Weißmainkraftwerk Röhrenhof AktiengesellschaftBerneckWKN 776 530Einladung zur ordentlichen HauptversammlungWir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am
in der Regionalleitung der Bayernwerk AG, 95444 Bayreuth, Luitpoldplatz 5 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung des Unternehmens ein. Tagesordnung
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts Zur Ausübung des Stimmrechts oder zur Stellung von Anträgen in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien innerhalb der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft, einem deutschen Notar, einer deutschen Wertpapiersammelbank oder dem nachfolgenden Kreditinstitut hinterlegen:
Die Hinterlegung der Aktien hat spätestens am Mittwoch, dem 9. Mai 2018, zu erfolgen. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn die Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Kreditinstituten bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden. Im Falle der Hinterlegung von Aktien bei einem Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die Hinterlegungsbescheinigung in Urschrift oder in beglaubigter Abschrift spätestens einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen. Hinweise zu Bevollmächtigung, Gegenanträgen und Wahlvorschlägen Wir weisen darauf hin, dass das Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden kann. Die Vollmacht ist grundsätzlich schriftlich zu erteilen. Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigt werden soll, besteht ein Schriftformerfordernis weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der Gesellschaft. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigen wollen, mit diesen Institutionen oder Personen über eine mögliche Form der Vollmacht ab. Gegenanträge von Aktionären zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt oder Wahlvorschläge sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten: Weißmainkraftwerk Röhrenhof AG Ordnungsgemäße Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Hauptversammlung unter dieser Adresse eingegangen sind, werden unverzüglich im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
Bayreuth, im März 2018 Weißmainkraftwerk Röhrenhof AG Der Vorstand |
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