Wasserkraft-Volk Aktiengesellschaft: Einladung zur 23. ordentlichen Hauptversammlung

Wasserkraft-Volk Aktiengesellschaft

Gutach im Breisgau

WKN 776 340 ISIN DE0007763401

WKN 776 343 ISIN DE0007763435

Einladung zur Hauptversammlung

Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am

Donnerstag, 28. Oktober 2021 um 11:00 Uhr (MESZ),

stattfindenden 23. ordentlichen Hauptversammlung ein, die als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten wird. Die Hauptversammlung findet in den Geschäftsräumen der Wasserkraft Volk AG, Am Stollen 13 in 79261 Gutach, statt und wird für Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten in voller Länge in Bild und Ton über ein passwortgeschütztes Internetportal übertragen. Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) sind nicht berechtigt, physisch an der Hauptversammlung teilzunehmen.

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts des Vorstands und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses aus dem Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

Der ausgewiesene Bilanzverlust aus dem Geschäftsjahr 2020 beträgt -689.919,01 EUR.

Der Bilanzverlust wird auf neue Rechnung vorgetragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Vorstand für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Weissflog Heinrich GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Heidelberg, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 zu wählen.

Angaben und Hinweise:

Gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 2 des am 28. März 2020 in Kraft getretenen und mit Gesetz vom 22. Dezember 2020 geänderten Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (COVID-19-Gesetz) hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abgehalten wird. Die Hauptversammlung findet unter Anwesenheit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats als Versammlungsleiter, des Vorstands, des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft sowie der mit der Niederschrift der Hauptversammlung beauftragten Protokollführerin in den Geschäftsräumen der Gesellschaft Wasserkraft Volk AG, Am Stollen 13 in 79261 Gutach, statt.

Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung 2021 als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-Gesetzes führt zu Modifikationen in den Abläufen der Hauptversammlung sowie bei den Rechten der Aktionäre. Zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung hat die Gesellschaft ein passwortgeschütztes Internetportal zur Hauptversammlung eingerichtet (im Folgenden „Aktionärsportal“), das unter der Internetadresse

https:/​/​wkv-ag-hauptversammlung.com

aufgerufen werden kann. Über das Aktionärsportal kann sich der Aktionär oder sein Bevollmächtigter unter Angabe seines Usernamens (= Aktionärsnummer) und des Passworts einloggen.

Die Hauptversammlung wird vollständig in Bild und Ton im Internet übertragen, die Stimmrechtsausübung der Aktionäre über elektronische Kommunikation sowie Vollmachtserteilung werden ermöglicht, den Aktionären wird eine Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt und Aktionäre, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können über elektronische Kommunikation Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung erheben.

Wir bitten die Aktionäre um besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts sowie zu weiteren Aktionärsrechten.

Möglichkeiten zur Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der virtuellen Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind. Maßgeblich für die Stimmrechtsausübung ist die am Tag der virtuellen Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Zahl der Aktien. Aus abwicklungstechnischen Gründen werden allerdings in der Zeit vom 20. Oktober 2021 bis einschließlich 28. Oktober 2021 keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen. Deshalb entspricht der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der virtuellen Hauptversammlung dem Stand nach der letzten Umschreibung am 19. Oktober 2021, 24:00 Uhr.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital 3.183.004,00 Euro und ist eingeteilt in 1.868.626 teilnahme- und stimmberechtigte Stammaktien, die je eine Stimme gewähren, und in 1.314.378 teilnahmeberechtigte Vorzugsinhaberaktien, die in diesem Jahr auch stimmberechtigt sind und je eine Stimme gewähren, weil das Stimmrecht der Vorzugsinhaberaktien nach § 140 Abs. 2. S. 1 AktG auflebt, da innerhalb von zwei Jahren nicht der Vorzug für beide Jahre vollständig bezahlt wurde bzw. wird.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Aktionäre, die an der virtuellen Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre teilnehmen und ihr Stimmrecht ausüben wollen, erhalten für die Hauptversammlung mit diesem Schreiben die Zugangsdaten, mit dem sie das unter der Internetadresse

https:/​/​wkv-ag-hauptversammlung.com

zugängliche internetgestützte Aktionärsportal der Gesellschaft nutzen können.

