Weissmainkraftwerk Röhrenhof Aktiengesellschaft – Hauptversammlungen 2018

Weißmainkraftwerk Röhrenhof Aktiengesellschaft

Berneck

WKN 776 530

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am

Dienstag, dem 15. Mai 2018, um 14:30 Uhr

in der Regionalleitung der Bayernwerk AG, 95444 Bayreuth, Luitpoldplatz 5 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung des Unternehmens ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016/2017

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von 80.000,00 € auszuschütten.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2016/2017 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016/2017 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017/2018

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017/2018 zu bestellen.

6.

Neuwahl des Aufsichtsrates

Mit dem Ende der ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2016/2017 endet die Amtszeit sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrates.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Vertreter der Aktionäre für die satzungsgemäße Dauer die Herren

Dr. Alexander Fenzl, Regensburg, Geschäftsführer
Alois Netter, Regensburg, Leiter Controlling/Rechnungswesen
Peter-Michael Schabert, Heinersreuth, Vorstand i. R.

zu wählen. Gemäß §§ 95 Abs. 1 und 96 Abs. 1 des Aktiengesetzes in Verbindung mit § 8 der Satzung besteht der Aufsichtsrat aus 3 Mitgliedern. Der Vorstand schlägt vor, die Mitglieder des Aufsichtsrates gemäß den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Codex in Einzelwahl zu wählen.
Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge nicht gebunden.

Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

Zur Ausübung des Stimmrechts oder zur Stellung von Anträgen in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien innerhalb der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft, einem deutschen Notar, einer deutschen Wertpapiersammelbank oder dem nachfolgenden Kreditinstitut hinterlegen:

Weißmainkraftwerk Röhrenhof AG
c/o UniCredit Bank AG
CBS51 DS/GM
80311 München
Telefax: 089 / 54002519
E-Mail: hauptversammlungen@unicredit.de

Die Hinterlegung der Aktien hat spätestens am Mittwoch, dem 9. Mai 2018, zu erfolgen. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn die Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Kreditinstituten bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden.

Im Falle der Hinterlegung von Aktien bei einem Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die Hinterlegungsbescheinigung in Urschrift oder in beglaubigter Abschrift spätestens einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen.

Hinweise zu Bevollmächtigung, Gegenanträgen und Wahlvorschlägen

Wir weisen darauf hin, dass das Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden kann. Die Vollmacht ist grundsätzlich schriftlich zu erteilen. Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigt werden soll, besteht ein Schriftformerfordernis weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der Gesellschaft. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigen wollen, mit diesen Institutionen oder Personen über eine mögliche Form der Vollmacht ab.

Gegenanträge von Aktionären zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt oder Wahlvorschläge sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:

Weißmainkraftwerk Röhrenhof AG
Luitpoldplatz 5
95444 Bayreuth

Ordnungsgemäße Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Hauptversammlung unter dieser Adresse eingegangen sind, werden unverzüglich im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

 

Bayreuth, im März 2018

Weißmainkraftwerk Röhrenhof AG

Der Vorstand

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