Weng Fine Art AG – Einladung zur Hauptversammlung

Weng Fine Art AG

Krefeld

ISIN: DE0005181606

EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

wir laden Sie hiermit zu der ordentlichen Hauptversammlung der Weng Fine Art AG ein,
die stattfindet am

Dienstag, den 28. Juni 2022, ab 11:00 Uhr
in den Räumen der Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf,
Ernst-Schneider-Platz 1, 40212 Düsseldorf

TAGESORDNUNG

 
TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des Berichts des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2021

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt und
damit festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung durch die Hauptversammlung.

Der festgestellte Jahresabschluss und der Bericht des Aufsichtsrats, jeweils für das
Geschäftsjahr 2021, stehen auf der Internetseite der Gesellschaft (www.wengfineart.com)
unter dem Menüpunkt „Investor Relations: Hauptversammlung“ zur Verfügung und werden
in der Hauptversammlung ausliegen. Zudem wird in der Hauptversammlung der geprüfte
Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2021 ausliegen.

TOP 2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2021

Der Bilanzgewinn für das am 31. Dezember 2021 beendete Geschäftsjahr beträgt EUR 4.306.884,22

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen für die Verwendung des Bilanzgewinns des am 31.
Dezember 2021 beendeten Geschäftsjahres folgenden Beschluss vor:

– Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,16 auf einen Teilbetrag des Grundkapitals in
Höhe von EUR 5.410.000, eingeteilt in 5.410.000 Stückaktien, je dividendenberechtigter
Stückaktie:

EUR 865.600,00

– Gewinnvortrag des Bilanzgewinns im Übrigen: EUR 3.441.284,22

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hält die Gesellschaft Stück 90.000 eigene Aktien, die nicht dividendenberechtigt sind. Dies wurde im angegebenen Ausschüttungsbetrag
berücksichtigt. Sollte sich die Zahl der von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien
bis zur Hauptversammlung erhöhen oder vermindern, wird bei unveränderter Ausschüttung
von EUR 0,16 je dividendenberechtigter Stückaktie der Hauptversammlung ein entsprechend
angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet werden. Die
Dividende ist am 5. Juli 2022 fällig.

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Vorstand
Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern
des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

TOP 5

Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2021

Gemäß § 20 der Satzung der Gesellschaft wird die Vergütung des Aufsichtsrats für das
jeweils abgelaufene Geschäftsjahr durch Beschluss der Hauptversammlung festgesetzt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten für das am 31. Dezember 2021 beendete Geschäftsjahr
folgende Vergütung: Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält EUR 15.250,00; der stellvertretende
Aufsichtsratsvorsitzende erhält EUR 13.500,00; die übrigen AR-Mitglieder erhalten
je EUR 13.000, wobei die Vergütung für das erst im September 2021 eingetragene vierte
AR-Mitglied zeitanteilig EUR 3.250 betragen soll.

TOP 6

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Dr. Brandenburg Wirtschaftsberatungs-GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Düsseldorf zum Abschlussprüfer für das am
1. Januar 2022 begonnene Geschäftsjahr zu wählen.

WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG

 
1.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung
EUR 5.500.000,00 und ist eingeteilt in 5.500.000 auf den Namen lautende Stückaktien.
Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung grundsätzlich eine Stimme. Die Gesellschaft
hält im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung 90.000 eigene Aktien, aus
denen ihr kein Stimmrecht zusteht. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten
Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung somit 5.410.000.

2.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Die Gesellschaft hat Namensaktien. Nach § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG gilt im Verhältnis
zur Gesellschaft als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind deshalb
diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen und darüber hinaus
rechtzeitig angemeldet sind.

Die Anmeldung der Aktionäre zur Hauptversammlung muss der Gesellschaft spätestens
am 21. Juni 2022, 24:00 Uhr, in deutscher oder englischer Sprache mindestens in Textform (§ 126b BGB) unter folgender
Adresse, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse zugehen:

Weng Fine Art AG

z.H. Frau Dr. Anna Bolz
Rheinpromenade 13
40789 Monheim am Rhein

Per Fax: (0049) 02173 /​ 690 870-1
Per E-Mail: HV@Wengfineart.com

Zur Erleichterung der Anmeldung wird den Aktionären, die spätestens am 7. Juni 2022,
0:00 Uhr, im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, zusammen mit der Hauptversammlungseinladung
sowie auf Verlangen ein Anmeldeformular übersandt. Nach ordnungsgemäßem Eingang der
Anmeldung werden Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt bzw. am Versammlungsort
hinterlegt. Die Eintrittskarten sind lediglich organisatorische Hilfsmittel und keine
Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts.

