Westag & Getalit Aktiengesellschaft – Mitteilung gemäß § 30b Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG (Erwerb eigener Aktien)

Westag & Getalit Aktiengesellschaft
Rheda-Wiedenbrück

-ISIN: DE0007775207 und DE0007775231-
– WKN: 777 520 und 777 523 –

Mitteilung gemäß § 30b Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
(Erwerb eigener Aktien)

Die ordentliche Hauptversammlung der Westag & Getalit AG hat am 18. August 2015 beschlossen, die Gesellschaft zu ermächtigen, bis zum 17.08.2020 eigene Stamm- und/oder Vorzugsaktien der Gesellschaft bis zu zehn vom Hundert des derzeitigen Grundkapitals zu erwerben, wobei auf die erworbenen Aktien zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als zehn vom Hundert des Grund-kapitals entfallen dürfen.

Ferner hat die Hauptversammlung den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die erworbenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen oder unter Ausschluss des Bezugsrechts zu verschiedenen Zwecken zu verwenden.

Der vollständige Text des von der Hauptversammlung angenommenen Vorschlages zur Beschlussfassung ist in der im elektronischen Bundesanzeiger vom 03. Juli 2015 veröffentlichten Einladung zur Hauptversammlung unter Punkt 10 der Tagesordnung enthalten.

 

Rheda-Wiedenbrück, den 19. August 2015

Der Vorstand

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