Weissmainkraftwerk Röhrenhof AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Weissmainkraftwerk Röhrenhof Aktiengesellschaft

Berneck

ISIN DE000A3H2218
WKN 776 530

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am

Montag, dem 22. Mai 2023, um 10:30 Uhr (MESZ)

im Sportcamp Nordbayern, Am Sportcamp 1, 95493 Bischofsgrün,

als Präsenzveranstaltung stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

I. Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021/​2022

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, aus dem Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2021/​2022 in Höhe von 154.233,53 € einen Betrag von 100.000,00 € auszuschütten, 50.000,00 € in die Rücklagen einzustellen und den Restbetrag von 4.233,53 € auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2021/​2022 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021/​2022 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022/​2023

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022/​2023 zu bestellen.

6.

Beschlussfassung über Satzungsänderungen

Das „Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung genossenschafts- sowie insolvenz- und restrukturierungsrechtlicher Vorschriften“ vom 20. Juli 2022 (Bundesgesetzblatt vom 26. Juli 2022, S. 1166 ff.) ermöglicht es, auch zukünftig Hauptversammlungen ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abzuhalten (virtuelle Hauptversammlung). Nach § 118a Abs. 1 Satz 1 AktG kann die Satzung vorsehen, oder den Vorstand dazu ermächtigen vorzusehen, virtuelle Hauptversammlungen abzuhalten.

Dementsprechend soll § 13 der Satzung der Gesellschaft geändert werden, um den Vorstand dazu zu ermächtigen, künftig im Einzelfall auch virtuelle Hauptversammlungen abhalten zu können. Diese Ermächtigung soll gemäß den gesetzlichen Vorgaben auf fünf Jahre befristet werden. Die Hauptversammlung soll grundsätzlich als Präsenzveranstaltung am Gesellschaftssitz oder in Stadt und Landkreis Bayreuth stattfinden.

Darüber hinaus sollen Regelungen zur Einladung, Durchführung und Beschlussfassung für die Sitzungen des Aufsichtsrates in § 9 der Satzung modernisiert werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:

§ 9 Abs. 3 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder mit einer Frist von mindestens drei Tagen unter Angabe der Tagesordnung schriftlich, elektronisch, mündlich oder fernmündlich eingeladen sind und an der Beschlussfassung teilnehmen. Schriftliche, mündliche, telefonische, per E-Mail oder mittels sonstiger gebräuchlicher Kommunikationsmittel, insbesondere per Videokonferenz, oder in Kombination solcher Kommunikationsformen durchgeführte Beschlussfassungen sind zulässig, wenn kein Mitglied des Aufsichtsrats diesem Verfahren widerspricht.“

§ 9 Abs. 6 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„Beschlüsse können in dringlichen Fällen auch ohne Einberufung einer Sitzung durch schriftliche oder elektronische Stimmabgabe gefasst werden, wenn der Vorsitzende des Aufsichtsrats dies anordnet und kein Mitglied des Aufsichtsrats diesem Verfahren unverzüglich widerspricht.“

§ 9 Abs. 7 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„Über Verhandlungen und Beschlüsse des Aufsichtsrats ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Aufsichtsratsvorsitzenden zu unterzeichnen ist. Bei schriftlicher oder elektronischer Abstimmung gelten die vorstehenden Bestimmungen entsprechend.“

§ 13 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„Die Hauptversammlung der Gesellschaft findet als Präsenzveranstaltung am Sitz der Gesellschaft oder in Stadt oder Landkreis Bayreuth statt. Der Vorstand der Gesellschaft wird ermächtigt, im Einzelfall vorzusehen, dass die Versammlung im Rahmen der Regelungen in der jeweils gültigen Fassung des Aktiengesetzes ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird (virtuelle Hauptversammlung). Die Ermächtigung des Vorstandes zur Abhaltung virtueller Hauptversammlungen ist befristet bis zum 31.05.2028.“

II. Weitere Angaben und Hinweise

1.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts – Anmeldung zur Hauptversammlung

Zur stimmberechtigten Teilnahme an der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung in Textform (§ 126b BGB) mit dem von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Anmelde- und Stimmrechtsbogen rechtzeitig angemeldet haben und für die die angemeldeten Aktien zum Ende des 17. Mai 2023 im Aktienregister eingetragen sind.

