wind 7 AG – Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung

wind 7 Aktiengesellschaft

Bamberg

– Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN): 526640 –
– ISIN: DE 0005266407 –

Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung
über das Geschäftsjahr 2021

Wir laden unsere Aktionäre zu der am

Mittwoch, den 24. August 2022, um 16.00 Uhr

als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten

am Geschäftssitz der Gesellschaft

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der wind 7 AG zum 31. Dezember 2021 sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021

Zu Tagesordnungspunkt 1 erfolgt keine Beschlussfassung, da der Aufsichtsrat entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen den Jahresabschluss festgestellt hat. Der Jahresabschluss der wind 7 AG sowie der Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021 sind in den Geschäftsräumen der Gesellschaft ausgelegt und können dort eingesehen werden. Sie sind als ladbare Dateien auf der Homepage der Gesellschaft

https:/​/​wind7.com/​investor-relations/​finanzberichte/​geschaeftsberichte/​

veröffentlicht und werden den Aktionären auf Anfrage kostenlos zugesandt.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand der wind 7 Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen. Dem Vorstand gehörte im Geschäftsjahr 2021 an Herr Wolfgang Lorenz.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. Über die Entlastung soll im Wege der Einzelentlastung abgestimmt werden.

Dem Aufsichtsrat gehörten im Geschäftsjahr 2021 an: Herr Dr. Thomas E. Banning als Vorsitzender des Aufsichtsrats, Herr Michael Podsada als stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender, Herr Dr. Manfred Kemper und Frau Sonja Rossol.

a.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Dr. Thomas E. Banning für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

b.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Michael Podsada für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

c.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Dr. Manfred Kemper für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

d.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Frau Sonja Rossol für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 S. 1 der Satzung aus vier von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen, die gemäß §§ 96 Abs. 1 und 101 Abs. 1 AktG von den Anteilseignern gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Turnusmäßig endet die Amtszeit von Herrn Dr. Manfred Kemper als Mitglied des Aufsichtsrates mit Ablauf dieser Hauptversammlung. Für dieses Mandat ist eine Neuwahl durchzuführen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Herrn Dr. Manfred Kemper, Bad Zwischenahn, selbstständiger Vermögensberater, für die Dauer bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrates zu wählen. Herr Dr. Kemper ist nicht Mitglied in einem weiteren Aufsichtsrat.

Informationen zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung

I.

Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten

Der Vorstand der Gesellschaft hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, die Ordentliche Hauptversammlung über das Geschäftsjahr 2021 der Gesellschaft als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten durchzuführen.

Dieser Beschluss wurde auf Grundlage des § 1 Abs. 2, Abs. 6 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie („GesRuaCOVBekG“), veröffentlicht als Art. 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil- Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt, Teil I, vom 27. März 2020, gefasst.

Eine Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten im aktienrechtlichen Sinne an der Hauptversammlung ist auch in diesem Jahr ausgeschlossen.

Die Hauptversammlung findet ausschließlich unter physischer Anwesenheit von Versammlungsleiter, Mitgliedern des Vorstandes sowie des Abstimmungsvertreters der Gesellschaft an der Geschäftsadresse der Gesellschaft Bahnhofstr. 55 in 91330 Eggolsheim statt. Die physische Anwesenheit von Aktionären bzw. deren Vertretern ist nicht möglich.

Da die Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung auf Grundlage des GesRuaCOVBekG zu einigen Änderungen beim Ablauf der Versammlung sowie der Ausübung der Aktionärsrechte führt, bitten wir unsere Aktionäre und deren Vertreter um besondere Beachtung der nachfolgenden Hinweise.

II.

Übertragung der Hauptversammlung

Die gesamte Hauptversammlung wird für die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragenen Aktionäre und deren Bevollmächtigte, die sich ordnungsgemäß für die Hauptversammlung angemeldet haben, am 24.08.2022 ab 16.00 Uhr live im Internet übertragen. Es handelt sich um eine Bild- und Tonübertragung, die im passwortgeschützten Hauptversammlungsportal der Gesellschaft zugänglich ist unter

https:/​/​www.wind7.com/​investor-relations/​hauptversammlung-2022/​

Hinweise zur Teilnahme und Ausübung des Stimmrechts

I.

Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung

Zur Teilnahme (nicht im aktienrechtlichen Sinne) an der virtuellen Hauptversammlung, zur Ausübung des Fragerechts, zur Ausübung des Stimmrechts, zur Vollmachtserteilung sowie zur Stellung von Anträgen sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig entsprechend Satzung vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft in Textform anmelden und die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind.

Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse, damit

per Post: wind 7 Aktiengesellschaft, Bahnhofstraße 55, 91330 Eggolsheim; oder

per Telefax: 09545/​443843-999; oder

per E-Mail: HVwind7@ecoeco.de

mindestens sechs Tage vor der Versammlung, damit bis zum 17. August 2022, 24:00 Uhr, zugehen.

Nach ordnungsgemäßer Anmeldung werden automatisch Zugangsdaten an die Aktionäre bzw. deren Bevollmächtigte versendet. Um einen rechtzeitigen Erhalt der Zugangsdaten zu gewährleisten, werden Aktionäre gebeten, sich möglichst frühzeitig zur Teilnahme (nicht im aktienrechtlichen Sinne) anzumelden.

Weitere Einzelheiten sind den Unterlagen zur Hauptversammlung zu entnehmen, die den im Aktienregister eingetragenen Aktionären an ihre letzte dem Unternehmen bekannte Adresse übersandt werden.

II.

Umschreibestopp Aktien

Nach Ablauf der Anmeldefrist am 17.08.2022, 24:00 Uhr, werden aus abwicklungstechnischen Gründen bis zum Schluss der Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen.

III.

Ausübung des Stimmrechts – Stimmabgabeverfahren

Aktionäre können ihr Stimmrecht, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen, im Wege der Briefwahl sowie durch Vollmachtserteilung ausüben. Wie oben unter „Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung“ angegeben, sind nur diejenigen Aktionäre zur Ausübung ihres Stimmrechts berechtigt, die am Tage der virtuellen Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind und die sich rechtzeitig bis zum 17.08.2022, 24:00 Uhr, angemeldet haben.

1. Briefwahl

Aktionäre können ihre Stimmen per Briefwahl abgeben. Zur Ausübung des Stimmrechts mittels Briefwahl sind nur die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragenen Aktionäre berechtigt, die sich gemäß der unter „Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung“ genannten Bestimmungen rechtzeitig vor Ablauf der Anmeldefrist für die virtuelle Hauptversammlung angemeldet haben.

Die Stimmabgabe per Briefwahl oder eine etwaige Änderung kann bis zum Ende der Anmeldefrist, damit bis zum 17.08.2022, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft eingehend postalisch, per Telefax oder per E-Mail an die unter „Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung“ genannte Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse erfolgen.

Bitte verwenden Sie zur wirksamen Ausübung ihres Stimmrechts per Briefwahl das entsprechende, den Einladungsunterlagen beigefügte Antwortformular.

Nach Ende der Anmeldefrist kann eine Stimmabgabe oder eine etwaige Änderung hinsichtlich bereits übersandter Abstimmungen mittels Briefwahl noch bis zum Beginn der Stimmenauszählung am Tag der virtuellen Hauptversammlung über das eingerichtete Hauptversammlungsportal der Gesellschaft erfolgen.

2. Bevollmächtigung

Aktionäre können sich in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise durch ein Kreditinstitut oder durch eine Vereinigung von Aktionären, vertreten und ihr Stimmrecht durch den Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist die fristgerechte Anmeldung für die Hauptversammlung nach den unter „Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung“ genannten Bestimmungen erforderlich.

Sofern nicht ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, eine andere nach Maßgabe des § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person, ein Finanzdienstleistungsinstitut oder ein nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätiges Unternehmen bevollmächtigt wird, bedarf die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft gemäß § 14 Abs. 4 S. 2 der Satzung der Textform. Die Übermittlung hat bis zum 17.08.2022, 24:00 Uhr (eingehend), an die unter „Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung“ genannte Postanschrift, Telefax-Nummer bzw. E-Mail-Adresse zu erfolgen.

Bitte verwenden Sie für die Bevollmächtigung das entsprechende, den Einladungsunterlagen beigefügte Antwortformular.

Nach Ende der Anmeldefrist können bei erfolgter fristgerechter Anmeldung vorgenannte Handlungen in Bezug auf die Vollmachten bis zum Eintritt in die Abstimmung am Tag der virtuellen Hauptversammlung nur noch per E-Mail an

HVwind7@ecoeco.de

erfolgen.

