grundkapitals vertreten sein wird. Mithin ist zu erwarten, dass diese Versammlung nicht beschlussfähig sein wird. Die Aktionäre werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese neue Hauptversammlung gemäß § 7, 4., Satz 2 einberufen wird und daher gemäß § 7, 4., Satz 3 ohne Rücksicht auf die Höhe des vertretenen Grundkapitals beschlussfähig ist.

I. Tagesordnung

1.

Bericht des Vorstands über die Entwicklungen zur Klärung der Aktionärsstruktur, Jahresrückblick zur Unternehmensentwicklung und Vorlage der Pläne zur Auflösung der Gesellschaft.

Der Vorstand ist seit 2006 aktiv bemüht, die Frage der Aktionärsstruktur rechtssicher zu klären. Seit der Insolvenz der ehemaligen Gründungsaktionärin TREUCONSULT Anlagenvertriebs- und Vermögensverwaltungs-GmbH, Nürnberg, haben verschiedene Parteien ihre behauptete Aktionärsstellung nicht wirksam nachweisen können. Aus dem laufenden Verfahren vor dem OLG Hamm ist abzuleiten, dass dies zweifelsfrei sehr wahrscheinlich nicht mehr mit vertretbarem Aufwand gelingen kann.

Die Grundlage für eine erfolgreiche Zukunftsgestaltung ist damit für Aktionäre, Aufsichtsrat, Mitarbeiter und Kunden nicht gegeben.

Auf Antrag des Aktionärs Georg Wall soll nun daher die Auflösung, Liquidierung und Löschung der wallmedien AG erfolgen.

Eine Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 1 ist nicht vorgesehen.

2.

Beschluss zur Auflösung der Gesellschaft

Antrag des Aktionärs Georg Wall:

Der Aktionär Georg Wall schlägt vor, die Gesellschaft gemäß § 262 Abs. 1 Nr. 2 AktG aufzulösen.

3.

Liquidation

Der Liquidator ist gemäß § 265 Abs. 2 AktG der Vorstand. Davon ggf. abweichende Regelungen werden in den Gesellschaftsblättern bekannt gegeben.

Eine Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 3 ist nicht vorgesehen.

II. Teilnahme an der Hauptversammlung

Nur Aktionären, die sich als solche legitimieren können, ist die Teilnahme an der Hauptversammlung erlaubt. Der Nachweis des Anteilsbesitzes und somit der Aktionärsstellung ist urkundlich nachzuweisen.

Wird der Anteilsbesitz aus einem Veräußerungsgeschäft abgeleitet, ist dieses durch glaubhafte und zweifelsfreie Urkunden nachzuweisen.

Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises, geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in der erforderlichen Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär von der Teilnahme bzw. Beschlussfassung ausschließen.

Der Nachweis muss spätestens am Termin der Hauptversammlung erbracht werden.

III. Stimmrechtsvertretung

Auf die mögliche Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, wird ausdrücklich hingewiesen.

Vollmachten bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 S. 3 AktG der Textform, wobei dieses Textformerfordernis nicht gilt bei der Bevollmächtigung von Kreditinstituten oder Vereinigungen von Aktionären oder von sonstigen in § 135 Abs. 8 AktG bzw. § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125  Abs. 5 AktG genannten Personen.

IV. Sonstiges

Gegenanträge gemäß § 126 AktG gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sind mit Begründung per Post an die Wallmedien AG, An der Talle 89, 33102 Paderborn, oder per E-Mail an:

vorstand@wallmedien.de

zu senden. Die vorgenannten Anschriften gelten auch für Wahlvorschläge eines Aktionärs gem. § 127 AktG. Die Gesellschaft ist nur dann verpflichtet, derartige Anträge gem. §§ 126, 127 AktG den übrigen Aktionären zugänglich zu machen, wenn diese bis spätestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung bei einer der vorgenannten Adressen eingehen. Der Tag des Zugangs ist nicht mitzurechnen. Die Gesellschaft wird fristgerecht eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge auf ihrer Internetseite unter

http://wallmedien.de/unternehmen/news

veröffentlichen.

 

Paderborn, im Oktober 2018

wallmedien Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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