Die Anmeldung muss der Gesellschaft bis spätestens am 17. Mai 2023, 24:00 Uhr (MESZ), unter der folgenden Adresse zugehen:

Weissmainkraftwerk Röhrenhof AG
Luitpoldplatz 5
95444 Bayreuth

oder per E-Mail an:

weissmainkraftwerk@t-online.de

Wir bitten die Aktionäre, unter Berücksichtigung der Postlaufzeiten, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre erhalten auf elektronischem Weg eine Anmeldebestätigung an die registrierte E-Mail-Adresse des Aktionärs.

Verfügungen über Aktien und Umschreibungen im Aktienregister

Die Aktien werden durch die Anmeldung zur Hauptversammlung nicht gesperrt oder blockiert. Aktionäre können über ihre Aktien daher auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen.

Für die Ausübung des Stimmrechts ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgebend. Aus abwicklungstechnischen Gründen gilt für Umschreibungsanträge, die der Gesellschaft nach dem 17. Mai 2023, 24:00 Uhr MESZ, (sog. Technical Record Date) bis zum Tag der Hauptversammlung am 22. Mai 2023 (einschließlich) zugehen, ein Umschreibungsstopp, d. h. es werden keine Ein- und Austragungen im Aktienregister vorgenommen. Aktionäre, deren Umschreibungsanträge für erworbene Aktien während des Umschreibungsstopps eingehen, können daher aus eigenem Recht keine Teilnahme- und Stimmrechte aus diesen Aktien in der Hauptversammlung ausüben.

2.

Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl

Aktionäre haben die Möglichkeit, ihre Stimmen im Wege der elektronischen Kommunikation oder schriftlich abzugeben, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen (Briefwahl). Voraussetzung für die Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl sind die form- und fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung bis zum 17. Mai 2023, 24:00 Uhr (MESZ).

Die schriftlich abzugebenden Stimmen müssen aus organisatorischen Gründen spätestens bis zum Ablauf des 17. Mai 2023, 24.00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft unter der oben genannten Anschrift oder E-Mail-Adresse eingehen. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft.

Stimmabgaben sind darüber hinaus auf elektronischem Wege unter Verwendung der im Zuge der Anmeldung registrierten E-Mail-Adresse des Aktionärs bis zum 17. Mai 2023, 24:00 Uhr (MESZ), an folgende E-Mail-Adresse möglich:

weissmainkraftwerk@t-online.de

3.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre, die an Hauptversammlung nicht persönlich teilnehmen und/​oder ihr Stimmrecht nicht persönlich ausüben möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Voraussetzung für die Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten sind die form- und fristgerechte Anmeldung des Aktionärs zur Hauptversammlung. Dies schließt eine Erteilung von Vollmachten nach Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes nicht aus.

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Hierzu sollte das mit der Einladung übersandte Anmeldeformular verwendet werden.

Bevollmächtigte können das Stimmrecht für die von ihnen vertretenen Aktionäre im Rahmen ihrer jeweiligen Vollmacht auch im Wege der Briefwahl oder durch (Unter-)Bevollmächtigung des weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft ausüben.

Wird ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder eine diesen durch das Aktiengesetz gleichgestellte Person bevollmächtigt, bestehen weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der Gesellschaft besondere Formerfordernisse. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen möglicherweise die Institution oder Person, die bevollmächtigt werden soll, eine besondere Form der Vollmacht verlangt, weil die Vollmacht von ihr gemäß § 135 Abs. 1 Satz 2 AktG nachprüfbar festzuhalten ist. Die Aktionäre sollten sich daher rechtzeitig mit der Institution oder Person, die sie bevollmächtigen möchten, über eine mögliche Form der Vollmacht abstimmen.

