WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft – Schuldverschreibungen

WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft
Frankfurt am Main
– WKN A1X3X3 – / – ISIN DE000A1X3X33 –
Mitteilung gemäß § 30b Abs. 1 WpHG und § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

Durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung am 18. Dezember 2014 wurde der Vorstand bis zum 17. Dezember 2019 ermächtigt, einmal oder mehrmals auf den Inhaber und/oder auf den Namen lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, Genussrechte und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (zusammen “Schuldverschreibungen”) im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 75.000.000,00 mit oder ohne Laufzeitbegrenzung zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen Options- bzw. Wandlungsrechte (auch mit Options- bzw. Wandlungspflicht) auf insgesamt bis zu 7.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu EUR 7.000.000,00 nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren.

Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Die Schuldverschreibungen können auch von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten oder Unternehmen i. S. v. § 186 Absatz 5 Satz 1 AktG mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der Gesellschaft zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Werden Schuldverschreibungen von Konzerngesellschaften der Gesellschaft ausgegeben, stellt die Gesellschaft die entsprechende Gewährung des Bezugsrechts für die Aktionäre der Gesellschaft sicher.

Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf Schuldverschreibungen in bestimmten Fällen auszuschließen.

Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Schuldverschreibungen, insbesondere Zinssatz und Art der Verzinsung, Ausgabekurs, Laufzeit und Stückelung, Verwässerungsschutzbestimmungen, Options- bzw. Wandlungszeitraum sowie den Options- und Wandlungspreis festzusetzen bzw. im Einvernehmen mit den Organen der die Schuldverschreibungen begebenden Konzerngesellschaften festzulegen.

Hinsichtlich der jeweiligen Einzelheiten wird auf den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat verwiesen, der in der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung am 10. November 2014 im Bundesanzeiger unter Tagesordnungspunkt 4 bekannt gemacht worden ist.

Eine beglaubigte Abschrift des Ermächtigungsbeschlusses zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts, mit Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2014 wurde beim Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main (HRB 55695) hinterlegt. Der Hauptversammlungsbeschluss über die Schaffung des bedingten Kapitals und die entsprechende Satzungsänderung wurden am 15. Januar 2015 in das Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt am Main (HRB 55695) eingetragen.

Frankfurt am Main, im Januar 2015

WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG

Der Vorstand

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