Die Bevollmächtigung von Kreditinstituten und gemäß § 135 AktG gleichgestellten Personen und Vereinigungen kann auch in einer sonstigen nach § 135 AktG zulässigen Art und Weise erfolgen; wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Kreditinstitute, Personen oder Vereinigungen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen.

Auch Bevollmächtigte können nicht physisch bei der Hauptversammlung anwesend sein. Sie können das Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre lediglich im Wege der Briefwahl oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben.

3. Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Zudem bietet die Gesellschaft ihren Aktionären die Möglichkeit an, sich durch den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bei der Ausübung ihres Stimmrechts vertreten zu lassen. Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft übt das Stimmrecht nur nach Maßgabe ihm erteilter Weisungen aus. Auch in diesem Fall ist die rechtzeitige Anmeldung zur Hauptversammlung nach den unter „Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung“ genannten Bestimmungen erforderlich.

Die Erteilung von Vollmacht an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und der Weisungen an diesen sowie deren Änderungen können bis zum Ende der Anmeldefrist, damit bis zum 17.08.2022, 24:00 Uhr (eingehend), an die unter „Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung“ genannte Postanschrift, Telefax-Nummer bzw. E-Mail-Adresse erfolgen.

Bitte verwenden Sie für die Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft das entsprechende, den Einladungsunterlagen beigefügte Antwortformular.

Nach Ende der Anmeldefrist kann die Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters sowie die Erteilung oder Änderung von Weisungen bis zum Eintritt in die Abstimmung am Tag der virtuellen Hauptversammlung nur noch per E-Mail an

HVwind7@ecoeco.de

erfolgen.

Der Widerruf der Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters ist längstens bis zum Eintritt in die Abstimmung per E-Mail an

HVwind7@ecoeco.de

möglich.

Wir bitten Sie zu beachten, dass der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter weder im Vorfeld noch während der virtuellen Hauptversammlung Weisungen zu Verfahrensanträgen entgegennehmen kann. Ebenso wenig nimmt der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter Aufträge oder Weisungen zu Wortmeldungen, zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen.

IV.

Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung

Aktionäre, die ihr Stimmrecht im Wege der Briefwahl oder über die Erteilung von Vollmachten ausgeübt haben, haben die Möglichkeit, im Wege elektronischer Kommunikation Widerspruch gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung zu erklären.

Entsprechende Erklärungen sind der Gesellschaft über die E-Mail-Adresse

HVwind7@ecoeco.de

zu übermitteln und sind ab dem Beginn der Hauptversammlung bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter möglich. Mit der Erklärung ist ein Nachweis der Aktionärseigenschaft durch Nennung von Namen, Geburtsdatum und Adresse zu übermitteln.

V.

Unterlagen zur Hauptversammlung

Unterlagen zur Hauptversammlung können unter der unter „Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung“ angegebenen Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse angefordert werden.

Unterlagen, weitere Informationen zur Hauptversammlung sowie zugänglich zu machende Anträge von Aktionären sind außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft abrufbar unter

https:/​/​www.wind7.com/​investor-relations/​hauptversammlung-2022/​

Auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Die Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung im Hauptversammlungsportal zugänglich sein und – soweit erforderlich – in der Hauptversammlung näher erläutert werden.

Die Abstimmergebnisse werden im Anschluss an die Hauptversammlung ebenfalls unter oben aufgeführter Internetadresse bekannt gegeben.

Angaben zu den weiteren Rechten der Aktionäre

I.

Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen, können gem. § 122 Abs. 2 AktG (i.V.m. § 1 Abs. 3 S. 4 GesRuaCOVBekG) verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung und ein Beschlussvorschlag beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten:

per Post: wind 7 Aktiengesellschaft, Bahnhofstraße 55, 91330 Eggolsheim; oder

per Telefax: 09545/​443843-999; oder

per E-Mail: HVwind7@ecoeco.de

Das schriftliche Ergänzungsverlangen muss der Gesellschaft gem. § 1 Abs. 3 S. 4 GesRuaCOVBekG mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung – der Tag des Zugangs und der Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen – damit bis spätestens zum 09. August 2022, 24:00 Uhr, zugegangen sein. Später zugehende Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt.

Bekannt zu machende Ergänzungsverlangen werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens bei der Gesellschaft von dieser bekannt gemacht.

