WESTFLEISCH FINANZ AG – Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung

Münster

Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung

der WESTFLEISCH FINANZ AG 2023

Wir laden die Aktionäre zur

ordentlichen Hauptversammlung
der WESTFLEISCH FINANZ AG, Münster,

am Dienstag, 20. Juni 2023, um 15.00 Uhr

ein.

Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist

Gut Havichhorst
Havichhorster Mühle 100
48157 Münster-Handorf

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 sowie des Lageberichts mit dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Es findet nach den gesetzlichen Bestimmungen keine Beschlussfassung der Hauptversammlung statt, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gemäß § 172 AktG am 10. Mai 2023 gebilligt hat.

Die vorstehend genannten Unterlagen inkl. Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns liegen vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, WESTFLEISCH FINANZ AG, Fridtjof-Nansen-Weg 5a, 48155 Münster, zur Einsicht für die Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2022 in Höhe von 5.108.968,93 Euro wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von 4,2 % gemäß § 18 der Satzung der Gesellschaft auf die Stamm- und Vorzugsaktien 2.157.120,00 Euro

Vortrag auf neue Rechnung 2.951.848,93 Euro
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2022 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2022 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 zu bestellen.

6.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Gemäß § 124 Abs. 2 AktG sind bei Wahlen von Aufsichtsratsmitgliedern folgende Angaben in der Tagesordnung erforderlich. Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Abs. 1, § 101 Abs. 1 AktG sowie § 7 der Satzung der Gesellschaft aus 21 Mitgliedern zusammen, die allesamt Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre sind. Hiervon sind 14 Mitglieder von der Hauptversammlung zu wählen. Insgesamt 7 Mitglieder des Aufsichtsrats können von den Aktionären Westfleisch SCE mit beschränkter Haftung, Münster, Erzeuger-Treuhand e.V., Senden und Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V., Münster, entsandt werden.

Die Amtszeit der von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats Herr André Gerbermann, Frau Heike Wattendrup-Nordhoff und Herr Egbert Wißling, endet mit Wirkung auf den Ablauf der diesjährigen Hauptversammlung am 20. Juni 2023. Die Hauptversammlung ist im Hinblick auf die von ihr zu wählenden Mitglieder an Wahlvorschläge nicht gebunden.

a)

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, folgende Person als Vertreter der Aktionäre mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 20. Juni 2023 in den Aufsichtsrat zu wählen:

Herr André Gerbermann, Landwirt, Everswinkel

Die Wahl erfolgt gemäß § 7 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das dritte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

b)

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, folgende Person als Vertreterin der Aktionäre mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 20. Juni 2023 in den Aufsichtsrat zu wählen:

Frau Heike Wattendrup-Nordhoff, Landwirtin, Münster

Die Wahl erfolgt gemäß § 7 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das dritte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

c)

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, folgende Person als Vertreter der Aktionäre mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 20. Juni 2023 in den Aufsichtsrat zu wählen:

Herr Egbert Wißling, Landwirt, Beckum

Die Wahl erfolgt gemäß § 7 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das dritte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

d)

Die Aktionäre werden darüber hinaus im Rahmen der Hauptversammlung über bevorstehende Entsendungen von Mitgliedern des Aufsichtsrats gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft informiert.

Es ist geplant, die Wahlen der Aufsichtsratsmitglieder als Einzelwahlen durchzuführen.

Anmerkungen

Gegenanträge zu Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung können gerichtet werden an

WESTFLEISCH FINANZ AG
Der Vorstand
Fridtjof-Nansen-Weg 5a
48155 Münster

 

Münster, im Mai 2023

WESTFLEISCH FINANZ AG

Der Vorstand

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