Webac Holding AG – Bekanntmachung über die Eintragung einer Kapitalherabsetzung und Auszahlung aus dieser Kapitalherabsetzung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Webac Holding Aktiengesellschaft
München
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung über die Eintragung einer Kapitalherabsetzung und Auszahlung aus dieser Kapitalherabsetzung 08.08.2019

Webac Holding Aktiengesellschaft

München

ISIN DE0008103102
WKN 810310

Bekanntmachung über die Eintragung einer Kapitalherabsetzung und Auszahlung
aus dieser Kapitalherabsetzung

Die ordentliche Hauptversammlung der Webac Holding Aktiengesellschaft, München, vom 13. November 2018 hat unter Tagesordnungspunkt 7 Folgendes beschlossen:

„Das Grundkapital in Höhe von EUR 5.000.000,00, eingeteilt in 851.133 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien, wird um EUR 4.000.000,00 auf EUR 1.000.000,00 herabgesetzt. Die Herabsetzung um EUR 4.000.000,00 erfolgt gemäß den Vorschriften des Aktiengesetzes über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG) durch Herabsetzung des auf jede Aktie entfallenden Anteils am Grundkapital zum Zwecke der Rückzahlung eines Teils des durch die Kapitalherabsetzung frei werdenden Kapitals an die Aktionäre in Höhe von voraussichtlich EUR 0,20 je Aktie und zum Zwecke der Einstellung des unter Berücksichtigung der Auszahlung an die Aktionäre verbleibenden, durch die Kapitalherabsetzung frei werdenden Kapitals in Höhe von bis zu 3.840.392,20 in die Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB. Eine Zusammenlegung oder Einziehung der Aktien erfolgt nicht. Der auf jede Stückaktie entfallende anteilige Betrag am Grundkapital verringert sich in demselben Verhältnis wie das Grundkapital. Der Vorstand wird ermächtigt, über die weiteren Einzelheiten der Durchführung des Beschlusses mit Zustimmung des Aufsichtsrats zu entscheiden.“

Der Beschluss über die Kapitalherabsetzung ist am 07. Februar 2019 in das Handelsregister des Amtsgerichts München eingetragen worden.

Auf jede der 851.133 Aktien der Webac Holding Aktiengesellschaft entfällt grundsätzlich ein Kapitalrückzahlungsbetrag von EUR 0,20 je Aktie. Die Auszahlung an die Aktionäre erfolgt auf Grund der aktienrechtlichen Bestimmungen erst nach Ablauf einer Frist von sechs Monaten nach Veröffentlichung der nach § 225 Abs. 1 AktG vorgeschriebenen Bekanntmachung, die am 08. Februar 2019 erfolgt ist.

Infolge des oben genannten Hauptversammlungsbeschlusses werden am 09. August 2019 EUR 0,20 je Aktie ausgezahlt. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Kapitalrückzahlung 53.094 eigene Aktien, für die keine Rückzahlung erfolgt. Der gesamte Kapitalrückzahlungsbetrag beträgt somit EUR 159.607,80 und ein Betrag in Höhe von EUR 3.840.392,20 wird in die Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB eingestellt.

Die Kapitalrückzahlung wird aus dem steuerlichen Einlagenkonto entnommen und erfolgt daher ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag.

Die Zahlung steht denjenigen Aktionären zu, die am 08. August 2019 (Trenntag) nach Börsenschluss Aktionäre der Webac Holding Aktiengesellschaft sind. Der Trenntag ist der letzte Handelstag vor der Auszahlung.

Die Auszahlung erfolgt am 09. August 2019 durch die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, über die jeweilige Depotbank, bei der die Aktien zum für die Auszahlung relevanten Stichtag verwahrt werden. Zentrale Zahlstelle ist die Commerzbank AG, Frankfurt am Main.

Die Auszahlung ist – mit Ausnahme etwaiger außerhalb der Bundesrepublik Deutschland anfallender Kosten und Spesen – kosten- und spesenfrei. Bei effektiven Stückaktien ist der Kupon Nr. 7 einzureichen. Die Kursnotierung wird am 07. August 2019 „ex Kapitalmaßnahme“ erfolgen.

 

München, im August 2019

Webac Holding AG

Der Vorstand

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