Wirecard AG – Gesellschaftsbekanntmachungen

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Wirecard AG
Aschheim
Gesellschaftsbekanntmachungen Beschlussfassung über eine Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von EUR 900.000.000,00 unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre und Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2019/I 01.08.2019

Wirecard AG

Aschheim

ISIN: DE0007472060

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG und Hinweisbekanntmachung
gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG (Beschlussfassung über eine Ermächtigung
zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von
EUR 900.000.000,00 unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der
Aktionäre und Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2019/I)

Die ordentliche Hauptversammlung der Wirecard AG hat am 18. Juni 2019 unter Tagesordnungspunkt 8 den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats auf den Inhaber lautende, unbesicherte und nicht nachrangige Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von EUR 900.000.000,00, eingeteilt in untereinander gleichberechtigte, auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von jeweils EUR 1.000.000,00 mit einer Laufzeit von fünf Jahren zu begeben, die den Inhabern Wandlungsrechte auf anfänglich bis zu 6.923.076 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Aktie gewähren. Der Ausgabepreis der Wandelschuldverschreibungen entspricht ihrem Nennbetrag, der anfängliche Wandlungspreis beträgt EUR 130,00 je Aktie. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auf die Wandelschuldverschreibungen ist ausgeschlossen. Der Vorstand wurde ermächtigt, zur Zeichnung der Wandelschuldverschreibungen ausschließlich ein von der SOFTBANK GROUP CORP., Japan, zu bestimmendes Unternehmen der Softbank Gruppe (einschließlich eines von einem Unternehmen der Softbank Gruppe gemanagten Fonds) zuzulassen. Die Ermächtigung zur Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen gilt bis zum 31. Dezember 2019. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat verwiesen, der am 10. Mai 2019 im Bundesanzeiger bekanntgemacht worden ist und den die Hauptversammlung ohne Änderungen beschlossen hat. Der Beschluss wird beim Handelsregister des Amtsgerichts München (HRB 169227) hinterlegt.

Zugleich hat die Hauptversammlung am 18. Juni 2019 beschlossen, zur Gewährung von Aktien an die Inhaber der Wandelschuldverschreibungen, die aufgrund der unter Tagesordnungspunkt 8 beschlossenen Ermächtigung begeben werden, das Grundkapital um bis zu EUR 8.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 8.000.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 10. Mai 2019 im Bundesanzeiger bekanntgemachten Tagesordnungspunktes 8 der ordentlichen Hauptversammlung der Wirecard AG bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2019/I) und die Satzung entsprechend zu ändern. Der Beschluss über die bedingte Kapitalerhöhung wurde zum 03.07.2019 in das Handelsregister eingetragen.

 

Aschheim, im Juli 2019

Wirecard AG

Der Vorstand

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