Weißmainkraftwerk Röhrenhof Aktiengesellschaft
Berneck
WKN 776 530
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am
Dienstag, dem 17. Mai 2022, um 14:30 Uhr (MESZ)
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung des Unternehmens ein.
Die Hauptversammlung wird als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme des von der Gesellschaft
gestellten Stimmrechtsvertreters) aus den Räumlichkeiten der Bayernwerk AG, Luitpoldplatz
5, 95444 Bayreuth, online übertragen.
Unsere Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können die Hauptversammlung ausschließlich
über das von uns zur Verfügung gestellte Videoportal verfolgen. Für das Fragerecht
und die Stimmabgabe gelten besondere Regelungen. Eine physische Teilnahme der Aktionäre
und Aktionärsvertreter an der Hauptversammlung ist ausgeschlossen. Bitte beachten
Sie hierzu die untenstehenden allgemeinen Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung.
I. Tagesordnung
II. Weitere Angaben und Hinweise
Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, dass die ordentliche
Hauptversammlung 2022 gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-,
Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020, geändert durch Art. 11 des Gesetzes
zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter
Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie
im Miet- und Pachtrecht vom 22. Dezember 2020 (‚COVID-19-Gesetz‘) als virtuelle Hauptversammlung
abgehalten wird. Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme des von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreters) können daher nicht physisch an der Hauptversammlung
teilnehmen.
Unsere Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können durch Nutzung der von uns zur Verfügung
gestellten Anmeldeunterlagen die Hauptversammlung ausschließlich über Bild- und Tonübertragung
verfolgen, ihr Stimmrecht mittels elektronischer Kommunikation bzw. Briefwahl ausüben,
Vollmacht an Dritte sowie Vollmacht und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter erteilen. Die Wahrnehmung des Fragerechts und die Möglichkeit,
Widerspruch zu Protokoll zu erklären, kann über die in nachstehendem Abschnitt genannte
E-Mail-Adresse erfolgen.
Zur stimmberechtigten Teilnahme an der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung in Textform (§ 126b BGB) mit dem von
der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Anmelde- und Stimmrechtsbogen rechtzeitig
angemeldet haben und für die die angemeldeten Aktien zum Ende des 12. Mai 2022 im
Aktienregister eingetragen sind.
Die Anmeldung muss der Gesellschaft bis spätestens am 12. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ) unter der folgenden Adresse zugehen:
Wir bitten die Aktionäre, unter Berücksichtigung der Postlaufzeiten, frühzeitig für
die Übersendung der Anmeldung an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Die ordnungsgemäß
angemeldeten Aktionäre erhalten auf elektronischem Weg eine Anmeldebestätigung an
die registrierte E-Mail-Adresse des Aktionärs.
Die Aktien werden durch die Anmeldung zur Hauptversammlung nicht gesperrt oder blockiert.
Aktionäre können über ihre Aktien daher auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei
verfügen.
Für die Ausübung des Stimmrechts ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister
eingetragene Aktienbestand maßgebend. Aus abwicklungstechnischen Gründen gilt für
Umschreibungsanträge, die der Gesellschaft nach dem 12. Mai 2022, 24:00 Uhr MESZ,
(sog. Technical Record Date) bis zum Tag der Hauptversammlung am 17. Mai 2022 (einschließlich)
zugehen, ein Umschreibungsstopp, d. h. es werden keine Ein- und Austragungen im Aktienregister
vorgenommen. Aktionäre, deren Umschreibungsanträge für erworbene Aktien während des
Umschreibungsstopps eingehen, können daher aus eigenem Recht keine Teilnahme- und
Stimmrechte aus diesen Aktien in der Hauptversammlung ausüben.
Die Hauptversammlung 2022 wird am 17. Mai 2022 ab 14:30 Uhr (MESZ) in voller Länge
in Bild und Ton live frei verfügbar im Internet übertragen. Die Zugangsdaten werden
mit den Anmeldeunterlagen versandt. Die Verfolgung der Hauptversammlung im Internet
stellt keine Teilnahme i.S.d. § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG dar.
Aktionäre haben die Möglichkeit, ihre Stimmen im Wege der elektronischen Kommunikation
oder schriftlich abzugeben, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen (Briefwahl).
