WIV Wein International Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2015

WIV Wein International Aktiengesellschaft
mit Sitz in Burg Layen

Wir laden unsere Aktionäre zu der am
Freitag, den 3. Juli 2015, 11.00 Uhr,
in den Geschäftsräumen der
WIV Wein International Aktiengesellschaft
Burg Layen 1
55452 Rümmelsheim / Burg Layen
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.

TAGESORDNUNG
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014, des Berichts über die Lage der Gesellschaft für die WIV Wein International Aktiengesellschaft und des Berichts über die Lage des Konzerns der WIV Wein International Aktiengesellschaft sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014.
2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
4.

Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zur Regelung der Vergütung der Aufsichtsräte im laufenden und in den nachfolgenden Geschäftsjahren folgenden Beschluss zu fassen:

„Als Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates wird gemäß § 13 Abs. 1 der Satzung eine Vergütung i.H.v. € 10.000 pro Geschäftsjahr bewilligt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates erhält darüber hinaus eine Vergütung i.H.v. € 60.000 pro Geschäftsjahr. Die Ausschussvorsitzenden erhalten zusätzlich eine Vergütung in Höhe von € 25.000 pro Geschäftsjahr. Darüber hinaus werden für jede Sitzung die im Einzelfall nachgewiesenen, konkreten Auslagen erstattet.
Für das Geschäftsjahr 2015 gilt die Regelung anteilig für das zweite Halbjahr. Die vorgenannte Regelung gilt so lange, bis die Hauptversammlung eine abweichende Regelung beschließt. Dieser Beschluss tritt an die Stelle des Beschlusses der Hauptversammlung vom 11. Juli 2011.“
5.

Genehmigung von Beratungsverträgen mit Aufsichtsratsmitgliedern

Die Gesellschaft hat mit den Aufsichtsratsmitgliedern Dr. Georg Kellinghusen und Andreas Pieroth Beratungsverträge abgeschlossen, welche die Erbringung von Beratungsdienstleistungen der Aufsichtsratsmitglieder gegenüber der Gesellschaft vorsehen.

Im Einzelnen wurden folgende Beratungsverhältnisse vereinbart:
a)

Mit Herrn Dr. Georg Kellinghusen wurde mit Datum vom 28. Mai 2014 ein Beratungsvertrag abgeschlossen, der die Erbringung von Beratungsdienstleistungen bei allgemeinen Fragestellungen der kaufmännischen und strategischen Steuerung des Unternehmens, hinsichtlich Planungs- und Controllingmethodik, bei Unternehmenskäufen und
-verkäufen und bei Restrukturierungen vorsieht. Der Beratervertrag ist für den Zeitraum ab dem 28. Mai 2014 wirksam. Der Berater erhält ein jährliches Beratungshonorar in Höhe von € 35.000 zzgl. MwSt. für maximal 14 Beratertage. Darüber hinausgehende Beratungseinsätze werden mit einem Honorar von € 2.500 zzgl. MwSt. pro Tag vergütet.
b)

Mit Herrn Andreas Pieroth wurde mit Datum vom 1. Juli 2014 ein Beratungsvertrag abgeschlossen, der die Erbringung von Beratungsdienstleistungen bei Restrukturierungen, Unternehmenskäufen und -verkäufen und bei strategischen Fragestellungen vorsieht. Der Beratervertrag ist für den Zeitraum ab dem 1. Juli 2014 wirksam. Der Berater erhält als Gegenleistung für seine Beratungstätigkeit ab dem 1. Januar 2015 einen jährlichen Pauschalbetrag in Höhe von € 80.000 zzgl. MwSt. für maximal 50 Beratertage. Darüber hinausgehende Beratungseinsätze werden mit einem Honorar von € 1.600 zzgl. MwSt. pro Tag vergütet. Für den Zeitraum vom 1. Juli 2014 bis zum 31. Dezember 2014 werden die erbrachten Leistungen nach Aufwand zum o.g. Tagessatz abgerechnet.

