wika AG: Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

wika AG

Oldenburg

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre aufgrund eines auf § 122 Abs. 1 AktG gestützten Verlangens
des Aktionärs Aike Vaqué, der mindestens 950 Stammaktien der Gesellschaft hält, zu der am

Montag, den 15. Februar 2021, 10:00 Uhr,

in der

Gerhard-Stalling-Straße 60b, 26135 Oldenburg,

stattfindenden

außerordentlichen Hauptversammlung

ein.

I.
Tagesordnung

1.

Abberufung eines Mitglieds des Aufsichtsrates

Der Aktionär Aike Vaqué schlägt vor, das Mitglied des Aufsichtsrates, Herrn Ralf Schmähl, als Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft mit Wirkung zum Ende der außerordentlichen Hauptversammlung abzuberufen.

2.

Abberufung eines weiteren Mitglieds des Aufsichtsrates

Der Aktionär Aike Vaqué schlägt vor, das Mitglied des Aufsichtsrates, Herrn Andreas Müller, als Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft mit Wirkung zum Ende der außerordentlichen Hauptversammlung abzuberufen.

3.

Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat

Der Aktionär Aike Vaqué schlägt vor, Herrn Stephan Michaelis, Rechtsanwalt, Hamburg, mit Wirkung zum Ende der außerordentlichen Hauptversammlung in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen. Der gemäß § 8 Absatz (1) der Satzung aus drei Personen bestehende Aufsichtsrat setzt sich aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.

4.

Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat

Der Aktionär Aike Vaqué schlägt vor, Frau Frauke Vaqué, Unternehmerin, Wiesmoor, mit Wirkung zum Ende der außerordentlichen Hauptversammlung in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen. Der gemäß § 8 Absatz (1) der Satzung aus drei Personen bestehende Aufsichtsrat setzt sich aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.

II.
Weitere Angaben zur Einberufung

1.

Zur Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind gemäß § 18 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig zur außerordentlichen Hauptversammlung angemeldet haben. Ihre Anmeldung muss der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 8. Februar 2021, 24:00 Uhr, unter der Anschrift wika AG, Gerhard-Stalling-Straße 60b, 26135 Oldenburg, per Post, per Telefax unter der Telefaxnummer 0441/​200 499 oder per E-Mail unter der Adresse h.vaque@wika.ag zugegangen sein. Sofern Sie nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können Sie Ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachterteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen.

2.

Den Aufsichtsräten wird gemäß § 1 Absatz 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschaft-, Vereins-, Stiftungs-, und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (COVID-GesRG) die Teilnahme im Wege der Bild- und Tonübertragung nach § 118 Absatz 3 Satz 2 AktG gestattet. Die Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung als „Microsoft-Teams-Sitzung“ wird gesondert per E-Mail versendet. Es ist erforderlich, dass die Aufsichtsräte sicherstellen, dass diese auch den Link „An Microsoft Teams-Besprechung teilnehmen“ erhalten haben, ohne den eine Teilnahme an der Versammlung im Wege der Bild- und Tonübertragung nicht möglich ist.

3.

Etwaige Anträge nach §§ 126, 127 AktG übersenden Sie bitte der Gesellschaft ebenfalls unter der Anschrift wika AG, Gerhard-Stalling-Straße 60b, 26135 Oldenburg per Post, per Telefax unter der Telefaxnummer 0441/​200 499 oder per E-Mail unter der Adresse h.vaque@wika.ag. Etwaige Anträge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und ihre Begründung brauchen den anderen Aktionären nur dann zugänglich gemacht zu werden, wenn diese mindestens 14 Tage vor der außerordentlichen Hauptversammlung, also bis zum 1. Februar 2021, 24:00 Uhr, der Gesellschaft zugehen.

 

wika AG

Der Vorstand

Henning Vaqué
(Vorstandsvorsitzender)

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