Westag AG, Rheda-Wiedenbrück – Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien, Bezugsrechtsausschluss, Einziehung

Westag AG

Rheda-Wiedenbrück

ISIN DE0007775207 und DE0007775231
WKN 777 520 und 777 523

 

Mitteilung nach § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien,
Bezugsrechtsausschluss, Einziehung

 

Die ordentliche Hauptversammlung der Westag AG hat am 19. Mai 2022 beschlossen, die
Gesellschaft zu ermächtigen, bis zum 18. Mai 2027 eigene Stamm- und/​oder Vorzugsaktien
der Gesellschaft bis zu zehn vom Hundert des Grundkapitals zu erwerben, und zwar nach
Maßgabe der näheren Bestimmungen des im Rahmen der Einladung zur Hauptversammlung
am 7. April 2022 im Bundesanzeiger veröffentlichten Punktes 9 (Beschlussfassung über
Aufhebung der bisherigen und die Schaffung einer neuen Ermächtigung zum Erwerb eigener
Aktien sowie zum Ausschluss des Andienungsrechts beim Erwerb und des Bezugsrechts
bei der Veräußerung) der Tagesordnung.

Ferner hat die Hauptversammlung den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
die erworbenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen oder unter
Ausschluss des Bezugsrechts zu verschiedenen Zwecken zu verwenden.

Der vollständige Wortlaut des Beschlusses ist in der im Bundesanzeiger vom 7. April
2022 veröffentlichten Einladung zur Hauptversammlung unter Punkt 9 der Tagesordnung
enthalten.

 

Rheda-Wiedenbrück, im Mai 2022

 

Westag AG

 

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