Weissmainkraftwerk Röhrenhof Aktiengesellschaft: Bekanntmachung über die Kraftloserklärung von Aktienurkunden gemäß § 73 AktG

Weißmainkraftwerk Röhrenhof Aktiengesellschaft

Berneck

Bekanntmachung über die Kraftloserklärung von Aktienurkunden gemäß § 73 AktG

WKN 776 530

Die Weißmainkraftwerk Röhrenhof AG hat in ihrer Ordentlichen Hauptversammlung vom 22.09.2020 beschlossen, die bisher auf den Inhaber lautenden Aktien der Gesellschaft in Namensaktien umzuwandeln. Die entsprechende Satzungsänderung ist am 06.10.2020 in das Handelsregister beim Amtsgericht Bayreuth eingetragen worden.

Durch dreimalige Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger am 18.11.2020, 18.12.2020 und 18.01.2021, haben wir unsere Aktionäre unter Hinweis auf die gerichtliche Genehmigung und unter Androhung der Kraftloserklärung aufgefordert, bis spätestens zum 18.02.2021 ihre unrichtig gewordenen, auf die Firma „Weißmainkraftwerk Röhrenhof AG“ lautenden Aktienurkunden zum Umtausch in neue auf den Namen lautende Aktien bei der Gesellschaft einzureichen.

Sämtliche sich noch im Umlauf befindlichen auf die Firma „Weißmainkraftwerk Röhrenhof AG“ lautenden Aktienurkunden, die bis jetzt noch nicht eingereicht wurden, werden hiermit gemäß § 73 AktG Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 64 Abs. 2 AktG für kraftlos erklärt. Die erforderliche Genehmigung ist durch Beschluss des Amtsgerichts Bayreuth – Registergericht – vom 03.11.2020 (AZ.: HRB 82 Fall:32) erteilt worden.

Eine erneute Ausgabe von Aktienurkunden findet nicht statt. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung der Aktien ist in § 4 Abs.3 der Satzung i.V.m § 10 Abs. 5 AktG ausgeschlossen. Anstelle der für kraftlos erklärten Aktienurkunden werden den Berechtigten neue Namensaktien in Form einer Registrierung nach § 67 Aktiengesetz zugeteilt.

 

Bayreuth, 19. Februar 2021

Weißmainkraftwerk Röhrenhof AG

Der Vorstand

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