Münster
Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung
der WESTFLEISCH FINANZ AG 2023
Wir laden die Aktionäre zur
ordentlichen Hauptversammlung
der WESTFLEISCH FINANZ AG, Münster,
am Dienstag, 20. Juni 2023, um 15.00 Uhr
ein.
Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist
Gut Havichhorst
Havichhorster Mühle 100
48157 Münster-Handorf
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 sowie des Lageberichts mit dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 Es findet nach den gesetzlichen Bestimmungen keine Beschlussfassung der Hauptversammlung statt, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gemäß § 172 AktG am 10. Mai 2023 gebilligt hat. Die vorstehend genannten Unterlagen inkl. Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns liegen vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, WESTFLEISCH FINANZ AG, Fridtjof-Nansen-Weg 5a, 48155 Münster, zur Einsicht für die Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt. |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2022 in Höhe von 5.108.968,93 Euro wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende von 4,2 % gemäß § 18 der Satzung der Gesellschaft auf die Stamm- und Vorzugsaktien 2.157.120,00 Euro
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2022 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2022 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 zu bestellen. |
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6. |
Wahlen zum Aufsichtsrat Gemäß § 124 Abs. 2 AktG sind bei Wahlen von Aufsichtsratsmitgliedern folgende Angaben in der Tagesordnung erforderlich. Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Abs. 1, § 101 Abs. 1 AktG sowie § 7 der Satzung der Gesellschaft aus 21 Mitgliedern zusammen, die allesamt Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre sind. Hiervon sind 14 Mitglieder von der Hauptversammlung zu wählen. Insgesamt 7 Mitglieder des Aufsichtsrats können von den Aktionären Westfleisch SCE mit beschränkter Haftung, Münster, Erzeuger-Treuhand e.V., Senden und Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V., Münster, entsandt werden. Die Amtszeit der von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats Herr André Gerbermann, Frau Heike Wattendrup-Nordhoff und Herr Egbert Wißling, endet mit Wirkung auf den Ablauf der diesjährigen Hauptversammlung am 20. Juni 2023. Die Hauptversammlung ist im Hinblick auf die von ihr zu wählenden Mitglieder an Wahlvorschläge nicht gebunden.
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Es ist geplant, die Wahlen der Aufsichtsratsmitglieder als Einzelwahlen durchzuführen.
Anmerkungen
Gegenanträge zu Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung können gerichtet werden an
WESTFLEISCH FINANZ AG
Der Vorstand
Fridtjof-Nansen-Weg 5a
48155 Münster
Münster, im Mai 2023
WESTFLEISCH FINANZ AG
Der Vorstand