WIV Wein International Aktiengesellschaft – außerordentliche Hauptversammlung

WIV Wein International Aktiengesellschaft

Burg Layen

Wir laden unsere Aktionäre zu der am

Donnerstag, den 14. April 2016, 10.00 Uhr,

in den Geschäftsräumen der
WIV Wein International Aktiengesellschaft
Burg Layen 1
55452 Rümmelsheim/Burg Layen

stattfindenden

außerordentlichen Hauptversammlung

ein.

TAGESORDNUNG

1.

Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung der WIV Wein International AG

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor:

§ 8 Abs. (1) und Abs. (2) der Satzung der WIV Wein International AG werden wie folgt neu gefasst:

„(1) Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern.

(2) Für jedes von der Hauptversammlung zu wählende Aufsichtsratsmitglied kann gleichzeitig mit dem Aufsichtsratsmitglied ein Ersatzmitglied gewählt werden. Der Hauptversammlung steht es frei, anstelle der Wahl des Ersatzmitgliedes für ein bestimmtes Aufsichtsratsmitglied Ersatzmitglieder dergestalt zu wählen, dass diese in einer bei der Wahl festgelegten Reihenfolge an die Stelle vorzeitig ausscheidender Aufsichtsratsmitglieder treten.“

Hintergrund: Aufgrund der zum 31.12.2015 erfolgten Beendigung der Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge zwischen der WIV Wein International AG und der mac messe- und ausstellungscenter Service GmbH, der Bacchus – Internationale Weine GmbH, der Reichsgraf von Ingelheim genannt Echter von und zu Mespelbrunn Weingut und Weinkellerei GmbH, der W.K.R. Weinkulturreisen GmbH sowie der EtVini GmbH sinkt die gemäß Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG) für eine Mitarbeiterbeteiligung im Aufsichtsrat relevante Mitarbeiterzahl dauerhaft unter 500. Die Regelungen des DrittelbG über eine Arbeitnehmerbeteiligung im Aufsichtsrat sind daher nicht mehr anwendbar. Es ist zukünftig ein Aufsichtsrat ohne Arbeitnehmervertreter zu bilden. Vor diesem Hintergrund soll die aktuelle Satzung der WIV AG angepasst werden.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 15 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tage der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich rechtzeitig angemeldet haben. Die Anmeldung hat schriftlich an WIV Wein International Aktiengesellschaft, Burg Layen 1, 55452 Rümmelsheim/Burg Layen, per E-Mail an die E-Mail-Adresse „beteiligung@wiv-ag.com“ oder durch Telefax an die Telefaxnummer „06721-965 94161“ zu erfolgen und muss der Gesellschaft spätestens am 11. April 2016, 24:00 Uhr, zugegangen sein. Die Gesellschaft wird mit Ablauf des 11. April 2016 bis zum Ende der Hauptversammlung keine Eintragungen mehr im Aktienregister vornehmen („Umschreibestopp“). Damit sind im Ergebnis während dieses Zeitraums (nur) die zum Ablauf des 11. April 2016 im Aktienregister eingetragenen Aktionäre berechtigt, mitgliedschaftliche Rechte auszuüben (§ 67 Abs. 2 AktG).

Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht von Bevollmächtigten durch entsprechende Vollmachtserteilung ausüben lassen. Die Vollmachtserteilung hat schriftlich an WIV Wein International Aktiengesellschaft, Burg Layen 1, 55452 Rümmelsheim/Burg Layen, per E-Mail an die E-Mail-Adresse „beteiligung@wiv-ag.com“ oder durch Telefax an die Telefaxnummer „06721-965 94161“ zu erfolgen. Die Aktionäre werden höflich gebeten, zur organisatorischen Erleichterung Vollmachtserteilungen bereits bis zum 12. April 2016, 24:00 Uhr, an die Gesellschaft mitzuteilen.

Anfragen von Aktionären bezüglich der Hauptversammlung bitten wir zu richten an:

WIV Wein International Aktiengesellschaft
z. Hd. Frau Susanne Paun
Burg Layen 1
55452 Rümmelsheim/Burg Layen
Telefax: 06721-965 94161
E-Mail: beteiligung@wiv-ag.com

 

Burg Layen, im Februar 2016

WIV Wein International Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Andres Ruff

Dr. Bernd Köhler

David Samuel

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