Webinstore AG – Hauptversammlung 2016

Webinstore AG

Berlin

Wertpapier-Kenn-Nr. A1DAK3, WBO
ISIN DE000A1DAK30

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Webinstore AG mit dem Sitz in Berlin. Die Hauptversammlung findet am 30. August 2016, 10:00 Uhr, in der Wegedornstraße 36 in 12524 Berlin, statt.

Der Vorstand

I. Tagesordnung

TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts und Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

Die unter dem Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen am Sitz der Webinstore AG, Wegedornstraße 36, 12524 Berlin, während der Geschäftszeiten eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden.

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu dem Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits gebilligt hat.

TOP 2

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2015 für diesen Zeitraum zu entlasten.

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2015 für diesen Zeitraum zu entlasten.

TOP 4

Wahlen zum Aufsichtsrat

Die Amtszeit der Mitglieder des gegenwärtigen Aufsichtsrats (Herr Dr. Martin Riegel, Frau Erdmute Wittner, Herr Heino Deubner) läuft zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 beschließen wird, aus.

Alle Mitglieder des Aufsichtsrats haben erklärt, erneut zu kandidieren und die Wahl für den Fall ihrer Wiederwahl anzunehmen.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung die Wiederwahl der genannten Mitglieder des Aufsichtsrats für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung vor, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der neuen Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die neue Amtszeit beginnt, wird dabei nicht eingerechnet.

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 95 Satz 1, 101 Abs. 1 AktG und § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge für die von ihr zu wählenden Mitglieder des Aufsichtsrats nicht gebunden.

TOP 5

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bielefeld, zum Abschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2016 zu wählen, soweit die Abschlussprüfung nach Gesetz oder Satzung zwingend erforderlich ist. Dies umfasst auch die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten, die vor der ordentlichen Hauptversammlung 2016 aufgestellt werden, soweit die prüferische Durchsicht solcher Zwischenfinanzberichte nach Gesetz oder Satzung zwingend erforderlich ist.

II. Adressen für die Anmeldung, die Übersendung des Anteilsbesitznachweises
und eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge

Wir geben gem. § 15 Abs. 1 der Satzung folgende Adresse für die Anmeldung und die Übersendung des Anteilsbesitznachweises an sowie für eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge:

Webinstore AG
Wegedornstraße 36
12524 Berlin
Telefax: +49 30-76 76 70-290
E-Mail: hv@webinstore.de

Anträge von Aktionären i.S.d. § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge i.S.d. § 127 Abs. 1 AktG müssen der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also mindestens bis einschließlich 15.08.2016, 24.00 Uhr zugehen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, können schriftlich und unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist an die Gesellschaft unter der oben benannten Adresse zu richten. Das Verlangen muss der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Versammlung, also mindestens bis einschließlich 5. August 2016, 24.00 Uhr zugehen.

III. Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechts

Nach § 121 Abs. 3 Satz 1, 2 AktG sind nicht-börsennotierte Gesellschaften in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie o.g. Adressen verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Zur Teilnahme an der Versammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig anmelden und ihre Berechtigung nachweisen (§ 15 der Satzung). Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft sechs Tage vor der Versammlung, also bis einschließlich 23.08.2016, 24.00 Uhr unter der oben benannten Adresse zugehen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist gemäß § 15 der Satzung jeder Aktionär berechtigt, der den Nachweis des Aktienbesitzes durch Bestätigung eines zur Verwahrung von Wertpapieren in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Instituts in Textform erbringt. Die Bestätigung muss in deutscher Sprache verfasst sein.

Der Nachweis hat sich auf den gesetzlich bestimmten Zeitpunkt vor der Hauptversammlung zu beziehen (§ 123 Abs. 3 AktG), also auf den 09.08.2016, 0.00 Uhr.

Jeder ordnungsgemäß angemeldete Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform und müssen der Gesellschaft spätestens vor Beginn der Hauptversammlung zugehen. Sie können an die oben benannten Adressen und per E-Mail an die E-Mail-Adresse: hv@webinstore.de gesandt werden. Bestehen Zweifel an der Bevollmächtigung, kann die Gesellschaft einen Nachweis verlangen, der in schriftlicher Form zu erbringen ist. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen

Von der Einberufung der Hauptversammlung an liegen in den Geschäftsräumen der Webinstore AG, Wegedornstraße 36, 12524 Berlin der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 mit dem Lagebericht und dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 aus. Vor der Einsichtnahme hat jeder Aktionär gegenüber der Gesellschaft seinen Anteilsbesitz nachzuweisen, z.B. durch Vorlage einer Depotbescheinigung. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen ausgefertigt. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausgelegt.

 

Berlin, im Juli 2016

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.