Webinstore AG – Einladung zur Hauptversammlung

Webinstore AG

Berlin

ISIN: DE000A1DAK30
WKN: A1DAK3

Einladung zur Hauptversammlung am 25. April 2022

Die Aktionäre werden hiermit zur

Ordentlichen Hauptversammlung
der Webinstore AG

eingeladen. Die Hauptversammlung findet statt

am 25. April 2022, 15.30 Uhr,

in der Wegedornstraße 36, 12524 Berlin

Einlass ab 15.15 Uhr

TAGESORDNUNG

 
TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des Lageberichts und des Berichts
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

Die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen
am Sitz der Webinstore AG, Wegedornstraße 36, 12524 Berlin, während der Geschäftszeiten
eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt. Ferner werden
die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden.

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu dem Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung
vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits gebilligt hat.

TOP 2

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr
2020 für diesen Zeitraum zu entlasten.

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr
2020 für diesen Zeitraum zu entlasten.

TOP 4

Wahl zum Aufsichtsrat

Die Amtszeit von Herrn Roman Borutzki als Mitglied des Aufsichtsrats endet mit dem
Ablauf dieser Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat möchte die Mitgliedschaft von Herrn
Borutzki fortführen.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung daher vor,

Herrn Roman Borutzki, Head of Controlling der ALSO Deutschland GmbH, wohnhaft in Soest,
zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft für die Zeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn
der Amtszeit beschließt, zu wählen. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt,
wird dabei nicht mitgerechnet.

Herr Borutzki ist nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
und nicht Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien.

Herr Borutzki hat erklärt, die Wahl für den Fall seiner Wahl anzunehmen.

TOP 5

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Düsseldorf, zum Abschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2021 zu wählen,
soweit die Abschlussprüfung nach Gesetz oder Satzung zwingend erforderlich ist. Dies
umfasst auch die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten, die vor der ordentlichen
Hauptversammlung 2022 aufgestellt werden, soweit die prüferische Durchsicht solcher
Zwischenfinanzberichte nach Gesetz oder Satzung zwingend erforderlich ist.

Adressen für die Anmeldung, die Übersendung des Anteilsbesitznachweises
und eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge

Wir geben gem. § 15 Abs. 1 der Satzung folgende Adresse für die Anmeldung und die
Übersendung des Anteilsbesitznachweises sowie für eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge
an:

Webinstore AG
Wegedornstraße 36
12524 Berlin
Telefax: +49 30-76 76 70-290
E-Mail: hv@webinstore.de

Anträge von Aktionären i.S.d. § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge i.S.d. § 127 Abs.
1 AktG müssen der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also spätestens
am 10.04.2022, 24.00 Uhr, zugehen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den
anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, können schriftlich und unter Angabe
des Zwecks und der Gründe verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt
und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage
beiliegen. Das Verlangen ist an die Gesellschaft unter der oben benannten Adresse
zu richten. Das Verlangen muss der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Versammlung,
also spätestens am 31.03.2022, 24.00 Uhr, zugehen.

Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechts

Nach § 121 Abs. 3 Satz 1, 2 AktG sind nicht-börsennotierte Gesellschaften in der Einberufung
lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung
und der Tagesordnung sowie o.g. Adressen verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen
freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Zur Teilnahme an der Versammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen
Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig anmelden und ihre Berechtigung nachweisen
(§ 15 der Satzung). Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der
Gesellschaft sechs Tage vor der Versammlung, also spätestens am 18.04.2022, 24.00
Uhr, unter der oben benannten Adresse zugehen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist gemäß § 15 der Satzung jeder Aktionär berechtigt,
der den Nachweis des Aktienbesitzes durch Bestätigung des depotführenden Kredit- oder
Finanzdienstleistungsinstitut in Textform (§ 126 b BGB) erbringt. Die Bestätigung
muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein.

Der Nachweis hat sich auf den gesetzlich bestimmten Zeitpunkt vor der Hauptversammlung
zu beziehen (§ 123 Abs. 4 AktG; § 15 Abs. 2 der Satzung), also auf den 04.04.2022,
0.00 Uhr.

Jeder ordnungsgemäß angemeldete Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung
auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr
Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen
der Textform und müssen der Gesellschaft spätestens vor Beginn der Hauptversammlung
zugehen. Sie können an die oben benannten Adressen und per E-Mail an die E-Mail-Adresse:

hv@webinstore.de

gesandt werden. Bestehen Zweifel an der Bevollmächtigung, kann die Gesellschaft einen
Nachweis verlangen, der in schriftlicher Form zu erbringen ist. Bevollmächtigt der
Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen
zurückweisen.

Von der Einberufung der Hauptversammlung an liegen in den Geschäftsräumen der Webinstore
AG, Wegedornstraße 36, 12524 Berlin, der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 mit
dem Lagebericht und dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 aus.
Vor der Einsichtnahme hat jeder Aktionär gegenüber der Gesellschaft seinen Anteilsbesitz
nachzuweisen, z.B. durch Vorlage einer Depotbescheinigung. Auf Verlangen wird jedem
Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen ausgefertigt.
Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausgelegt.

 

Berlin, im März 2022

– Der Vorstand –

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