II.

Gegenanträge und Wahlvorschläge nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG; Ausschluss des Antragsrechts während der Hauptversammlung

Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge gegen Vorschläge der Verwaltung zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zu den auf der Tagesordnung stehenden Wahlen zu übersenden (§§ 126 Abs. 1, 127 AktG).

Gegenanträge von Aktionären, vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und Abs. 3 AktG, und Wahlvorschläge, vorbehaltlich §§ 127 Satz 1, 126 Abs. 2 und Abs. 3, § 127 Satz 3 AktG, werden ausschließlich im Internet unter

https:/​/​www. wind7.com/​investor-relations/​hauptversammlung-2022/​

zugänglich gemacht, wenn die nachfolgend beschriebenen Voraussetzungen eingehalten werden. Das Zugänglichmachen erfolgt einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung.

Zugänglich zu machende Gegenanträge müssen sich gegen einen Vorschlag von Vorstand und/​oder Aufsichtsrat richten und zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung gemacht werden. Zugänglich zu machende Wahlvorschläge müssen zu den auf der Tagesordnung stehenden Wahlen gemacht werden; sie müssen nicht mit einer Begründung versehen werden.

Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären müssen der Gesellschaft spätestens bis zum 17. August 2022, 24:00 Uhr, zugehen an:

per Post: wind 7 Aktiengesellschaft, Bahnhofstraße 55, 91330 Eggolsheim; oder

per Telefax: 09545/​443843-999; oder

per E-Mail: HVwind7@ecoeco.de

Aufgrund der Ausgestaltung der diesjährigen Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne Teilnahme der Aktionäre und deren Bevollmächtigten, bei der die Ausübung des Stimmrechts nur über Briefwahl oder Vollmachtserteilung mit Weisung – nicht aber über elektronische Teilnahme – möglich ist, ist das Antragsrecht der Aktionäre in der Hauptversammlung ausgeschlossen. Gegenanträge und Wahlvorschläge nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG sowie Verfahrensanträge können in der Hauptversammlung nicht gestellt werden.

Daher werden der Gesellschaft ordnungsgemäß bis zum 17.08.2022 übermittelte und zulässige Gegenanträge und Wahlvorschläge gem. § 1 Abs. 2 S. 3 GesRuaCOVBekG so behandelt, als seien sie in der Hauptversammlung gestellt worden.

III.

Fragemöglichkeit nach § 131 Abs. 1 AktG i.V.m. Art. 2 § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 3, S. 2 1. Halbsatz GesRuaCOVBekG

Auf Grundlage von § 1 Abs. 2 Nr. 3, S. 2 1. Halbsatz GesRuaCOVBekG hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, dass Aktionäre ihre Fragen im Wege elektronischer Kommunikation bei der Gesellschaft einreichen können. Der Vorstand wird nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen entscheiden, welche Fragen er wie beantwortet. Die Verwaltung ist nicht gezwungen, alle Fragen zu beantworten; sie kann vielmehr Fragen zusammenfassen und im Interesse der anderen Aktionäre sinnvolle Fragen auswählen.

Nur ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre können ihre Fragen einreichen. Dies kann bereits vor der Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation per E-Mail an

HVwind7@ecoeco.de

geschehen. Während der virtuellen Hauptversammlung können Fragen über das eingerichtete Hauptversammlungsportal gestellt werden.

Bei der Beantwortung wird der Name des Fragenstellers nur offengelegt, wenn mit der Übermittlung der Frage ausdrücklich das Einverständnis zur Offenlegung erklärt wurde.

Hinweise zum Datenschutz für Aktionäre der wind 7 AG

Europaweit gelten seit dem 25. Mai 2018 neue Regelungen zum Datenschutz. Der Schutz Ihrer Daten und deren rechtskonforme Verarbeitung haben für uns einen hohen Stellenwert. In unseren Datenschutzhinweisen für Aktionäre haben wir alle Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Aktionäre übersichtlich an einer Stelle zusammengefasst. Die vollständigen Datenschutzhinweise finden Sie auf der Homepage unter:

www.wind7.com/​datenschutzerklaerung/​

Welche personenbezogenen Daten werden von der wind 7 AG zu welchen Zwecken verarbeitet und woher stammen diese?

