Winkler AG – Bekanntmachung der Ausgabe von Genussrechten

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Winkler AG
Heidelberg
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung der Ausgabe von Genussrechten 31.07.2019

Winkler AG

Heidelberg

Amtsgericht Mannheim, HRB 732577

Bekanntmachung der Ausgabe von Genussrechten

1.

Die außerordentliche Hauptversammlung der Winkler AG vom 07.02.2019 hat einstimmig mit dem bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapital beschlossen, den Vorstand bis zum 07.02.2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats zur einmaligen oder mehrmaligen Ausgabe von Genussrechten mit einem Nominalbetrag von 40,00 Euro je Genussrecht mit einem Gesamtbetrag in Höhe von insgesamt 500.000,00 Euro zu ermächtigen. Weiter hat die Hauptversammlung den Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auf Genussrechte für den Fall der Ausgabe der Genussrechte an Arbeitnehmer der Gesellschaft oder an Arbeitnehmer von inländischen verbundenen Unternehmen im Sinne von § 15 AktG der Gesellschaft auszuschließen.

2.

Von dem Ermächtigungsbeschluss hat der Vorstand der Gesellschaft am 07.02.2019 Gebrauch gemacht und beschlossen, den Arbeitnehmern der Gesellschaft und den Arbeitnehmern von inländischen verbundenen Unternehmen im Sinne von § 15 AktG bis zu 1.600 Genussrechte mit einem Nennbetrag in Höhe von 40,00 Euro je Genussrecht und zu einem Gesamtbetrag in Höhe von bis zu 64.000,00 Euro zum Erwerb anzubieten.

3.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat der Ausgabe von bis zu 1.600 Genussrechten mit einem Nennbetrag in Höhe von 40,00 Euro je Genussrecht und zu einem Gesamtbetrag in Höhe von bis zu 64.000,00 Euro mit Beschluss vom 07.02.2019 zugestimmt.

4.

Die Genussrechte haben einen Nennbetrag von 40,00 Euro je Genussrecht und wurden zum Nennbetrag ausgegeben.

5.

Das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Genussrechte wurde ausgeschlossen. Bezugsberechtigt waren nur Arbeitnehmer der Gesellschaft und Arbeitnehmer der inländischen Tochtergesellschaften, die nachfolgend genannten Bedingungen kumulativ erfüllen:

Bestehen eines unbefristeten und ungekündigten Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses mit der Gesellschaft oder einer inländischen Tochtergesellschaft seit mehr als 12 Monaten; dies gilt auch für Arbeitnehmer in Elternzeit, Mutterschutz oder Freistellungsphase der Altersteilzeit

Keine Vereinbarung eines Aufhebungsvertrages

6.

Die Gesellschaft hat aufgrund der vorgenannten Beschlüsse des Vorstands vom 07.02.2019 und des Aufsichtsrates vom 07.02.2019 630 Genussrechte zu einem Gesamtbetrag in Höhe von 25.200,00 Euro ausgegeben.

7.

Die Niederschrift der Hauptversammlung vom 07.02.2019 mit dem Ermächtigungsbeschluss und die Erklärung über die Ausgabe der Genussrechte mit den Beschlüssen des Vorstands und des Aufsichtsrats vom 07.02.2019 sind beim Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 732577 hinterlegt worden.

 

Heidelberg, den 23.07.2019

 

Andreas Zenner
Vorstandsvorsitzender
Markus Medek
stellv. Vorstandsvorsitzender

 

TAGS:
Comments are closed.