Die Vollmacht kann gegenüber dem zu Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. Erteilung, Änderung oder Widerruf der Vollmacht sowie die Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung durch den Aktionär oder den entsprechenden Bevollmächtigten muss aus organisatorischen Gründen spätestens bis zum Ablauf des 17. Mai 2023, 24.00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft unter der oben genannten Anschrift eingehen. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft.

4.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, sich durch den von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen.

Die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sollte über den Anmeldebogen erfolgen und muss aus organisatorischen Gründen spätestens bis zum Ablauf des 17. Mai 2023, 24.00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft unter der oben genannten Anschrift oder E-Mail-Adresse eingehen. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft.

Für einen Widerruf der Vollmachtserteilung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder die Änderung von Weisungen gelten die vorstehenden Angaben zu den Möglichkeiten der Übermittlung und zu den Fristen entsprechend.

Bei Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters müssen diesem Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, entsprechend den ihm erteilten Weisungen abzustimmen. Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nimmt keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung, zur Ausübung der Fragemöglichkeit oder zur Stellung von Anträgen entgegen. Weisungen sind darüber hinaus auf elektronischem Wege unter Verwendung der im Zuge der Anmeldung registrierten E-Mail-Adresse des Aktionärs bis zum 17. Mai 2023, 24:00 Uhr (MESZ) an folgende E-Mail-Adresse möglich:

weissmainkraftwerk@t-online.de

5.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gem. §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Aktionäre der Gesellschaft können Gegenanträge zu Vorschlägen von Vorstand und/​oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers und zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern übersenden. Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich zu richten an:

Weissmainkraftwerk Röhrenhof AG
Luitpoldplatz 5
95444 Bayreuth

oder per E-Mail an:

weissmainkraftwerk@t-online.de

Ordnungsgemäße Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die spätestens am 8. Mai 2023, 24.00 Uhr (MESZ), unter dieser Adresse eingegangen sind und etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden unter der Internetadresse

www.weissmainkraftwerk.de

veröffentlicht.

Information zum Datenschutz zur virtuellen, ordentlichen Hauptversammlung für Aktionäre

Verantwortliche, Zweck der Verarbeitung, Art der Daten

Die Weissmainkraftwerk Röhrenhof AG verarbeitet als Verantwortliche personenbezogene Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO, um die Hauptversammlung durchzuführen und den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Rechtsgrundlage

Die Durchführung einer Hauptversammlung ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für die Durchführung und die Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist damit Artikel 6 Abs. 1 lit. c) Datenschutz-Grundverordnung.

Empfänger und Speicherdauer

Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt. Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Pflichten gespeichert und anschließend gelöscht.

Ihre Rechte

Die Betroffenen haben das jederzeitige Recht, über die personenbezogenen Daten, die über sie gespeichert wurden, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten. Zusätzlich haben sie das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung von zu umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen und das Recht auf Löschung von unrechtmäßig verarbeiteten bzw. zu lange gespeicherten personenbezogenen Daten (soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen Gründe nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO entgegenstehen). Darüber hinaus haben sie das Recht auf Übertragung sämtlicher von ihnen an uns übergebener Daten in einem gängigen Dateiformat.

Diese Rechte können die Betroffenen gegenüber der Weissmainkraftwerk Röhrenhof AG unentgeltlich über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

Weissmainkraftwerk Röhrenhof AG
Luitpoldplatz 5
95444 Bayreuth

oder per E-Mail an:

weissmainkraftwerk@t-online.de

Zudem steht ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Artikel 77 Datenschutz-Grundverordnung zu. Die für uns zuständige Aufsichtsbehörde ist

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht, Promenade 18, 91522 Ansbach
Telefon: 0981/​180093-0, Telefax: 0981/​180093-800

Im Zuge der Ausübung des Fragerechts hat der Aktionär das Recht seiner namentlichen Nennung in der Hauptversammlung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO zu widersprechen.

 

Bayreuth, im April 2023

Weissmainkraftwerk Röhrenhof AG

Der Vorstand

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