WESTFLEISCH Finanz AG – Hauptversammlung 2020

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
WESTFLEISCH FINANZ AG
Münster
Gesellschaftsbekanntmachungen Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 22.05.2020

WESTFLEISCH FINANZ AG

Münster

Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung der WESTFLEISCH Finanz AG 2020

Wir laden die Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung der WESTFLEISCH FINANZ AG, Münster, am 23. Juni 2020, um 10.00 Uhr MESZ, ein.

Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist

Mövenpick Hotel Münster
Kardinal-von-Galen-Ring 65
48149 Münster

I. Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019 sowie des Lageberichts mit dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Es findet nach den gesetzlichen Bestimmungen keine Beschlussfassung der Hauptversammlung statt, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gemäß § 172 AktG am 15.05.2020 gebilligt hat.

Die vorstehend genannten Unterlagen inkl. Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns liegen vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, WESTFLEISCH Finanz AG, Brockhoffstraße 11, 48143 Münster, zur Einsicht für die Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 in Höhe von 24.861.128,45 Euro wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von 4,2 % gemäß § 18 der Satzung der Gesellschaft auf
die Stamm- und Vorzugsaktien
2.157.120,00 Euro
Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen 10.000.000,00 Euro
Gewinnvortrag 12.704.008,45 Euro
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2019 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2019 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu bestellen.

6.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Gemäß § 124 Abs. 2 AktG sind bei Wahlen von Aufsichtsratsmitgliedern folgende Angaben in der Tagesordnung erforderlich. Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG sowie § 7 der Satzung der Gesellschaft aus 21 Mitgliedern zusammen, die allesamt Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre sind. Hiervon sind 14 Mitglieder von der Hauptversammlung zu wählen. Insgesamt 7 Mitglieder des Aufsichtsrats können von den Aktionären Westfleisch SCE mit beschränkter Haftung, Münster, Erzeuger-Treuhand e.V., Senden und Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V., Münster, entsandt werden.

Die Amtszeit der von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats Herr Dr. Jochen Farwick, Herr Johannes Schulte-Althoff und Herr Rainer Wentingmann endet mit Wirkung auf den Ablauf der diesjährigen Hauptversammlung am 23. Juni 2020. Herr Markus Westerfeld hat vor Ablauf seiner Amtszeit mit Wirkung auf den Ablauf der Hauptversammlung am 23. Juni 2020 sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft niedergelegt und wechselt in den Aufsichtsrat der Westfleisch SCE mit beschränkter Haftung. Die Hauptversammlung ist im Hinblick auf die von ihr zu wählenden Mitglieder an Wahlvorschläge nicht gebunden.

a)

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, als Nachfolger für Herrn Markus Westerfeld, folgende Person als Vertreter der Aktionäre mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 23. Juni 2020 in den Aufsichtsrat zu wählen:

Herr Moritz Böckermann, Landwirt, Damme

Die Wahl erfolgt gemäß § 7 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 beschließt.

b)

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, als Nachfolger für Herrn Dr. Jochen Farwick mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 23. Juni 2020, folgende Person als Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat zu wählen:

Herr Sebastian Kollmeyer, Landwirt, Gütersloh

Die Wahl erfolgt gemäß § 7 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das dritte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

c)

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, folgende Person als Vertreter der Aktionäre mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 23. Juni 2020 in den Aufsichtsrat zu wählen:

Herr Johannes Schulte-Althoff, Vorstandsmitglied der AGRAVIS Raiffeisen AG, Haltern

Die Wahl erfolgt gemäß § 7 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das dritte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

d)

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, folgende Person als Vertreter der Aktionäre mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 23. Juni 2020 in den Aufsichtsrat zu wählen:

Herr Rainer Wentingmann, Landwirt, Dülmen

Die Wahl erfolgt gemäß § 7 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das dritte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

e)

Die Aktionäre werden darüber hinaus im Rahmen der Hauptversammlung über bevorstehende Entsendungen von Mitgliedern des Aufsichtsrats gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft informiert.

Es ist geplant, die Wahlen der Aufsichtsratsmitglieder als Einzelwahlen durchzuführen.

Anmerkungen

Gegenanträge zu Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung können gerichtet werden an:

WESTFLEISCH Finanz AG
Der Vorstand
Brockhoffstr. 11
48149 Münster

 

Münster, im Mai 2020

WESTFLEISCH Finanz AG

Der Vorstand

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