Weissmainkraftwerk Röhrenhof Aktiengesellschaft: Einladung zur virtuellen Hauptversammlung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Weissmainkraftwerk Röhrenhof Aktiengesellschaft
Berneck
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur virtuellen Hauptversammlung 30.07.2020

Weissmainkraftwerk Röhrenhof Aktiengesellschaft

Berneck

WKN 776 530

Einladung zur virtuellen Hauptversammlung

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am

Dienstag, dem 22. September 2020, um 11:00 Uhr

stattfindenden Virtuellen Hauptversammlung des Unternehmens ein.

Die Hauptversammlung wird als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme des Stimmrechtsvertreters) aus den Räumlichkeiten der Bayernwerk AG online übertragen.

Da wir keine Präsenzveranstaltung, sondern eine ausschließlich virtuelle Hauptversammlung auf der Grundlage von § 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie durchführen, können unsere Aktionäre und ihre Bevollmächtigten die Hauptversammlung ausschließlich über das von uns zur Verfügung gestellte Videoportal verfolgen. Für das Fragerecht und die Stimmabgabe gelten besondere Regelungen. Eine physische Teilnahme der Aktionäre und Aktionärsvertreter an der Hauptversammlung ist ausgeschlossen. Bitte beachten Sie hierzu die untenstehenden allgemeinen Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018/2019

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2018/2019 in Höhe von 59.960,61 € einen Betrag von 40.000,00 € auszuschütten, 18.000,00 € in die Rücklagen einzustellen und den Restbetrag von 1.960,61 € auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2018/2019 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018/2019 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019/2020

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019/2020 zu bestellen.

6.

Beschlussfassung über die Umstellung der Aktien auf Namensaktien und entsprechende Satzungsänderungen

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Inhaberaktien der Gesellschaft in Namensaktien umzuwandeln und die Vorschriften für die Einberufung der Hauptversammlung anzupassen. Mit diesem Schritt kann ein Neudruck von Dividendenscheinen vermieden werden. Darüber hinaus werden eine vereinfachte Abwicklung und Kosteneinsparungen bei der Organisation der Hauptversammlung und bei der Dividendenzahlung angestrebt. Dazu wird die Satzung wie folgt geändert:

a)

§ 4 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„Die Aktien lauten auf den Namen und werden in einem Aktienregister bei der Gesellschaft geführt.“

b)

§ 4 Abs. 3 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ist ausgeschlossen. Auf die Bankdepotfähigkeit der Aktien wird verzichtet. Auf schriftlichen Antrag des Aktionärs wird eine Sammelurkunde über den gesamten Aktienbestand des Antragstellers ausgestellt. Die Gültigkeit der Unterzeichnung einer Aktienurkunde ist nach §13 AktG von einem Vermerk im Aktienregister abhängig. Auskunft über den Gültigkeitsvermerk erteilt die Gesellschaft im persönlichen oder elektronischen (Internet) Auskunftsverfahren.“

c)

§ 13 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

㤠13 Ort und Einberufung

(1)

Die Hauptversammlung der Gesellschaft findet am Sitz der Gesellschaft oder in Bayreuth statt.

(2)

Die Einberufung muss mindestens einen Monat vor Ablauf der Anmeldefrist nach § 17 Absatz 2 im Bundesanzeiger bekannt gemacht werden. Der Tag der Einberufung und der Tag, bis zu dessen Ablauf die Anmeldung erfolgen muss, sind hierbei nicht mitzurechnen.“

d)

§ 17 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„§ 17 Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

(1)

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung bei der Gesellschaft oder bei einer in der Einladung bezeichneten Stelle unter der in der Einladung hierfür mitgeteilten Adresse in Textform anmelden und für die die angemeldeten Aktien im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind.