Es erfolgt eine Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung über das unter

https:/​/​wkv-ag-hauptversammlung.com

erreichbare passwortgeschützte Aktionärsportal der Gesellschaft. Aktionäre oder deren Bevollmächtigte können an der Hauptversammlung nicht physisch, sondern nur im Wege elektronischer Zuschaltung über dieses Aktionärsportal teilnehmen und ihr Stimmrecht nur im Wege der elektronischen Kommunikation mittels elektronischer Briefwahl über das Aktionärsportal oder über Vollmachtserteilung (einschließlich der Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreterin) ausüben.

Am Tag der Hauptversammlung können sie sich dann mit den Zugangsdaten (Username = Aktionärsnummer und Passwort) elektronisch über das Aktionärsportal zuschalten und ab Beginn der Hauptversammlung um 11:00 Uhr bis zu deren Beendigung der Hauptversammlung folgen.

Stimmabgabe

Aktionäre können ihre Stimmen im Wege elektronischer Kommunikation abgeben. Die elektronische Stimmabgabe über das Aktionärsportal (siehe oben unter „Teilnahme an der Hauptversammlung“) kann auch noch während der Hauptversammlung erfolgen. Die Stimmabgabe über das Aktionärsportal

https:/​/​wkv-ag-hauptversammlung.com

ist bis zu dem Zeitpunkt möglich, zu dem der Versammlungsleiter die Abstimmung über die Tagesordnungspunkte schließt; dies wird er vorher ankündigen.

Erteilung von Vollmacht und Weisungen

Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht selbst oder nach Vollmachtserteilung durch Bevollmächtigte auszuüben. Hierbei ist zu beachten, dass nicht nur Aktionäre, sondern auch Bevollmächtigte, mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreterin der Gesellschaft, nicht physisch an der präsenzlosen Hauptversammlung gemäß § 1 Abs. 2 COVID-19-Gesetz teilnehmen, sondern die von ihnen zu vertretenden Stimmen entsprechend den nachfolgend beschriebenen Verfahren zur Stimmabgabe abgeben.

Die Vollmacht kann durch elektronische Datenübermittlung erteilt werden. Den Aktionären wird zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreterin ein Formular auf der Internetseite

https:/​/​wkv-ag-hauptversammlung.com

zugänglich gemacht. Das Aktionärsportal bietet zudem die Möglichkeit, eine Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreterin zu widerrufen. Vollmachten oder deren Widerruf über das Aktionärsportal sind auch noch während der Hauptversammlung bis zur Schließung der Abstimmung möglich.

Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreterin der Gesellschaft Stimmrechte von Aktionären nur zu denjenigen Tagesordnungspunkten ausüben kann, zu denen sie neben einer Vollmacht von den Aktionären auch eine entsprechende Weisung erhalten hat. Die Stimmrechtsvertreterin der Gesellschaft wird Ihre Stimmrechte entsprechend Ihren Weisungen vertreten.
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihr Stimmrecht von Dritten nach Maßgabe Ihrer Weisungen ausüben zu lassen. Dazu übergeben Sie Ihre Zugangsdaten bitte dem/​der Bevollmächtigten für seine/​ihre Anmeldung beim passwortgeschützten Aktionärsportal, erreichbar über

https:/​/​wkv-ag-hauptversammlung.com

Die Erteilung von Vollmachten an Dritte und deren Widerruf über das Aktionärsportal ist bis zu dem Zeitpunkt möglich, zu dem der Versammlungsleiter die Abstimmung über die Tagesordnungspunkte schließt; dies wird er vorher ankündigen.

Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation

Gemäß § 1 Abs. 2 COVID-19-Gesetz wird den Aktionären dieses Jahr ein Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt. Die Fragen sind bis spätestens einen Tag vor der Versammlung im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen. Der Vorstand wird gemäß § 1 Abs. 2 S. 2 COVID-19-Gesetz alle Fragen beantworten. Der Vorstand wird nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen entscheiden, in welcher Art und Weise er die Fragen beantwortet. Aktionäre können ihre Fragen bis Mittwoch, 27. Oktober 2021, 24:00 Uhr, der Gesellschaft an die E-Mail-Adresse

fragen-zur-hauptversammlung@wkv-ag.de

übermitteln. Mit der Frage bzw. den Fragen sind der vollständige Name bzw. die Firma und die Adresse des Aktionärs anzugeben.