Die wind 7 AG verarbeitet als die im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO verantwortliche Stelle personenbezogene Daten ihrer Aktionäre, wie Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl und Kartennummer. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze. Sie verarbeitet auch die personenbezogenen Daten eines von einem Aktionär etwaig benannten Bevollmächtigten (insbesondere dessen Namen).

Sofern ein Aktionär oder sein Bevollmächtigter von der Fragemöglichkeit nach Art. 2 § 1 Abs. 2 Nr.3 GesRuaCOVBekG Gebrauch macht oder sonst mit der Gesellschaft in Kontakt tritt, verarbeitet die Gesellschaft zudem diejenigen personenbezogenen Daten, die erforderlich oder sinnvoll sind, um etwaige Anliegen zu beantworten, nämlich die angegebenen Kontaktdaten, wie z.B. eine Telefonnummer.

Im Falle von zugänglich zu machenden Gegenanträgen, Wahlvorschlägen oder Ergänzungsverlangen werden diese einschließlich des Namens des Aktionärs im Internet unter der oben angeben Seite veröffentlicht.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre ist nach den §§ 118 ff. AktG für die Vorbereitung und Durchführung der virtuellen Hauptversammlung sowie für die Möglichkeit der Ausübung der Aktionärsrechte zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO.

Zudem werden Ihre Daten aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen wie z. B. aufsichtsrechtlicher Vorgaben oder gesetzlicher Aufbewahrungspflichten verarbeitet (Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO). In Einzelfällen verarbeitet die wind 7 AG Ihre Daten auch zur Wahrung eigener berechtigter Interessen nach Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO, z. B. zu statistischen Zwecken, insb. zur Entwicklung der Aktionärsstruktur.

Die Gesellschaft bzw. etwaige beauftragte Dritte erhalten die personenbezogenen Daten in der Regel von den Aktionären selbst.

An welche Kategorien von Empfängern geben wir Ihre personenbezogenen Daten ggf. weiter?

Wir übermitteln personenbezogene Daten an folgende Kategorien von Empfängern: Aktienregister-, Hauptversammlungs-, IT-, Druck- und Versand-Dienstleister. Die Dienstleister erhalten von der Gesellschaft dabei nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft.

Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern namentlich über das Teilnehmerverzeichnis zur Verfügung gestellt. Das Teilnehmerverzeichnis kann von Aktionären und Aktionärsvertretern bis zu zwei Jahre nach der virtuellen Hauptversammlung (§ 129 Abs. 4 Satz 2 AktG) eingesehen werden.

Darüber hinaus können Ihre Daten an auskunftsberechtigte Behörden übermittelt werden.

Wie lange werden personenbezogene Daten gespeichert?

Für die im Zusammenhang mit der Hauptversammlung erfassten Daten beträgt die Speicherdauer regelmäßig bis zu drei Jahre, soweit nicht gesetzliche Nachweis- und Aufbewahrungsvorschriften die Gesellschaft zu einer längeren Speicherung verpflichten oder die Gesellschaft ein berechtigtes Interesse an der Speicherung hat, so z.B. im Falle gerichtlicher oder außergerichtlicher Streitigkeiten hinsichtlich der Hauptversammlung. Nach Ablauf des entsprechenden Zeitraums werden die personenbezogenen Daten gelöscht.

Welche Datenschutzrechte haben Sie?

Ihnen stehen folgende Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden Daten gegen uns zu:

Recht auf Auskunft

Recht auf Berichtigung oder Löschung

Recht auf Einschränkung der und/​oder

Widerspruch gegen die Verarbeitung

Recht auf Datenübertragbarkeit

Recht auf Widerruf der Einwilligung

Diese Rechte können Aktionäre gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über die folgenden Kontaktdaten geltend machen, über die Aktionäre auch Fragen zum Datenschutz einreichen können:

Herrn Frank Berns
Konzept 17 GmbH
Westring 3
24850 Schuby
Telefon: +49 (0) 4621/​ 530 40 50
E-Mail: mail@konzept17.de

Aktionäre haben zudem ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 DSGVO. Die für die Gesellschaft zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde ist:

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
Postfach 1349
91504 Ansbach
Telefon: +49 (0) 981/​ 180093-0
Telefax: +49 (0) 981/​ 180093-800
E-Mail: poststelle@lda.bayern.de

 

Eggolsheim, den 22.07.2022

wind 7 AG

Der Vorstand

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