Voraussetzung für die Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl sind die form- und
fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung bis zum 12. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ).
Die schriftlich abzugebenden Stimmen müssen aus organisatorischen Gründen spätestens
bis zum Ablauf des 12. Mai 2022, 24.00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft unter der
oben genannten Anschrift oder E-Mail-Adresse eingehen. Entscheidend ist der Zeitpunkt
des Zugangs bei der Gesellschaft.
Stimmabgaben sind darüber hinaus auf elektronischem Wege unter Verwendung der im Zuge
der Anmeldung registrierten E-Mail-Adresse des Aktionärs bis zur Schließung der Abstimmung
durch den Versammlungsleiter in der Hauptversammlung an folgende E-Mail-Adresse möglich:
weissmainkraftwerk@t-online.de
Aktionäre, die die Hauptversammlung nicht persönlich verfolgen und/oder ihr Stimmrecht
nicht persönlich ausüben möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch
einen Bevollmächtigten, z. B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder
eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Voraussetzung für die Ausübung des
Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten sind die form- und fristgerechte Anmeldung
des Aktionärs zur Hauptversammlung. Dies schließt eine Erteilung von Vollmachten nach
Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes nicht aus.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder
mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Hierzu sollte das mit der Einladung
übersandte Anmeldeformular verwendet werden.
Auch Bevollmächtigte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie
können das Stimmrecht für die von ihnen vertretenen Aktionäre lediglich im Rahmen
ihrer jeweiligen Vollmacht im Wege der Briefwahl oder durch (Unter-)Bevollmächtigung
des weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft ausüben.
Wird ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder eine
diesen durch das Aktiengesetz gleichgestellte Person bevollmächtigt, bestehen weder
nach dem Gesetz noch nach der Satzung der Gesellschaft besondere Formerfordernisse.
Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen möglicherweise die Institution
oder Person, die bevollmächtigt werden soll, eine besondere Form der Vollmacht verlangt,
weil die Vollmacht von ihr gemäß § 135 Abs. 1 Satz 2 AktG nachprüfbar festzuhalten
ist. Die Aktionäre sollten sich daher rechtzeitig mit der Institution oder Person,
die sie bevollmächtigen möchten, über eine mögliche Form der Vollmacht abstimmen.
Die Vollmacht kann gegenüber dem zu Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft
erklärt werden. Erteilung, Änderung oder Widerruf der Vollmacht sowie die Übermittlung
des Nachweises der Bevollmächtigung durch den Aktionär oder den entsprechenden Bevollmächtigten
muss aus organisatorischen Gründen spätestens bis zum Ablauf des 12. Mai 2022, 24.00
Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft unter der oben genannten Anschrift eingehen. Entscheidend
ist der Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft.
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, sich durch den von der Gesellschaft benannten
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen.
Die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
sollte über den Anmeldebogen erfolgen und muss aus organisatorischen Gründen spätestens
bis zum Ablauf des 12. Mai 2022, 24.00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft unter der
oben genannten Anschrift oder E-Mail-Adresse eingehen. Entscheidend ist der Zeitpunkt
des Zugangs bei der Gesellschaft.
Für einen Widerruf der Vollmachtserteilung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
oder die Änderung von Weisungen gelten die vorstehenden Angaben zu den Möglichkeiten
der Übermittlung und zu den Fristen entsprechend.
Bei Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters müssen
diesem Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Der Stimmrechtsvertreter
ist verpflichtet, entsprechend den ihm erteilten Weisungen abzustimmen. Der Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft nimmt keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Beschlüsse
der Hauptversammlung, zur Ausübung der Fragemöglichkeit oder zur Stellung von Anträgen
entgegen. Weisungen sind darüber hinaus auf elektronischem Wege unter Verwendung der
im Zuge der Anmeldung registrierten E-Mail-Adresse des Aktionärs bis zur Schließung
der Abstimmung durch den Versammlungsleiter in der Hauptversammlung an folgende E-Mail-Adresse
möglich:
weissmainkraftwerk@t-online.de
Aktionäre der Gesellschaft können Gegenanträge zu Vorschlägen von Vorstand und/oder
Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zur Wahl
des Abschlussprüfers und zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern übersenden. Gegenanträge
und Wahlvorschläge sind ausschließlich zu richten an:
Ordnungsgemäße Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die spätestens am
2. Mai 2022, 24.00 Uhr (MESZ) unter dieser Adresse eingegangen sind und etwaige Stellungnahmen
der Verwaltung werden unter der Internetadresse
www.weissmainkraftwerk.de
veröffentlicht.
