Wincor Nixdorf Aktiengesellschaft – Erwerb eigener Aktien

Wincor Nixdorf Aktiengesellschaft

Paderborn

– Wertpapier-Kennnummer A0CAYB –
– ISIN DE000A0CAYB2 –

Veröffentlichung einer Mitteilung gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

I.

Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zum Ausschluss des Bezugsrechts, Einziehungsrecht

Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft hat am 25. Januar 2016 zu Tagesordnungspunkt 7 beschlossen, die Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und den Vorstand zur Verwendung der erworbenen Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts zu ermächtigen,

wenn mit Zustimmung des Aufsichtsrats die erworbenen eigenen Aktien gegen Barzahlung zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet, wobei diese Ermächtigung nur mit der Maßgabe gilt, dass die so veräußerten Aktien insgesamt 10 % des im Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden oder – wenn dieses geringer ist – des im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten dürfen. Auf diese Begrenzung auf 10 % des Grundkapitals ist eine seit Erteilung dieser Ermächtigung erfolgende Ausgabe von Aktien aus genehmigtem Kapital unter Bezugsrechtsausschluss gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG und eine seit Erteilung dieser Ermächtigung erfolgende Gewährung von Options- bzw. Wandlungsrechten auf Aktien der Gesellschaft unter Bezugsrechtsausschluss entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG anzurechnen;

um mit Zustimmung des Aufsichtsrats die erworbenen eigenen Aktien im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim (auch mittelbaren) Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen ganz oder zum Teil Dritten als (Teil-) Gegenleistung anzubieten oder zu verwenden;

um die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien zur Erfüllung von Verpflichtungen aus Aktienoptionen zu verwenden, die aufgrund der Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen (Bezugsrechten) aufgrund Beschlusses der Hauptversammlung an Mitglieder des Vorstands, an sonstige Führungskräfte oder Mitarbeiter der Gesellschaft und/oder nachgeordneter verbundener Unternehmen ausgegeben worden sind oder ausgegeben werden;

um mit Zustimmung des Aufsichtsrats die erworbenen eigenen Aktien zur Erfüllung von Umtauschrechten oder -pflichten aus von der Gesellschaft oder von abhängigen Konzernunternehmen der Gesellschaft im Sinne des § 17 AktG begebenen Options- und/oder Wandelgenussscheinen und/oder Wandel-, Options- und/oder Gewinnschuldverschreibungen zu verwenden.

Die aufgrund dieses Beschlusses erworbenen eigenen Aktien können ohne einen weiteren Hauptversammlungsbeschluss mit Zustimmung des Aufsichtsrates eingezogen werden.

Der vollständige Wortlaut des Beschlusses zu Tagesordnungspunkt 7 einschließlich der Einzelheiten des Bezugsrechtsausschlusses ist in der Einladung zur Hauptversammlung angegeben, die im Bundesanzeiger am 17. Dezember 2015 veröffentlicht worden ist.

II.

Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien unter Einsatz von Derivaten und zum Ausschluss des Bezugsrechts

Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft hat am 25. Januar 2016 des Weiteren zu Tagesordnungspunkt 9 beschlossen, die unter Tagesordnungspunkt 8 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien dahingehend zu ergänzen, dass der Erwerb auch unter Einsatz von Put- oder Call-Optionen oder Terminkaufverträgen (zusammen „Derivate“) durchgeführt werden kann.

Die Veräußerung und die Einziehung von unter Einsatz von Derivaten erworbenen eigenen Aktien dürfen nach Maßgabe der unter Tagesordnungspunkt 7 festgesetzten Regeln erfolgen.

Der vollständige Wortlaut des Beschlusses zu Tagesordnungspunkt 8 ist in der Einladung zur Hauptversammlung angegeben, die im Bundesanzeiger am 17. Dezember 2015 veröffentlicht worden ist.

 

Paderborn, im Februar 2016

Wincor Nixdorf Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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