WEG Bank AG: Bekanntmachung gemäß § 203 Abs. 1 AktG i.V.m. § 186 Abs. 2 AktG – Aufforderung zur Ausübung des Bezugsrechts

WEG Bank AG

Ottobrunn

Amtsgericht München, HRB 215846

Bekanntmachung gemäß § 203 Abs. 1 AktG i.V.m. § 186 Abs. 2 AktG
– Aufforderung zur Ausübung des Bezugsrechts –

Die Hauptversammlung der WEG Bank AG mit Sitz in Ottobrunn hat am 13.08.2020 ein genehmigtes Kapital geschaffen, damit das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 13.08.2025 einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt 3.000.000,00 Euro durch Ausgabe von neuen Aktien gegen Sach- oder Bareinlagen erhöht werden kann.

Das genehmigte Kapital ist am 01.10.2020 in das Handelsregister eingetragen worden.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates über den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe zu entscheiden. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital anzupassen.

Der Vorstand der WEG Bank AG hat am 01.10.2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom 16.10.2020 beschlossen, von dieser Ermächtigung Gebrauch zu machen und das Grundkapital der Gesellschaft von 8.580.000,00 Euro um bis zu 227.500,00 Euro auf 8.807.500,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 175.000 neuen, auf den Namen lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,30 Euro je Aktie gegen Bareinlage zzgl. eines Aufgeldes von 1,30 Euro je Aktie zum Gesamtausgabepreis von 2,60 Euro je Aktie zu erhöhen. Der Bezugspreis entspricht damit 200 % des Nennbetrages.

Die neuen Aktien sind ab dem ersten Tag des darauffolgenden Monats nach der Eintragung der Kapitalerhöhung im Handelsregister gewinnberechtigt.

Den Aktionären der Gesellschaft werden die Aktien entsprechend ihrem gesetzlichen Bezugsrecht in der Zeit

vom 24.10.2020 bis einschließlich 07.11.2020 (2 Wochen)

im Verhältnis 38:1 zum Bezug angeboten, d.h. jeder Aktionär ist im Rahmen seines Bezugsrechts berechtigt, für 38 alte Aktien eine neue Aktie zu beziehen.

Die Aktionäre werden aufgefordert, ihr Bezugsrecht auf die neuen Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses innerhalb der genannten Frist durch Unterzeichnung und Rücksendung der bei der Gesellschaft –WEG Bank AG, Alte Landstraße 27, 85521 Ottobrunn– erhältlichen Zeichnungsscheine auszuüben.

Die Zeichnungsscheine sind in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Eine Übersendung per Fax oder E-Mail genügt nicht. Nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte verfallen.

Ein organisierter Bezugsrechtshandel durch Vermittlung von Kauf- und Verkaufsangeboten durch die Gesellschaft ist nicht vorgesehen und wird durch die Gesellschaft auch nicht veranlasst.

Die Ausübung des Bezugsrechts setzt voraus, dass der Bezugspreis (Gesamtausgabepreis) von 2,60 Euro je Aktie in voller Höhe unverzüglich, spätestens jedoch bis zum dritten Bankarbeitstag nach Zeichnung auf das Kapitalerhöhungskonto der Gesellschaft bei der

WEG Bank AG
IBAN: DE17 7001 1600 9946 0500 05
BLZ: 700 116 00

in bar eingezahlt wird, wobei es auf den rechtzeitigen Buchungseingang auf dem genannten Konto ankommt. Der Bezug der neuen Aktien ist provisionsfrei.

Nach Ablauf der Bezugs- und Zeichnungsfrist nicht gezeichnete Aktien kann die Gesellschaft ausgewählte Dritte nach billigem Ermessen im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft zu einem Ausgabepreis von EUR 2,60 je Aktie zulassen.

Das Ergebnis der Zuteilung wird der Vorstand den Aktionären mitteilen.

Die Zeichnung der neuen Aktien ist unverbindlich, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht spätestens bis zum 31. Januar 2021 in das Handelsregister eingetragen worden ist.

 

Ottobrunn, den 20.10.2020

Der Vorstand

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