White Owl Capital AGBerlinWir laden unsere Aktionäre ein zurordentlichen Hauptversammlung
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1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2017 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Die vorgenannten Unterlagen sind ab dem Zeitpunkt der Einladung zur Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in der Saarbrücker Straße 37 b in 10405 Berlin zur Einsichtnahme der Aktionäre ausgelegt. Auf Verlangen wird jedem Aktionär eine Abschrift der Unterlagen erteilt. Auch in der Hauptversammlung werden die Unterlagen ausliegen. |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2017 in Höhe von EUR 230.199,07 wie folgt zu verwenden: 2.1. Ausschüttungen an Aktionäre Es wird eine Dividende in Höhe von EUR 1,00 je Stammaktie und von EUR 1,00 zuzüglich EUR 0,02, dem Gewinnanteil von Unter Berücksichtigung der eigenen Anteile von 3.800 Stück Stammaktien und 8.500 Stück Vorzugsaktien ergibt sich folgende Ausschüttung an die Aktionäre:
2.2. Einstellung in Gewinnrücklagen
2.3. Bilanzgewinn Der Bilanzgewinn ergibt sich aus den unter 2.1. und 2.2. genannten Posten:
Die Ausschüttungen an die Aktionäre werden am 01.07.2018 vorgenommen. Der Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns 2017 ist ab dem Zeitpunkt der Einladung zur Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in der Saarbrücker Str. 37 b in 10405 Berlin zur Einsichtnahme der Aktionäre ausgelegt. Auf Verlangen wird jedem Aktionär eine Abschrift des Vorschlags des Vorstands erteilt. Auch in der Hauptversammlung wird der Vorschlag des Vorstands ausliegen. |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Vorstände für diesen Zeitraum zu beschließen. |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum zu beschließen. |
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5. |
Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2018 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen: Für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2018 wird den Mitgliedern des Aufsichtsrats eine Vergütung i.H.v. jeweils EUR 20.000,00 gewährt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält einen Aufschlag von EUR 20.000,00, also insgesamt die doppelte Vergütung. Die Hälfte der Vergütungen ist mit Ende der ordentlichen Hauptversammlung 2018, der Rest in zwei gleichen Raten zum 30.09. und 31.12.2018 fällig. Sofern ein Mitglied des Aufsichtsrats nicht das ganze Jahr 2018 Mitglied des Aufsichtsrats war, wird die Vergütung zeitanteilig gewährt. |
II. Anfragen und Anträge, Stimmrechtsvertretung
Anfragen oder Anträge zur ordentlichen Hauptversammlung sind ausschließlich an die folgende Anschrift zu richten:
White Owl Capital AG
Saarbrücker Str. 37 b
10405 Berlin
Fax 030-206091711
E-Mail: kontakt@whiteowl.de
Aktionäre, die nicht selbst an der ordentlichen Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachterteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Die Bevollmächtigung ist gegenüber dem Leiter der Hauptversammlung nachzuweisen.
Berlin, im Mai 2018
White Owl Capital AG
Der Vorstand