Westwing Group AG: Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital unter Ausschluss des Bezugsrecht

Westwing Group AG

Berlin

– ISIN: DE000A2N4H07 –
– WKN: A2N4H0 –

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
(Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts)

Der Vorstand der Westwing Group AG (die „Gesellschaft“) hat am 20. Januar 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft vom 21. Januar 2021 unter teilweiser Ausnutzung der Ermächtigung gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft (Genehmigtes Kapital 2018/​I) beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 20.844.351,00 um EUR 59.617,00 auf EUR 20.903.968,00 durch Ausgabe von 59.617 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von jeweils EUR 1,00 je Aktie und mit Gewinnanteilsberechtigung ab dem 01. Januar 2021 gegen Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts für bestehende Aktionäre zu erhöhen.

 

Berlin/​München im Januar 2021

Westwing Group AG

Der Vorstand

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