Wintershall Aktiengesellschaft, Celle – Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG (Gazprom International Germany GmbH gehören nicht mehr mehr als der vierte Teil der Aktien)

Wintershall AG

Celle

Amtsgericht Lüneburg, HRB 101182

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

1.

Die Gazprom International Germany GmbH i.L. mit Sitz in Berlin hat gemäß § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt, dass ihr nicht länger mehr als der vierte Teil der Aktien an der Wintershall Aktiengesellschaft gehört.

2.

Die Gazprom EP International B.V. mit Sitz in Amsterdam hat gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass sie 49 % der Aktien an der Wintershall Aktiengesellschaft erworben hat und ihr damit mehr als der vierte Teil der Aktien i.S.d. § 16 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 20 Abs. 1 Satz 2 AktG unmittelbar gehört.

 

Wintershall AG

Der Vorstand

 

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