im Zusammenhang mit dem Ausschluss der ehemaligen Minderheitsaktionäre der Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim Aktiengesellschaft Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim Aktiengesellschaft 24 O 55/21 AktG
Werhahn & Nauen SE & Co. OHGNeussLandgericht Mannheim24 O 55/21 AktG Vergleich zur Beendigung des Spruchverfahrens im Zusammenhang mit dem Ausschluss der
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– Antragssteller – |
1. |
Achim Bock, (…), Rimbach |
2. |
Achim Dettmer, (…), Rödinghausen |
3. |
Martin Finger, (…), Mainz |
4. |
Susanne Würsig als Erbin von Ruth Günther, (…), Kleinlangenfeld |
5. |
Erbengemeinschaft nach Anna Hackenschmidt bestehend aus |
6. |
Reinhold Schütz, (…), Heppenheim |
7. |
Ingrid Roß, (…), Eppstein |
8. |
Markus Roß, (…), Bad Vilbel |
– Beigetreten zum Vergleichsabschluss auf Antragstellerseite – |
Werhahn & Nauen SE & Co. OHG, Neuss
– Antragsgegnerin – |
Verfahrensbevollmächtigte: Schulte Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Frankfurt
am Main
Die Antragsteller, die Verfahrensbevollmächtigten und die Antragsgegnerin werden gemeinsam
als „Parteien“ bezeichnet.
1. |
Vorbemerkung |
1.1. |
Am 30. November 2020 beschloss die Hauptversammlung der Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim
auf die Antragsgegnerin zu übertragen („Übertragungsbeschluss“). Die Übertragung wurde |
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1.2. |
Die Antragsteller sind ehemalige Aktionäre der PWS AG. Sie halten den in dem Übertragungsbeschluss |
2. |
Erhöhung Barabfindung |
2.1. |
Die in dem Übertragungsbeschluss ursprünglich festgesetzte Barabfindung wird in Bezug
erhöht. |
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2.2. |
In den Erhöhungsbeträgen 1 und 2 sind aufgelaufene Zinsen bereits enthalten. |
3. |
Zahlungen |
3.1 |
Die Erhöhungsbeträge 1 und 2 sind einen (1) Monat nach Bekanntmachung des Vergleichs |
3.2 |
Die Antragsgegnerin wird die Auszahlung ohne weiteren Antrag des jeweiligen Abfindungsberechtigten |
3.3 |
Die Antragsgegnerin wird von ihrer Verpflichtung zur Zahlung der Erhöhungsbeträge Hinsichtlich der übrigen Abfindungsberechtigten Aktionäre, die keinen Antrag auf Durchführung |
3.4 |
Die Zahlung der Erhöhungsbeträge 1 und 2 erfolgt für die Abfindungsberechtigten Aktionäre |
4. |
Bekanntmachung des Vergleichs Die Antragsgegnerin verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass dieser Vergleich |
5. |
Wirkung des Vergleichs |
5.1 |
Dieser Vergleich wirkt als echter Vertrag zu Gunsten Dritter (§§ 328 ff. BGB), das |
5.2 |
Mit Erfüllung dieses Vergleichs gegenüber den Antragstellern zu 1 und 2 sind jeweils |
6. |
Schlussbestimmungen |
6.1 |
Änderungen und Ergänzungen dieses Vergleichs bedürfen der Schriftform; dies gilt auch |
6.2 |
Sollte eine Bestimmung dieses Vergleichs ganz oder in Teilen nichtig, unwirksam oder |
Im Februar 2022
Werhahn & Nauen SE & Co. OHG
Der Vorstand