Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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WESTFLEISCH FINANZ AG Münster |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung | 22.05.2020 |
WESTFLEISCH FINANZ AGMünsterEinberufung der ordentlichen Hauptversammlung der WESTFLEISCH Finanz AG 2020Wir laden die Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung der WESTFLEISCH FINANZ AG, Münster, am 23. Juni 2020, um 10.00 Uhr MESZ, ein. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes istMövenpick Hotel Münster
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1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019 sowie des Lageberichts mit dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Es findet nach den gesetzlichen Bestimmungen keine Beschlussfassung der Hauptversammlung statt, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gemäß § 172 AktG am 15.05.2020 gebilligt hat. Die vorstehend genannten Unterlagen inkl. Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns liegen vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, WESTFLEISCH Finanz AG, Brockhoffstraße 11, 48143 Münster, zur Einsicht für die Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt. |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 in Höhe von 24.861.128,45 Euro wie folgt zu verwenden:
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2019 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2019 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu bestellen. |
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6. |
Wahlen zum Aufsichtsrat Gemäß § 124 Abs. 2 AktG sind bei Wahlen von Aufsichtsratsmitgliedern folgende Angaben in der Tagesordnung erforderlich. Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG sowie § 7 der Satzung der Gesellschaft aus 21 Mitgliedern zusammen, die allesamt Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre sind. Hiervon sind 14 Mitglieder von der Hauptversammlung zu wählen. Insgesamt 7 Mitglieder des Aufsichtsrats können von den Aktionären Westfleisch SCE mit beschränkter Haftung, Münster, Erzeuger-Treuhand e.V., Senden und Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V., Münster, entsandt werden. Die Amtszeit der von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats Herr Dr. Jochen Farwick, Herr Johannes Schulte-Althoff und Herr Rainer Wentingmann endet mit Wirkung auf den Ablauf der diesjährigen Hauptversammlung am 23. Juni 2020. Herr Markus Westerfeld hat vor Ablauf seiner Amtszeit mit Wirkung auf den Ablauf der Hauptversammlung am 23. Juni 2020 sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft niedergelegt und wechselt in den Aufsichtsrat der Westfleisch SCE mit beschränkter Haftung. Die Hauptversammlung ist im Hinblick auf die von ihr zu wählenden Mitglieder an Wahlvorschläge nicht gebunden.
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Es ist geplant, die Wahlen der Aufsichtsratsmitglieder als Einzelwahlen durchzuführen.
Anmerkungen
Gegenanträge zu Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung können gerichtet werden an:
WESTFLEISCH Finanz AG
Der Vorstand
Brockhoffstr. 11
48149 Münster
Münster, im Mai 2020
WESTFLEISCH Finanz AG
Der Vorstand