Wirecard AG: Dividendenbekanntmachung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Wirecard AG
Aschheim
Gesellschaftsbekanntmachungen Dividendenbekanntmachung 19.06.2019

Wirecard AG

Aschheim

ISIN: DE0007472060

Gewinnverwendung und Dividende

Die ordentliche Hauptversammlung hat am 18. Juni 2019 beschlossen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahrs 2018 in Höhe von EUR 167.833.280,20 wie folgt zu verwenden:

a)

Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,20 je dividendenberechtigter Stückaktie, d.h. insgesamt eines Betrages von EUR 24.713.117,20.

b)

Vortrag eines Betrages in Höhe von EUR 143.120.163,00 auf neue Rechnung.

Zahlstelle ist die

DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main,
Platz der Republik, 60265 Frankfurt am Main

Die Dividende ist am dritten auf die Hauptversammlung folgenden Geschäftstag fällig, somit am Freitag, den 21. Juni 2019 (§ 58 Abs. 4 Satz 2 AktG).

Freiwilliger Hinweis zur Auszahlung für inländische Aktionäre:

Die Auszahlung der Dividende erfolgt grundsätzlich nach Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer sowie 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (insgesamt 26,375 %) und einer eventuell persönlich gegenüber dem depotführenden Kreditinstitut erklärten Kirchensteuerpflicht.

Der Abzug von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlags und ggf. Kirchensteuer entfällt bei inländischen Aktionären, die ihrem depotführenden Kreditinstitut eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorgelegt haben. Entsprechendes gilt, soweit der Aktionär seiner Depotbank einen Freistellungsauftrag erteilt hat und das Freistellungsvolumen nicht bereits durch andere Erträge aus Kapitalvermögen aufgebraucht ist.

Der Aktionär erhält von der depotführenden Bank eine Steuerbescheinigung über die einbehaltene Kapitalertragsteuer, den einbehaltenen Solidaritätszuschlag und die gegebenenfalls einbehaltene Kirchensteuer.

Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag auf Antrag nach Maßgabe bestehender Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem jeweiligen Staat ermäßigen.

Dieser Hinweis stellt lediglich eine allgemeine Erläuterung der üblichen Gepflogenheiten der Auszahlung im Inland dar. Die Aktionäre werden gebeten, sich bei steuerrechtlichen Fragen an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater zu wenden.

 

Aschheim, im Juni 2019

Wirecard AG

Der Vorstand

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