Westag & Getalit Aktiengesellschaft: Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien, Bezugsrechtsausschluss, Einziehung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Westag & Getalit Aktiengesellschaft
Rheda-Wiedenbrück
Gesellschaftsbekanntmachungen Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien, Bezugsrechtsausschluss, Einziehung 13.07.2020

Westag & Getalit Aktiengesellschaft

Rheda-Wiedenbrück

-ISIN: DE0007775207 und DE0007775231-
– WKN: 777 520 und 777 523 –

Mitteilung gemäß § 49 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
(Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien, Bezugsrechtsausschluss, Einziehung)

Die ordentliche Hauptversammlung der Westag & Getalit AG hat am 10.07 2020 beschlossen, die Gesellschaft zu ermächtigen, bis zum 09.07.2025 eigene Stamm- und/oder Vorzugsaktien der Gesellschaft bis zu zehn vom Hundert des Grundkapitals zu erwerben, und zwar nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des im Rahmen der Einladung zur Hauptversammlung am 19. Juni 2020 im Bundesanzeiger veröffentlichten Punktes 8 (Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien) der Tagesordnung.

Ferner hat die Hauptversammlung den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die erworbenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen oder unter Ausschluss des Bezugsrechts zu verschiedenen Zwecken zu verwenden.

Der vollständige Wortlaut des Beschlusses ist in der im Bundesanzeiger vom 19. Juni 2020 veröffentlichten Einladung zur Hauptversammlung unter Punkt 8 der Tagesordnung enthalten.

 

Rheda-Wiedenbrück, im Juli 2020

Der Vorstand

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