Die außerordentliche Hauptversammlung der Winkler AG vom 07.02.2019 hat einstimmig mit dem bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapital beschlossen, den Vorstand bis zum 07.02.2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats zur einmaligen oder mehrmaligen Ausgabe von Genussrechten mit einem Nominalbetrag von 40,00 Euro je Genussrecht mit einem Gesamtbetrag in Höhe von insgesamt 500.000,00 Euro zu ermächtigen. Weiter hat die Hauptversammlung den Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auf Genussrechte für den Fall der Ausgabe der Genussrechte an Arbeitnehmer der Gesellschaft oder an Arbeitnehmer von inländischen verbundenen Unternehmen im Sinne von § 15 AktG der Gesellschaft auszuschließen.
|