Welfen Immobilien AG – 2. Hauptversammlung

Welfen Immobilien AG
Braunschweig

Einladung zur 2. Ordentlichen Hauptversammlung der Welfen Immobilien AG

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit laden wir Sie ein zu der am
Mittwoch, den 13.05.2015, um 15.00 Uhr
in den Räumen der Munte Immobilien GmbH & Co KG,
Casparistraße 1, 38102 Braunschweig stattfindenden
2. Ordentlichen Hauptversammlung der Welfen Immobilien AG

(Dauer ca. 2 Stunden)
mit folgender

Tagesordnung:
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Welfen Immobilien AG zum 31.12.2014 sowie der Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014 nebst Bericht des Vorstands
2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

Der Aufsichtsrat und der Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
4.

Satzungsänderungen

Der Aufsichtsrat stellt die folgenden Änderungen der Satzung zur Diskussion:

Pkt. II., 5.2 Hier muss die Höhe des Grundkapitals an die inzwischen erfolgte Kapitalerhöhung auf 1.850.000 € angepasst werden.

Pkt. IV. 10.2 Satz 1: „Der Aufsichtsrat tritt dreimal im Jahr zusammen.“ (bisher:….tritt im vierteljährlichen Turnus zusammen).

Pkt. IV 10.7 Satz 1 „Über Sitzungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrats ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats oder bei seiner Verhinderung, dem Stellvertreter oder (statt bisher sowie) einem weiteren Mitglied des Aufsichtsrats zu unterzeichnen ist.“

Pkt V. 13.3 „Die Einberufung der Hauptversammlung erfolgt durch Brief an die zuletzt bekanntgegebene Adresse des Aktionärs.“
(bisher: 13.3 Die Einberufung der Hauptversammlung erfolgt durch Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger und durch eingeschriebenen Brief an die im Aktienregister eingetragene Adresse des Aktionärs. Statt eingeschriebenem Brief ist die Einberufung auch auf elektronischem Wege (Telefax, E-Mail) an die der Gesellschaft zuletzt bekannt gegebene Adresse (Telefax-Nr., E-Mail-Adresse) zulässig.)

Pkt V. 13.4 Satz 2 „Maßgeblich ist allein der Tag der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger.“ – dieser Satz entfällt.

Pkt. V, 16.1 Satz 2 „Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden, wenn dieser selbst Aktionär oder Ehegatte/eingetragener Lebenspartner oder Familienangehöriger 1. oder 2. Grades des zu Vertretenden ist.“
5.

Diskussion über die zukünftige Tilgung

Wegen der niedrigen Zinsen erwartet die Bank eine hohe Tilgung. Soll die Tilgung von 4 % beibehalten oder verringert werden und eine Ansammlung liquider Mittel erfolgen? Darüber möchte der Vorstand mit den Aktionären diskutieren.

Vorlagen

Als Anlage zu dieser Einladung erhalten Sie die folgenden Unterlagen:

Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Bericht des Vorstands

Der Vorstand schlägt vor, den Jahresgewinn auf das folgende Jahr vorzutragen

Jahresabschlussbericht zum 31.12.2014 von Steuerberatung PKF Fasselt Schlage

Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tage der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind. Berichtigungen des Aktienregisters auf Grund von Aktienübertragungen werden bis zum Ablauf des 10. Tages vor der Hauptversammlung vorgenommen.

Stimmrechtsverteilung

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung satzungsgemäß durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen, wenn der Bevollmächtigte von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet ist (Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer o.ä.). In der Anlage finden Sie eine Vertretervollmacht, die bitte diejenigen Aktionäre, die sich vertreten lassen wollen, bis zum Tag vor der Versammlung ausgefüllt und unterzeichnet an die Gesellschaft zurückschicken mögen.

Anträge und Anfragen von Aktionären

Anträge (einschließlich Ergänzungs- und Gegenanträge) und Anfragen von Aktionären sind bis spätestens 2 Wochen vor dem Tag der Hauptversammlung ausschließlich an die nachfolgend genannte Anschrift der Gesellschaft zu richten:

Welfen Immobilien AG
Vorstand
Sven-Thomas Munte
Casparistraße 1
38100 Braunschweig

Mit freundlichen Grüßen

Der Vorstand

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