Webinstore AG – Hauptversammlung 2017

Webinstore AG

Berlin

ISIN: DE000A1DAK30
WKN: A1DAK3, WBO

Einladung zur Hauptversammlung am 18. Oktober 2017

Die Aktionäre werden hiermit zur

Ordentlichen Hauptversammlung der
Webinstore AG

eingeladen. Die Hauptversammlung findet statt

am 18. Oktober 2017, 11.00 Uhr,
in der Wegedornstraße 36
12524 Berlin
Einlass ab 10.30 Uhr.

TAGESORDNUNG

TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts und Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

Die unter dem Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen am Sitz der Webinstore AG, Wegedornstraße 36, 12524 Berlin, während der Geschäftszeiten eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden.

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu dem Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits gebilligt hat.

TOP 2

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2016 für diesen Zeitraum zu entlasten.

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2016 für diesen Zeitraum zu entlasten.

TOP 4

Wahlen zum Aufsichtsrat

Das Mitglied des Aufsichtsrats Herr Stephan Klusmann, Salzkotten, wurde mit Beschluss vom 08.06.2017 des Amtsgerichts Charlottenburg bestellt. Herr Klusmann soll nunmehr als Aufsichtsratsmitglied durch die Hauptversammlung gewählt werden.

Das Mitglied des Aufsichtsrats Herr Sebastian Saturna hat sein Amt zum Schluss der ordentlichen Hauptversammlung 2017 niedergelegt. Insoweit ist ein neues Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen.

Die Satzung der Gesellschaft sieht unter § 8 Ziffer (3) die Möglichkeit der Bestellung eines Ersatzmitglieds des Aufsichtsrats vor. Hiervon soll Gebrauch gemacht werden. Derzeit ist kein Ersatzmitglied bestellt.

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 95 Satz 1, 101 Abs. 1 AktG und § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Herrn Stephan Klusmann, Director Financial Service der ALSO Deutschland GmbH, wohnhaft in Salzkotten; und

Herrn Philipp Koch, Head of Finance and Controlling Digital Services der ALSO International Services GmbH; wohnhaft in Berlin,

jeweils mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird dabei nicht mitgerechnet.

Die Herren Klusmann und Koch sind nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und nicht Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung ferner vor,

Herrn Roman Borutzki, Team Leader Controlling der ALSO Deutschland GmbH, wohnhaft in Soest, zum Ersatzmitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, zu wählen. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird dabei nicht eingerechnet. Das Ersatzmitglied soll für das zukünftig als erstes vorzeitig ausscheidende Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft nachrücken. Das Ersatzmitglied erlangt seine Stellung als Ersatzmitglied zurück, wenn die Hauptversammlung für ein vorzeitig ausgeschiedenes Aufsichtsratsmitglied, das durch das Ersatzmitglied ersetzt worden ist, eine Neuwahl vornimmt.

Herr Borutzki ist nicht Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und nicht Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien.

Die vorgeschlagenen Kandidaten haben erklärt, die Wahl für den Fall ihrer Wahl anzunehmen.

TOP 5

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bielefeld, zum Abschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen, soweit die Abschlussprüfung nach Gesetz oder Satzung zwingend erforderlich ist. Dies umfasst auch die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten, die vor der ordentlichen Hauptversammlung 2018 aufgestellt werden, soweit die prüferische Durchsicht solcher Zwischenfinanzberichte nach Gesetz oder Satzung zwingend erforderlich ist.

Adressen für die Anmeldung, die Übersendung des Anteilsbesitznachweises
und eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge

Wir geben gem. § 15 Abs. 1 der Satzung folgende Adresse für die Anmeldung und die Übersendung des Anteilsbesitznachweises sowie für eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge an:

Webinstore AG
Wegedornstraße 36
12524 Berlin
Telefax: +49 30-76 76 70-290
E-Mail: hv@webinstore.de

Anträge von Aktionären i.S.d. § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge i.S.d. § 127 Abs. 1 AktG müssen der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also spätestens am 03.10.2017, 24.00 Uhr zugehen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, können schriftlich und unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist an die Gesellschaft unter der oben benannten Adresse zu richten. Das Verlangen muss der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Versammlung, also spätestens am 23.09.2017, 24.00 Uhr zugehen.

Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

Nach § 121 Abs. 3 Satz 1, 2 AktG sind nicht-börsennotierte Gesellschaften in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie o.g. Adressen verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Zur Teilnahme an der Versammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig anmelden und ihre Berechtigung nachweisen (§ 15 der Satzung). Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft sechs Tage vor der Versammlung, also spätestens am 11.10.2017, 24.00 Uhr unter der oben benannten Adresse zugehen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist gemäß § 15 der Satzung jeder Aktionär berechtigt, der den Nachweis des Aktienbesitzes durch Bestätigung des depotführenden Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut in Textform (§ 126 b BGB) erbringt. Die Bestätigung muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein.

Der Nachweis hat sich auf den gesetzlich bestimmten Zeitpunkt vor der Hauptversammlung zu beziehen (§ 123 Abs. 4 AktG; § 15 Abs. 2 der Satzung), also auf den 27.09.2017, 0.00 Uhr.

Jeder ordnungsgemäß angemeldete Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform und müssen der Gesellschaft spätestens vor Beginn der Hauptversammlung zugehen. Sie können an die oben benannten Adressen und per E-Mail an die E-Mail-Adresse: hv@webinstore.de gesandt werden. Bestehen Zweifel an der Bevollmächtigung, kann die Gesellschaft einen Nachweis verlangen, der in schriftlicher Form zu erbringen ist. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Von der Einberufung der Hauptversammlung an liegen in den Geschäftsräumen der Webinstore AG, Wegedornstraße 36, 12524 Berlin der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 mit dem Lagebericht und dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 aus. Vor der Einsichtnahme hat jeder Aktionär gegenüber der Gesellschaft seinen Anteilsbesitz nachzuweisen, z.B. durch Vorlage einer Depotbescheinigung. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen ausgefertigt. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausgelegt.

 

Berlin, im September 2017

– Der Vorstand –

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