(2)

Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens 5 Tage vor der Hauptversammlung zugehen, soweit in der Einberufung keine kürzere Frist vorgesehen ist. Umschreibungen im Aktienregister finden in dem Zeitraum vom Anmeldeschluss bis zum Ablauf der Hauptversammlung nicht statt.

(3)

Der Aktionär kann sein Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch im Falle einer Bevollmächtigung ist eine fristgerechte Anmeldung zur Teilnahme zur Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts erforderlich.“

Nach Eintragung der Satzungsänderung im Handelsregister werden die Aktionäre durch dreimalige Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger unter Androhung einer Kraftloserklärung aufgefordert, ihre effektiven Aktienurkunden bei der Weissmainkraftwerk Röhrenhof AG einzureichen. Die eingereichten Stücke werden im Aktienregister der Gesellschaft erfasst. Unter der Voraussetzung einer Genehmigung des Amtsgerichts, werden die nicht fristgerecht eingereichten Aktienurkunden gem. § 73 Abs. 1 AktG für kraftlos erklärt. Die für kraftlos erklärten Stücke können bei der Weissmainkraftwerk Röhrenhof AG gegen Eintrag ins Aktienregister eingereicht werden.

Nach Eintrag ins Aktienregister erfolgen die Einladungen zu den Hauptversammlungen und die Dividendenzahlungen direkt durch die Weissmainkraftwerk Röhrenhof AG.

Allgemeine Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung

Die Hauptversammlung wird auf der Grundlage von § 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Beschluss des Vorstandes mit Zustimmung des Aufsichtsrates nicht als Veranstaltung mit physischer Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten, sondern ausschließlich als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters) durchgeführt.

Unsere Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können durch Nutzung der von uns zur Verfügung gestellten Anmeldeunterlagen die Hauptversammlung ausschließlich über Bild- und Tonübertragung verfolgen, ihr Stimmrecht mittels elektronischer Kommunikation bzw. Briefwahl ausüben, Vollmacht an Dritte sowie Vollmacht und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilen. Die Wahrnehmung des Fragerechts und die Möglichkeit, Widerspruch zu Protokoll zu erklären, kann über die in nachstehendem Abschnitt genannte E-Mail-Adresse erfolgen.

Bitte beachten Sie hierzu auch die Hinweise in den nachstehenden Abschnitten.

Voraussetzungen für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung im Internet und die Ausübung des Stimmrechts – Anmeldung zur Hauptversammlung

Zur Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung im Internet und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung in Textform (§ 126b BGB) mit einem von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Anmelde- und Stimmrechtsbogen angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Die Anmeldeunterlagen können unter der nachfolgenden Brief- bzw. E-Mail-Adresse von der Gesellschaft angefordert werden. Die Anmeldung hat in deutscher Sprache zu erfolgen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat in Textform (§ 126b BGB) zu erfolgen; hierfür ist eine Bestätigung durch das depotführende Institut erforderlich.

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft bis spätestens am 17. September 2020 unter der folgenden Adresse zugehen:

Weissmainkraftwerk Röhrenhof AG
Luitpoldplatz 5
95444 Bayreuth
E-Mail: weissmainkraftwerk@t-online.de

Wir bitten die Aktionäre, unter Berücksichtigung der Postlaufzeiten, frühzeitig für die Anforderung der Anmeldeunterlagen und die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre erhalten auf elektronischem Weg eine Anmeldebestätigung an die im Zuge der Anmeldung registrierte E-Mail-Adresse des Aktionärs.

Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung im Internet

Aktionäre haben die Möglichkeit, die Hauptversammlung live in Bild und Ton über das Internet zu verfolgen. Am 22. September 2020 können sich die Aktionäre über die von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Zugangsdaten anmelden und die Hauptversammlung ab deren Beginn um 11.00 Uhr (MESZ) verfolgen. Die Zugangsdaten werden mit den Anmeldeunterlagen versandt. Die Verfolgung der Hauptversammlung im Internet ermöglicht gleichwohl keine Teilnahme im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG.

Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl

Aktionäre haben die Möglichkeit, ihre Stimmen im Wege der elektronischen Kommunikation oder schriftlich abzugeben, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen (Briefwahl). Voraussetzung für die Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl sind die form- und fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung bis zum 17. September 2020 sowie ein form- und fristgerechter Nachweis des Aktienbesitzes.

Die schriftlich abzugebenden Stimmen müssen aus organisatorischen Gründen spätestens bis zum Ablauf des 17. September 2020, 24.00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft unter der oben genannten Anschrift oder E-Mail-Adresse eingehen. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft.

Stimmabgaben sind darüber hinaus auf elektronischem Wege unter Verwendung der im Zuge der Anmeldung registrierten E-Mail-Adresse des Aktionärs bis zur Schließung der Abstimmung durch den Versammlungsleiter in der Hauptversammlung an folgende E-Mail-Adresse möglich:

weissmainkraftwerk@t-online.de

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre, die die Hauptversammlung nicht persönlich verfolgen und/oder ihr Stimmrecht nicht persönlich ausüben möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Voraussetzung für die Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten sind die form- und fristgerechte Anmeldung des Aktionärs zur Hauptversammlung sowie ein form- und fristgerechter Nachweis seines Aktienbesitzes. Dies schließt eine Erteilung von Vollmachten nach Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes nicht aus.

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB).

Auch Bevollmächtigte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für die von ihnen vertretenen Aktionäre lediglich im Rahmen ihrer jeweiligen Vollmacht im Wege der Briefwahl oder durch (Unter-)Bevollmächtigung des weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft ausüben.

Wird ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder eine diesen durch das Aktiengesetz gleichgestellte Person bevollmächtigt, bestehen weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der Gesellschaft besondere Formerfordernisse. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen möglicherweise die Institution oder Person, die bevollmächtigt werden soll, eine besondere Form der Vollmacht verlangt, weil die Vollmacht von ihr gemäß § 135 Abs. 1 Satz 2 AktG nachprüfbar festzuhalten ist. Die Aktionäre sollten sich daher rechtzeitig mit der Institution oder Person, die sie bevollmächtigen möchten, über eine mögliche Form der Vollmacht abstimmen.

Die Vollmacht kann gegenüber dem zu Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. Erteilung, Änderung oder Widerruf der Vollmacht sowie die Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung durch den Aktionär oder den entsprechenden Bevollmächtigten muss aus organisatorischen Gründen spätestens bis zum Ablauf des 17. September 2020, 24.00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft unter der oben genannten Anschrift eingehen. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, sich durch den von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen.

Die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter kann über den Anmeldebogen erfolgen und muss aus organisatorischen Gründen spätestens bis zum Ablauf des 17. September 2020, 24.00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft unter der oben genannten Anschrift oder E-Mail-Adresse eingehen. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft.

Für einen Widerruf der Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder die Änderung von Weisungen gelten die vorstehenden Angaben zu den Möglichkeiten der Übermittlung und zu den Fristen entsprechend.

Bei einer Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters müssen diesem Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, entsprechend den ihm erteilten Weisungen abzustimmen. Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nimmt keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung, zur Ausübung der Fragemöglichkeit oder zur Stellung von Anträgen entgegen. Weisungen sind darüber hinaus auf elektronischem Wege unter Verwendung der im Zuge der Anmeldung registrierten E-Mail-Adresse des Aktionärs bis zur Schließung der Abstimmung durch den Versammlungsleiter in der Hauptversammlung an folgende E-Mail-Adresse möglich:

weissmainkraftwerk@t-online.de

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Aktionäre der Gesellschaft können Gegenanträge zu Vorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers und zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern übersenden. Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich zu richten an:

Weissmainkraftwerk Röhrenhof AG
Luitpoldplatz 5
95444 Bayreuth
E-Mail: weissmainkraftwerk@t-online.de