Gegenanträge, Geschäftsordnungsanträge und Wahlvorschläge

Gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 2 COVID-19-Gesetz hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, dass die Hauptversammlung wie beschrieben ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abgehalten wird und die Aktionäre ihre Stimmen in der Hauptversammlung im Wege der elektronischen Kommunikation abgeben. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die nach § 126 oder § 127 AktG zugänglich zu machen sind, gelten als in der Versammlung gestellt, wenn der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist. Für die Aktionäre besteht die Möglichkeit, gemäß §§ 126, 127 AktG Gegenanträge sowie Wahlvorschläge im Vorfeld der Hauptversammlung nach Maßgabe der nachstehenden Ausführungen zu übermitteln:

Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung entsprechend § 126 Abs. 1 AktG oder Wahlvorschläge entsprechend § 127 AktG sind ausschließlich an die folgende Anschrift zu richten:

Wasserkraft Volk AG
Am Stollen 13
79261 Gutach
Telefax: 07685/​9106-10
E-Mail: investor-relations@wkv-ag.com

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die bis zum 14. Oktober 2021, 24:00 Uhr, eingehen sowie eventuelle Stellungnahmen der Gesellschaft werden unter

https:/​/​wkv-ag-hauptversammlung.com

unverzüglich zugänglich gemacht, sofern die übrigen Voraussetzungen für eine Veröffentlichung entsprechend § 126 AktG bzw. § 127 AktG erfüllt sind. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge oder nach dem genannten Termin eingehende Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der Hauptversammlung

Aktionären, die ihr Stimmrecht im Wege der elektronischen Kommunikation über das Aktionärsportal oder über Vollmachtserteilung ausgeübt haben, wird die Möglichkeit eingeräumt, Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu erklären. Entsprechende Erklärungen sind der Protokollführerin über die E-Mail-Adresse

fibu@wkv-ag.com

zu übermitteln und sind ab dem Beginn der Hauptversammlung bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter möglich.

Unterlagen zur Hauptversammlung

Die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen sind am Sitz der Gesellschaft ausgelegt. Sie werden jedem Aktionär auf Verlangen übermittelt. Das Verlangen ist zu richten an

Wasserkraft Volk AG
Am Stollen 13
79261 Gutach
Telefax: 07685/​9106-10
E-Mail: investor-relations@wkv-ag.com

Hinweise zum Datenschutz

Im Rahmen der Hauptversammlung werden personenbezogene Daten verarbeitet. Einzelheiten dazu können unseren Datenschutzinformationen unter

https:/​/​www.wkv-ag.com/​kontakt-service/​datenschutzerklaerung

entnommen werden. Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen, werden gebeten, diesen über die Datenschutzinformationen zu informieren.

Technische Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung

Die Aktionäre können die gesamte Hauptversammlung per Bild- und Tonübertragung im Internet verfolgen. Für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung sowie zur Nutzung des Aktionärsportals und zur Ausübung von Aktionärsrechten benötigen Sie eine Internetverbindung und ein internetfähiges Endgerät. Um die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung optimal wiedergeben zu können, wird eine stabile Internetverbindung mit einer ausreichenden Übertragungsgeschwindigkeit empfohlen.

Nutzen Sie zum Empfang der Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung einen Computer, benötigen Sie einen Internet-Browser und Lautsprecher oder Kopfhörer.

Für den Zugang zum internetgestützten Aktionärsportal der Gesellschaft benötigen Sie Ihren Usernamen und Ihr Passwort. Um das Risiko von Einschränkungen bei der Ausübung von Aktionärsrechten durch technische Probleme während der virtuellen Hauptversammlung zu vermeiden, wird empfohlen – soweit möglich –, die Aktionärsrechte (insbesondere das Stimmrecht) bereits vor Beginn der Hauptversammlung auszuüben. Im Aktionärsportal ist die Ausübung des Stimmrechts voraussichtlich ab dem 25. Oktober 2021 möglich.

 

Gutach, im September 2021

Wasserkraft Volk AG

– Vorstand –

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