Für das Teilnahmerecht sowie für die Anzahl der einem Teilnahmeberechtigten in der
Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte ist der Eintragungsstand des Aktienregisters
am Tag der Hauptversammlung maßgeblich.

Wir weisen darauf hin, dass aus technischen Gründen im Zeitraum vom Ablauf des 21.
Juni 2022, 24:00 Uhr, bis zum Schluss der Hauptversammlung keine Umschreibungen im
Aktienregister vorgenommen werden (sog. Umschreibestopp). Deshalb entspricht der Eintragungsstand
des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand am Ende des Anmeldeschlusstages,
21. Juni 2022, 24:00 Uhr. Der Umschreibestopp bedeutet keine Sperre für die Verfügung
über die Aktien. Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge nach dem 21. Juni
2022, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft eingehen, können allerdings Teilnahmerechte
und Stimmrechte aus diesen Aktien nicht ausüben, es sei denn, sie lassen sich insoweit
bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. In solchen Fällen bleiben Teilnahme-
und Stimmrecht bis zur Umschreibung noch bei dem im Aktienregister eingetragenen Aktionär.

Sämtliche Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister eingetragen
sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge rechtzeitig zu stellen.

3.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können
ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, wie z.B. durch einen Intermediär, einen Stimmrechtsberater,
eine Aktionärsvereinigung, andere Dritte oder einen von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist eine fristgemäße Anmeldung
gemäß dem vorstehenden Abschnitt erforderlich.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf sowie der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform (§ 126b BGB).

Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater und gleichgestellte Personen

Wenn ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder eine
andere diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person bevollmächtigt werden
soll, gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG. Wir weisen zudem
darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder Person
möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt. Daher sollten Sie sich
rechtzeitig mit der Institution oder Person, die sie bevollmächtigen möchten, über
eine mögliche Form der Vollmacht abstimmen.

Sonstige Bevollmächtigte

Wenn weder ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder
eine andere diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person bevollmächtigt wird,
kann die Vollmacht in Textform (§ 126b BGB) entweder gegenüber dem Bevollmächtigten
oder gegenüber der Gesellschaft erteilt werden. Gleiches gilt für den Widerruf der
Vollmacht.

Wird die Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft erteilt, soll diese an die nachfolgende
Anschrift, Telefaxnummer bzw. E-Mail-Adresse übermittelt werden:

Weng Fine Art AG

z.H. Frau Dr. Anna Bolz
Rheinpromenade 13
40789 Monheim am Rhein

Per Fax: (0049) 02173 /​ 690 870-1
Per E-Mail: HV@Wengfineart.com

Eines gesonderten Nachweises der Bevollmächtigung bedarf es in diesem Fall nicht.

Wird die Vollmacht gegenüber den Bevollmächtigten erteilt, so bedarf es eines Nachweises
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB). Dieser kann
am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle erbracht werden. Der
Nachweis der Bevollmächtigung kann auch an vorstehende Adresse, Telefaxnummer oder
E-Mail-Adresse übermittelt werden.

Ein Formular zur Vollmachterteilung wird den Aktionären, die spätestens am 7. Juni
2022, 0:00 Uhr, im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, zusammen mit
der Hauptversammlungseinladung übersandt. Es wird Aktionären auf Verlangen auch kostenlos
zugesandt und steht zudem auch auf der Internetseite der Gesellschaft

www.wengfineart.com

unter dem Menüpunkt „Investor Relations: Hauptversammlung“ zum Download zur Verfügung.

Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Die Aktionäre haben auch die Möglichkeit, ihre Stimmrechte nach entsprechender Vollmacht-
und Weisungserteilung in der Hauptversammlung durch von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Auch in diesem Fall ist eine fristgemäße Anmeldung
gemäß dem vorstehenden Abschnitt erforderlich.

