wind 7 Aktiengesellschaft Bamberg – Bezugsangebot an die Aktionäre

Nicht zur Verbreitung in den USA, Kanada, Japan und Australien

Dieses Bezugsangebot richtet sich ausschließlich an bestehende Aktionäre der

wind 7 Aktiengesellschaft

Bamberg

– WKN: 526640 –

– ISIN: DE 0005266407 –

Bezugsangebot an die Aktionäre

Nach § 4 Abs. 5 der Satzung ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 26.11.2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe 550.055 neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und/​oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 1.100.110 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020). Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital festzulegen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des genehmigten Kapitals und, falls das Genehmigte Kapital 2020 bis zum 26.11.2025 nicht oder nicht vollständig ausgenutzt sein sollte, nach Fristablauf der Ermächtigung anzupassen.

In teilweiser Ausnutzung der vorgenannten Ermächtigung hat der Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft, das derzeit 3.000.000,00 Euro beträgt, unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung um bis zu 1.000.000,00 Euro auf bis zu 4.000.000,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 500.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien ohne Nennbetrag mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 2,00 Euro je Aktie und Gewinnberechtigung ab dem Geschäftsjahr der Entstehung gegen Bareinlagen zu erhöhen („Neue Aktien“).

Die neuen Aktien werden zum Ausgabebetrag von 2,20 Euro je Stückaktie ausgegeben und den Aktionären zum Bezugspreis von 2,20 Euro je neuer Aktie zum Bezug angeboten.

Die neuen Aktien werden ausschließlich den bestehenden Aktionären im Bezugsverhältnis 3:1 angeboten, d.h. für drei (3) bereits gehaltene Aktien kann ein Aktionär eine (1) Neue Aktie zeichnen.

Das Bezugsrecht für Spitzenbeträge ist ausgeschlossen.

Wir fordern hiermit unsere Aktionäre auf, ihr Bezugsrecht auf die Neuen Aktien in der Zeit vom

15. September 2022, 0:00 Uhr (MESZ), bis zum 25. September 2022, 24:00 Uhr (MESZ),

durch Einreichung des von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Zeichnungsscheins an die Gesellschaft (wind 7 Aktiengesellschaft, Aktionärsverwaltung, Bahnhofstraße 55, 91330 Eggolsheim) auszuüben. Der Zeichnungsschein ist vollständig auszufüllen, ordnungsgemäß zu unterzeichnen und der Gesellschaft spätestens bis zum Ende der Bezugsfrist (maßgeblich ist das Datum des Eingangs bei der Gesellschaft) in erforderlicher Ausfertigung im Original zuzusenden.

Die Bezugsrechte verfallen und sind wertlos, wenn sie nicht fristgerecht ausgeübt werden. Für nicht ausgeübte Bezugsrechte wird keine Vergütung gezahlt. Es gibt keine Bedingungen für den Abschluss des Angebots. Das Datum, an dem das Angebot frühestens geschlossen werden kann, ist das Ende der Bezugsfrist.

Der Platzierungspreis ist bis spätestens zum 30. September 2022 (24:00 Uhr) auf folgendes Konto der Gesellschaft bei der Kreissparkasse Verden (maßgeblich ist das Datum des Zahlungseingangs) zu überweisen:

Kontoinhaber: wind 7 Aktiengesellschaft
IBAN: DE12 2915 2670 0020 6049 30
BIC: BRLADE21VER
Verwendungszweck: Kapitalerhoehung Genehmigtes Kapital 2022 – Firma /​ Vorname, Name

Zeichnungswünsche können nicht berücksichtigt werden, wenn das Formular nicht vollständig ausgefüllt ist oder der Geldbetrag nicht rechtzeitig auf dem oben genannten Konto der Gesellschaft eingegangen ist.

Die Zeichnung wird unverbindlich, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zum 31. Dezember 2022 in das Handelsregister eingetragen wird.

Die Annahme des Zeichnungsbegehrens wird von der Gesellschaft innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des Zeichnungsscheins und des Geldeingangs schriftlich bestätigt.

Nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister der Gesellschaft werden die Neuen Aktien im Aktienregister hinterlegt.

Kein Wertpapierprospekt, Wertpapier-Informationsblatt

Das Bezugsangebot wird in Form eines gemäß § 3 Nr. 2 WpPG prospektfreien Angebots in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt. Die Gesellschaft wird daher keinen Wertpapierprospekt in Bezug auf die Neuen Aktien und dieses Bezugsangebot erstellen und veröffentlichen. Ein Wertpapierprospekt steht nicht als Informationsgrundlage für den Bezug oder den Erwerb von Neuen Aktien zur Verfügung. Auf diesen Umstand weist die Gesellschaft die Aktionäre ausdrücklich hin. Den Aktionären wird empfohlen, sich vor Ausübung von Bezugsrechten umfassend zu informieren und beispielsweise die auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.wind7.com zugänglichen Finanzberichte der Gesellschaft zu lesen. Darüber hinaus wurde ein Wertpapier-Informationsblatt vom 25. August 2022 auf der Homepage veröffentlicht.

Verkaufsbeschränkungen

Das Bezugsangebot wird ausschließlich nach deutschem Recht durchgeführt. Es wird nach den maßgeblichen aktienrechtlichen Bestimmungen in Verbindung mit der Satzung der Gesellschaft im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Daneben wurde ein Wertpapier-Informationsblatt vom 25. August 2022 veröffentlicht, das auf der Homepage der Gesellschaft einsehbar ist.

Eine Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Wiedergabe des Bezugsangebots oder einer Zusammenfassung oder einer sonstigen Beschreibung der in dem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen unterliegt im Ausland möglicherweise Beschränkungen. Mit Ausnahme der Bekanntmachung im Bundesanzeiger sowie der Weiterleitung des Bezugsangebots mit Genehmigung der Gesellschaft darf das Bezugsangebot durch Dritte weder unmittelbar noch mittelbar im bzw. in das Ausland veröffentlicht, versendet, verbreitet oder weitergegeben werden, soweit dies nach den jeweils anwendbaren ausländischen Bestimmungen untersagt oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung abhängig ist. Dies gilt auch für eine Zusammenfassung oder eine sonstige Beschreibung der in diesem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen. Die Gesellschaft übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Weitergabe des Bezugsangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften vereinbar ist. Die Annahme dieses Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann Beschränkungen unterliegen. Personen, die das Angebot, außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen wollen, werden aufgefordert, sich über außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestehende Beschränkungen zu informieren.

Die Neuen Aktien sind und werden weder nach den Vorschriften des Securities Act noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika, registriert. Die Neuen Aktien dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika weder angeboten noch ausgeübt, verkauft oder direkt oder indirekt dorthin geliefert werden, außer auf Grund einer Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des Securities Act und der Wertpapiergesetze der jeweiligen Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika. Gleiches gilt für ein Angebot, einen Verkauf oder eine Lieferung an U.S. Personen im Sinne des U.S. Securities Act.

 

Eggolsheim, im September 2022

Wind 7 Aktiengesellschaft

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.