Wincor Nixdorf AktiengesellschaftPaderborn– Wertpapier-Kennnummer A0CAYB –
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I. |
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zum Ausschluss des Bezugsrechts, Einziehungsrecht Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft hat am 25. Januar 2016 zu Tagesordnungspunkt 7 beschlossen, die Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und den Vorstand zur Verwendung der erworbenen Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts zu ermächtigen,
Die aufgrund dieses Beschlusses erworbenen eigenen Aktien können ohne einen weiteren Hauptversammlungsbeschluss mit Zustimmung des Aufsichtsrates eingezogen werden. Der vollständige Wortlaut des Beschlusses zu Tagesordnungspunkt 7 einschließlich der Einzelheiten des Bezugsrechtsausschlusses ist in der Einladung zur Hauptversammlung angegeben, die im Bundesanzeiger am 17. Dezember 2015 veröffentlicht worden ist. |
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II. |
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien unter Einsatz von Derivaten und zum Ausschluss des Bezugsrechts Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft hat am 25. Januar 2016 des Weiteren zu Tagesordnungspunkt 9 beschlossen, die unter Tagesordnungspunkt 8 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien dahingehend zu ergänzen, dass der Erwerb auch unter Einsatz von Put- oder Call-Optionen oder Terminkaufverträgen (zusammen „Derivate“) durchgeführt werden kann. Die Veräußerung und die Einziehung von unter Einsatz von Derivaten erworbenen eigenen Aktien dürfen nach Maßgabe der unter Tagesordnungspunkt 7 festgesetzten Regeln erfolgen. Der vollständige Wortlaut des Beschlusses zu Tagesordnungspunkt 8 ist in der Einladung zur Hauptversammlung angegeben, die im Bundesanzeiger am 17. Dezember 2015 veröffentlicht worden ist. |
Paderborn, im Februar 2016
Wincor Nixdorf Aktiengesellschaft
Der Vorstand