Webinstore AG-Hauptversammlung

Webinstore AG

Wegedornstraße 36
12524 Berlin

Wertpapier-Kenn-Nr. A1DAK3, WBO
ISIN DE000A1DAK30

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Webinstore AG am Donnerstag, 24.07.2014

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Webinstore AG mit dem Sitz in Berlin. Die Hauptversammlung findet am Donnerstag, den 24. Juli 2014, 10:00 Uhr, in der Wegedornstraße 36 in 12524 Berlin, statt.

I. Tagesordnung

TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts und Berichts des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr 2013

Die unter dem Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen am Sitz der Webinstore AG, Wegedornstraße 36, 12524 Berlin, während der Geschäftszeiten eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden.

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu dem Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits in seiner Aufsichtsratssitzung am 19.05.2014 gebilligt hat.

TOP 2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Webinstore AG zur Ausschüttung einer Dividende

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss ausgewiesenen Jahresgewinn in Höhe von EUR 58.815,11 € vollständig auf neue Rechnung vorzutragen.

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Mitglieder des Vorstands im Rumpfgeschäftsjahr 2013 für diesen Zeitraum zu entlasten.

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrats im Rumpfgeschäftsjahr 2013 für diesen Zeitraum zu entlasten.

II. Adressen für die Anmeldung, die Übersendung des Anteilsbesitznachweises
und eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge

Wir geben gem. § 15 Abs. 1 der Satzung folgende Adresse für die Anmeldung und die Übersendung des Anteilsbesitznachweises an sowie für eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge:

Webinstore AG
Wegedornstraße 36
12524 Berlin
Telefax: +49 30-76 76 70-290
E-Mail: hv@webinstore.de

Anträge von Aktionären i.S.d. § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge i.S.d. § 127 Abs. 1 AktG müssen der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also mindestens bis einschließlich 9. Juli 2014, 24.00 Uhr zugehen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, können schriftlich und unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist an die Gesellschaft unter der oben benannten Adresse zu richten. Das Verlangen muss der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Versammlung, also mindestens bis einschließlich Sonntag, den 29. Juni 2014, 0.00 Uhr zugehen.

III. Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechts

Nach § 121 Abs. 3 Satz 1, 2 AktG sind nicht-börsennotierte Gesellschaften in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie o.g. Adressen verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Zur Teilnahme an der Versammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig anmelden und ihre Berechtigung nachweisen (§ 15 der Satzung). Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft sechs Tage vor der Versammlung, also bis einschließlich Donnerstag, 17. Juli 2014, 24.00 Uhr unter der oben benannten Adresse zugehen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist gemäß § 15 der Satzung jeder Aktionär berechtigt, der den Nachweis des Aktienbesitzes durch Bestätigung eines zur Verwahrung von Wertpapieren in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Instituts in Textform erbringt. Die Bestätigung muss in deutscher Sprache verfasst sein. Der Nachweis hat sich auf den gesetzlich bestimmten Zeitpunkt vor der Hauptversammlung zu beziehen (§ 123 Abs. 3 AktG), also auf den Donnerstag, 3. Juli 2014, 0.00 Uhr.

Jeder ordnungsgemäß angemeldete Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform und müssen der Gesellschaft spätestens vor Beginn der Hauptversammlung zugehen. Sie können an die oben benannten Adressen und per E-Mail an die E-Mail-Adresse: hv@webinstore.de gesandt werden. Bestehen Zweifel an der Bevollmächtigung, kann die Gesellschaft einen Nachweis verlangen, der in schriftlicher Form zu erbringen ist. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Von der Einberufung der Hauptversammlung an liegen in den Geschäftsräumen der Webinstore AG, Wegedornstraße 36, 12524 Berlin der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 mit dem Lagebericht und dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 aus. Vor der Einsichtnahme hat jeder Aktionär gegenüber der Gesellschaft seinen Anteilsbesitz nachzuweisen, z.B. durch Vorlage einer Depotbescheinigung. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen ausgefertigt. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausgelegt.

 

Berlin, im Juni 2014

Der Vorstand

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