Gemäß § 1 Abs. 2 COVID-19-Gesetz wird den Aktionären ein Fragerecht im Wege der elektronischen
Kommunikation eingeräumt. Das Fragerecht besteht nur für die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten,
die sich ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet haben. Fragen können bis zum
15. Mai 2022, 24.00 Uhr (MESZ), unter Nutzung der E-Mail-Adresse
weissmainkraftwerk@t-online.de
eingereicht werden. Später oder auf anderem Wege bei der Gesellschaft eingehende Fragen
werden nicht berücksichtigt. Der Aktionär hat das Recht der namentlichen Nennung des
Fragestellers in der Hauptversammlung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSVGO zu widersprechen.
In Einklang mit § 1 Abs. 2 Satz 2 COVID-19-Gesetz entscheidet der Vorstand nach pflichtgemäßem,
freiem Ermessen, wie er Fragen beantwortet. Der Vorstand behält sich insofern insbesondere
vor, eingereichte Fragen einzeln oder mehrere Fragen zusammengefasst zu beantworten.
Unter den in § 131 Abs. 3 AktG näher ausgeführten Voraussetzungen ist der Vorstand
berechtigt, die Auskunft zu verweigern.
Aktionäre, die ihre Stimme im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachterteilung wie
vorstehend beschrieben abgegeben haben, haben die Möglichkeit, mittels einer E-Mail
an den am Durchführungsort anwesenden beurkundenden Notar während der Hauptversammlung
Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu erklären.
Die Erklärung des Widerspruchs ist von Beginn der Hauptversammlung an bis zu deren
Ende unter Nutzung folgender E-Mail-Adresse möglich:
weissmainkraftwerk@t-online.de
Verantwortliche, Zweck der Verarbeitung, Art der Daten
Die Weißmainkraftwerk Röhrenhof AG verarbeitet als Verantwortliche personenbezogene
Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der
Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze,
insbesondere der DSGVO, um die Hauptversammlung durchzuführen und den Aktionären die
Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Rechtsgrundlage
Die Durchführung einer Hauptversammlung ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Verarbeitung
der personenbezogenen Daten ist für die Durchführung und die Teilnahme an der Hauptversammlung
zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist damit Artikel 6 Abs.
1 lit. c) Datenschutz-Grundverordnung.
Empfänger und Speicherdauer
Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den
Aktionären und Aktionärsvertretern im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zur Verfügung
gestellt. Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Pflichten
gespeichert und anschließend gelöscht.
Ihre Rechte
Die Betroffenen haben das jederzeitige Recht, über die personenbezogenen Daten, die
über sie gespeichert wurden, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten. Zusätzlich
haben sie das Recht, auf Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht, die Einschränkung
der Verarbeitung von zu umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen und das Recht
auf Löschung von unrechtmäßig verarbeiteten bzw. zu lange gespeicherten personenbezogenen
Daten (soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen Gründe
nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO entgegenstehen). Darüber hinaus haben sie das Recht auf
Übertragung sämtlicher von ihnen an uns übergebener Daten in einem gängigen Dateiformat.
Diese Rechte können die Betroffenen gegenüber der Weißmainkraftwerk Röhrenhof AG unentgeltlich
über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:
Zudem steht ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Artikel
77 Datenschutz-Grundverordnung zu. Die für uns zuständige Aufsichtsbehörde ist
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht, Promenade 18, 91522 Ansbach
Telefon: 0981/180093-0, Telefax: 0981/180093-800
Im Zuge der Ausübung des Fragerechts hat der Aktionär das Recht seiner namentlichen
Nennung in der Hauptversammlung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO zu widersprechen.
Bayreuth, im April 2022
Weißmainkraftwerk Röhrenhof AG
Der Vorstand
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