Ein Formular zur Anmeldung und Vollmacht- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft wird den Aktionären, die spätestens am 7. Juni 2022, 0:00 Uhr, im
Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, zusammen mit der Hauptversammlungseinladung
übersandt. Es steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft

www.wengfineart.com

unter dem Menüpunkt „Investor Relations: Hauptversammlung“ zum Download zur Verfügung
und wird Aktionären auf Verlangen auch kostenlos zugesandt.

Vollmachten und Weisungen zugunsten der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
können in Textform unter der nachstehenden Anschrift, Telefaxnummer bzw. E-Mail-Adresse
(unter Verwendung des zur Verfügung gestellten Formulars zur Vollmachts- und Weisungsmitteilung)
erteilt, geändert oder widerrufen werden:

Weng Fine Art AG

z.H. Frau Dr. Anna Bolz
Rheinpromenade 13
40789 Monheim am Rhein

Per Fax: (0049) 02173 /​ 690 870-1
Per E-Mail: HV@Wengfineart.com

Darüber hinaus bieten wir fristgerecht angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen
Aktionären, Aktionärsvertretern bzw. deren Bevollmächtigten an, die Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft auch direkt in der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen
mit der weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen oder erteilte
Weisungen zu ändern oder zu widerrufen.

Soweit die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bevollmächtigt werden, müssen diesen
in jedem Falle ausdrückliche Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen
Gegenständen der Tagesordnung oder den von der Hauptversammlung zugänglich gemachten
Gegenanträgen und Wahlvorschlägen erteilt werden. Sollte zu einem Gegenstand der Tagesordnung
eine Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hierzu erteilte Weisung für jeden einzelnen
Unterpunkt.

Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.
Die Stimmrechtsvertreter dürfen das Stimmrecht bei Abstimmungen, deren Gegenstand
im Vorfeld der Hauptversammlung nicht bekannt ist (zum Beispiel bei Verfahrensanträgen),
nicht ausüben. In diesen Fällen werden sich die Stimmrechtsvertreter der Stimme enthalten
oder nicht an der Abstimmung teilnehmen. Entsprechendes gilt bei der Abstimmung über
einen Gegenantrag oder Wahlvorschlag ohne ausdrückliche Weisung. Die Beauftragung
der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur Erklärung von Widersprüchen oder zur
Stellung von Anträgen oder Fragen ist nicht möglich.

4.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären, §§ 126, 127 AktG

Anträge nach § 126 AktG und Wahlvorschläge nach § 127 AktG richten Sie bitte ausschließlich
an:

Weng Fine Art AG

z.H. Frau Dr. Anna Bolz
Rheinpromenade 13
40789 Monheim am Rhein

Per Fax: (0049) 02173 /​ 690 870-1
Per E-Mail: HV@Wengfineart.com

Zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die uns bis spätestens
14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, d.h. bis zum Ablauf des 13. Juni 2022, 24:00
Uhr, zugehen, werden auf der Internetseite der Gesellschaft

www.wengfineart.com

unter dem Menüpunkt „Investor Relations: Hauptversammlung“ veröffentlicht. Eventuelle
Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse
veröffentlicht.

5.

Veröffentlichungen auf der Internetseite

Diese Einberufung der Hauptversammlung und die zugänglich zu machenden Unterlagen
sowie weitere Informationen zur Hauptversammlung stehen auch auf der Internetseite
der Gesellschaft

www.wengfineart.com

unter dem Menüpunkt „Investor Relations: Hauptversammlung“ zur Verfügung.

6.

Hinweis zum Datenschutz

Der Schutz Ihrer Daten und deren rechtskonforme Verarbeitung haben für uns einen hohen
Stellenwert. In unseren Datenschutzhinweisen für Aktionäre haben wir alle Informationen
zur Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Aktionäre übersichtlich an einer
Stelle zusammengefasst. Die Datenschutzhinweise finden Sie auf der Internetseite der
Gesellschaft unter

https:/​/​wengfineart.com/​privacy-policy

 

Krefeld/​Monheim am Rhein, im Mai 2022

Weng Fine Art AG

– Der Vorstand –

TAGS:
Comments are closed.