WEG Bank AG
Ottobrunn
Amtsgericht München, HRB 215846
Sehr geehrte Aktionäre, hiermit laden wir Sie zur
außerordentlichen Hauptversammlung
der WEG Bank AG
am 05.08.2021 um 09:30 Uhr (MESZ)
in das Notariat
Dr. Benedikt Pfisterer, Dr. Christoph Döbereiner
– Hofgartenpalais –
Marstallstraße 11
80539 München
ein.
Tagesordnungspunkt 1: Beschlussfassung über eine Satzungsänderung
In Ergänzung zu Tagesordnungspunkt 1 der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 13.04.2021 schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, wie folgt zu beschließen und § 5 Abs. 4 der Satzung mit folgendem Satz neu zu ergänzen:
„Die Vorabdividende ist nicht nachzuzahlen.“
Tagesordnungspunkt 2: Beschlussfassung über eine weitere Satzungsänderung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Firma der Gesellschaft zu ändern in TEN31 Bank AG.
§ 1 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
„Die Gesellschaft führt die Firma | |
TEN31 Bank AG“ |
Tagesordnungspunkt 3: Satzungsermächtigungen im Hinblick auf virtuelle Teilnahmemöglichkeiten nach den §§ 118 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 und Abs. 4 AktG
a) |
Um künftig die Teilnahme an Hauptversammlungen auch virtuell zu ermöglichen, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, wie folgt zu beschließen und § 14 Abs. 3 der Satzung mit folgendem Absatz neu zu ergänzen: |
„Soweit rechtlich zulässig, ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats zu entscheiden, dass eine Hauptversammlung unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben auch ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abgehalten wird. Eine etwaige Nutzung dieses Verfahrens und die dazu getroffenen Bestimmungen sind mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt zu machen.“
b) |
Um eine schriftliche und elektronische Stimmabgabe (Briefwahl) vorzusehen, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, wie folgt zu beschließen und § 14 Abs. 4 der Satzung mit folgendem weiteren Absatz neu zu ergänzen: |
„Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats vorzusehen, dass Aktionäre ihre Stimmen, auch ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen, schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben dürfen (Briefwahl). Der Vorstand ist auch ermächtigt, nähere Bestimmungen zur Briefwahl nach Satz 1 zu treffen. Eine etwaige Nutzung dieses Verfahrens und die dazu getroffenen Bestimmungen sind mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt zu machen.“
c) |
Um eine Bild- und oder Tonübertragung der Hauptversammlung zuzulassen, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, wie folgt zu beschließen und § 14 Abs. 5 der Satzung mit folgendem weiteren Absatz neu zu ergänzen: |
„Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, die vollständige oder teilweise Bild- und/oder Tonübertragung der Hauptversammlung für die in einer von ihm näher bestimmten Weise zuzulassen.“
Ottobrunn, im Juni 2021
Der Vorstand