Sämtliche vorgenannten Beratungsverträge erstrecken sich auf Beratungsdienstleistungen, welche die Aufsichtsratsmitglieder zusätzlich zu ihren gesetzlichen Aufgaben als Mitglieder dieses Organs zu erbringen haben.

Auf Grund der einschlägigen Rechtsprechung besteht eine Rechtsunsicherheit darüber, wie Beratungsverträge mit Aufsichtsratsmitgliedern auszugestalten sind, welche Beratungsgegenstände diese umfassen dürfen und welche formalen Voraussetzungen für deren Zustandekommen zu erfüllen sind.

Um dieser Rechtsunsicherheit zu begegnen und zugleich gegenüber der Hauptversammlung Transparenz über Inhalt, Umfang und Vergütung solcher Beratungsverhältnisse herzustellen, unterbreiten Vorstand und Aufsichtsrat folgenden Beschlussvorschlag:

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die vorgenannten Beratungsverträge mit Herrn Dr. Georg Kellinghusen und Herrn Andreas Pieroth zu billigen. Diese Billigung gilt vorsorglich auch insoweit, als diese Beratungsverträge die Erbringung von Beratungsdienstleitungen zum Gegenstand haben, die von den gesetzlichen Aufgaben als Mitglieder des Aufsichtsrates mit umfasst sind und der gewährten Vergütung insoweit der Charakter einer Aufsichtsratsvergütung zukommt.

Die vorgenannten Beratungsverträge liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an zur Einsicht durch die Aktionäre in den Geschäftsräumen der WIV AG aus. Diese Unterlagen liegen auch während der Hauptversammlung zur Einsicht durch die Aktionäre aus.
6.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte & Touche Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH, München, Niederlassung Düsseldorf, zum Abschlussprüfer der Gesellschaft und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu bestellen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 15 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tage der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind. Die Anmeldung hat schriftlich an WIV Wein International Aktiengesellschaft, Burg Layen 1, 55452 Rümmelsheim / Burg Layen, per E-Mail an die E-Mail-Adresse „beteiligung@wiv-ag.com“ oder durch Telefax an die Telefaxnummer „06721-965 94161“ zu erfolgen und muss der Gesellschaft spätestens am 30. Juni 2015, 24:00 Uhr, zugegangen sein. Die Gesellschaft wird mit Ablauf des 30. Juni 2015 bis zum Ende der Hauptversammlung keine Eintragungen mehr im Aktienregister vornehmen („Umschreibestopp“). Damit sind im Ergebnis während dieses Zeitraums (nur) die zum Ablauf des 30. Juni 2015 im Aktienregister eingetragenen Aktionäre berechtigt, mitgliedschaftliche Rechte auszuüben (§ 67 Abs. 2 AktG).

Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht von Bevollmächtigten durch entsprechende Vollmachtserteilung ausüben lassen. Die Vollmachtserteilung hat schriftlich an WIV Wein International Aktiengesellschaft, Burg Layen 1, 55452 Rümmelsheim / Burg Layen, per E-Mail an die E-Mail-Adresse „beteiligung@wiv-ag.com“ oder durch Telefax an die Telefaxnummer „06721-965 94161“ zu erfolgen. Die Aktionäre werden höflich gebeten, zur organisatorischen Erleichterung Vollmachtserteilungen bereits bis zum 1. Juli 2015, 24:00 Uhr, an die Gesellschaft mitzuteilen.

Anfragen von Aktionären bezüglich der Hauptversammlung bitten wir zu richten an:

WIV Wein International Aktiengesellschaft
z. Hd. Frau Susanne Paun
Burg Layen 1
55452 Rümmelsheim/Burg Layen
Telefax: 06721-965 94161
E-Mail: beteiligung@wiv-ag.com

Burg Layen, im Mai 2015

WIV Wein International Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Andres Ruff

Dr. Bernd Köhler

Dr. Johannes Pieroth

David Samuel

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