WKW Aktiengesellschaft
Velbert
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
am Dienstag, 20. Juni 2023, um 15:00 Uhr (MESZ)
Wir laden unsere Aktionäre ein zur ordentlichen Hauptversammlung am Dienstag, 20. Juni 2023, um 15:00 Uhr (MESZ), welche als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (ausgenommen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) am Sitz der Gesellschaft, in der Siebeneicker Str. 235, 42553 Velbert, abgehalten wird. Die Hauptversammlung wird vollständig in Bild und Ton live im Internet für alle Aktionäre (und ggf. deren Bevollmächtigte) per Webex-Konferenz übertragen (siehe Abschnitt II. dieser Einladung).
I. |
Tagesordnung |
1. |
Vorlage des des durch den Vorstand aufgestellten Jahresabschlusses der WKW Aktiengesellschaft und des Lageberichtes der WKW Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2022 und Bericht des Aufsichtsrats Die genannten Unterlagen sind für Aktionäre unter
zu erhalten. Der Aufsichtsrat wird den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss bis zur Hauptversammlung gebilligt haben, der Jahresabschluss wird damit festgestellt sein. Eine Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung ist somit nicht erforderlich und es erfolgt zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung der Hauptversammlung. |
||||||||||||||||||
2. |
Verwendung des Bilanzgewinns 2022 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: Aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2022 in Höhe von EUR 45.656.763,45 wird für die dividendenberechtigten Stückaktien keine Dividende ausgeschüttet und der verbleibende Betrag in Höhe von EUR 45.656.763,45, mithin der vollständige Betrag des Bilanzgewinns, wird auf neue Rechnung vorgetragen. Es ergibt sich damit folgende Verwendung des Bilanzgewinns:
|
||||||||||||||||||
3. |
Entlastung des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Vorstands der WKW Aktiengesellschaft für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
Es ist vorgesehen, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der Vorstandsmitglieder entscheiden zu lassen. |
||||||||||||||||||
4. |
Entlastung des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats der WKW Aktiengesellschaft für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
Es ist vorgesehen, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder entscheiden zu lassen. |
||||||||||||||||||
5. |
Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 zu bestellen. |
||||||||||||||||||
6. |
Verschiedenes |
II. |
Weitere Angaben und Hinweise |
1. |
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre Die ordentliche Hauptversammlung wird auf der Grundlage von § 26n Abs. 1 des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz als virtuelle Hauptversammlung gemäß § 118a Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) am Ort der Hauptversammlung abgehalten. Dem liegt ein entsprechender Beschluss des Vorstands zugrunde, welchem der Aufsichtsrat zugestimmt hat. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes sind die Räume der WKW Aktiengesellschaft, Siebeneicker Straße 235, 42553 Velbert. Eine physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) am Ort der Hauptversammlung ist ausgeschlossen. Für die Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung gelten nach der gesetzlichen Neuregelung insbesondere die in § 118a Abs. 1 Satz 2 AktG genannten Voraussetzungen, die hinsichtlich des Ablaufs der Versammlung sowie der Ausübung der Aktionärsrechte sowohl von den Voraussetzungen einer physischen Hauptversammlung als auch von denjenigen der zuletzt abgehaltenen virtuellen Hauptversammlung nach der Sondergesetzgebung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie abweichen. |
|||||
2. |
Voraussetzungen für die Teilnahme und die Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts Zur Teilnahme an der Hauptversammlung – und damit zur Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts – ist gemäß § 19 Abs. 1 der Satzung jeder Aktionär berechtigt, der seine Aktie(n) vor Beginn der Hauptversammlung, also spätestens um 14:59 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft für die Dauer der Hauptversammlung hinterlegt hat. |
|||||
3. |
Internet-Videokonferenz (Webex-Konferenz), elektronische Zuschaltung Zur Durchführung der Hauptversammlung wird die Gesellschaft eine zugangsgeschützte Internet-Videokonferenz abhalten und dafür die Anwendung Webex Meetings nutzen (Webex-Konferenz). Im Rahmen der Webex-Konferenz können teilnahmeberechtigte Aktionäre (und ggf. deren Bevollmächtigte) die Hauptversammlung vollständig in Bild und Ton verfolgen und – unter anderem – Fragen stellen, ihr Rederecht ausüben oder Widerspruch zur Niederschrift erklären. Aktionäre, die während der Hauptversammlung (per Computer, Tablet oder Smartphone) in die Webex-Konferenz eingeloggt (und nicht nur per Telefon in sie eingewählt) sind, sind elektronisch zur Hauptversammlung zugeschaltet. Die Zugangsdaten für die Webex-Konferenz werden den Aktionären bis zum 9. Juni 2023 postalisch bzw. per Email zur Verfügung gestellt. |
|||||
4. |
Stimmabgabe mittels elektronischer Briefwahl oder durch einen Bevollmächtigten Alle Aktionäre können ihr Stimmrecht im Wege der elektronischen Briefwahl sowie durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bzw. an Dritte ausüben.
|
|||||
5. |
Unterlagen zur Hauptversammlung Die Gesellschaft stellt den Aktionären die Einladung zur Hauptversammlung unaufgefordert per E-Mail bzw. auf dem Postweg zur Verfügung. Die Gesellschaft übersendet den Aktionären ferner gemäß § 18 Abs. 2 der Satzung den Jahresabschluss, den Lagebericht, den Bericht des Aufsichtsrats und die Vorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zur Verwendung des Bilanzgewinns. Nach der Hauptversammlung werden den Aktionären die Abstimmungsergebnisse übermittelt. |
|||||
6. |
Hinweise zum Datenschutz Wenn Aktionäre und/oder ihre Bevollmächtigten sich zur virtuellen Hauptversammlung anmelden, eine Stimmrechtsvollmacht erteilen, ihre Aktionärsrechte ausüben oder sich zu der virtuellen Hauptversammlung zuschalten, verarbeitet die Gesellschaft personenbezogene Daten über den Aktionär und/oder den Bevollmächtigten (z.B. Name und Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl und Besitzart der Aktie). Dies geschieht, um Aktionären oder ihren Bevollmächtigten die Ausübung ihrer Rechte im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung zu ermöglichen. Verantwortliche für die Verarbeitung ist die WKW Aktiengesellschaft E-Mail: carsten.ringelmann@wkw.de Soweit sich die Gesellschaft zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung Dienstleister bedient, verarbeiten diese die personenbezogenen Daten der Aktionäre nur im Auftrag der Gesellschaft und sind im Übrigen zur Vertraulichkeit verpflichtet. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen steht jedem Betroffenen ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Löschungs- und ggf. Widerspruchsrecht bezüglich der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung und auf Beschwerde bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde zu. Soweit die Verarbeitung auf der Einwilligung des Betroffenen beruht, hat der Betroffene das Recht, seine Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten und zu den Rechten der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung können jederzeit unter folgender Adresse angefordert werden: WKW Aktiengesellschaft E-Mail: carsten.ringelmann@wkw.de |
Velbert, im Mai 2023
WKW Aktiengesellschaft
Der Vorstand