Ordnungsgemäße Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die spätestens am 7. September 2020, 24.00 Uhr (MESZ), unter dieser Adresse eingegangen sind und etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden unverzüglich im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation

Auf der Grundlage von § 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie haben die Aktionäre in der Hauptversammlung kein Auskunftsrecht im Sinne des § 131 AktG. Aktionären, die sich zur Hauptversammlung ordnungsgemäß angemeldet haben, wird jedoch die Möglichkeit eingeräumt, Fragen zu stellen. Ein Recht auf Antwort ist damit nicht verbunden. Der Vorstand wird gem. § 1 Abs. 2 des vorbezeichneten Gesetzes nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen entscheiden, welche Fragen er wie beantwortet. Er kann dabei insbesondere Fragen zusammenfassen und im Interesse der anderen Aktionäre sinnvolle Fragen auswählen.

Der Vorstand hat angeordnet, dass Fragen der Aktionäre im Wege der elektronischen Kommunikation von der im Zuge der Anmeldung registrierten E-Mail-Adresse des Aktionärs spätestens bis zum 20. September 2020, 24.00 Uhr (MESZ), unter Nutzung der E-Mail-Adresse

weissmainkraftwerk@t-online.de

eingereicht werden können. Später oder auf anderem Wege bei der Gesellschaft eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt. Der Aktionär hat das Recht, der namentlichen Nennung des Fragestellers in der Hauptversammlung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSVGO zu widersprechen.

Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung

Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 4 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie haben die Aktionäre, die ihre Stimme im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachterteilung wie vorstehend beschrieben abgegeben haben, die Möglichkeit, mittels einer E-Mail an den am Durchführungsort anwesenden beurkundenden Notar während der Hauptversammlung Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung zu erklären.

Die Erklärung des Widerspruchs ist von Beginn der Hauptversammlung an bis zu deren Ende unter Nutzung der E-Mail-Adresse

weissmainkraftwerk@t-online.de

möglich. Mit der Erklärung ist der Nachweis der Aktionärseigenschaft zu übermitteln.

Information zum Datenschutz für Aktionäre

Die Weissmainkraftwerk Röhrenhof AG verarbeitet personenbezogene Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die Weissmainkraftwerk Röhrenhof AG die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Artikel 6 Abs. 1 lit. c) Datenschutz-Grundverordnung.

Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt.

Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Pflichten gespeichert und anschließend gelöscht.

Die Betroffenen haben das jederzeitige Recht, über die personenbezogenen Daten, die über sie gespeichert wurden, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten. Zusätzlich haben sie das Recht, auf Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung von zu umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen und das Recht auf Löschung von unrechtmäßig verarbeiteten bzw. zu lange gespeicherten personenbezogenen Daten (soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen Gründe nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO entgegenstehen). Darüber hinaus haben sie das Recht auf Übertragung sämtlicher von ihnen an uns übergebener Daten in einem gängigen Dateiformat.

Diese Rechte können die Betroffenen gegenüber der Weissmainkraftwerk Röhrenhof AG unentgeltlich über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

Weissmainkraftwerk Röhrenhof AG
Luitpoldplatz 5
95444 Bayreuth
E-Mail: weissmainkraftwerk@t-online.de

Zudem steht ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Artikel 77 Datenschutz-Grundverordnung zu.

Im Zuge der Ausübung des Fragerechts hat der Aktionär das Recht der namentlichen Nennung des Fragestellers in der Hauptversammlung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO zu widersprechen.

Bayreuth, im Juli 2020

Weissmainkraftwerk Röhrenhof AG

Der Vorstand

Hinweis für Anforderungen nach § 125 AktG:
Bitte richten Sie Ihre Bestellung direkt an
Weissmainkraftwerk Röhrenhof AG
Luitpoldplatz 5
95444 Bayreuth
E-Mail: weissmainkraftwerk@t-online.de

TAGS:
Comments are closed.