WKW Aktiengesellschaft – Ordentliche Hauptversammlung

WKW Aktiengesellschaft

Velbert

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
am Dienstag, 21. Juni 2022, um 15:00 Uhr (MESZ)

Übersicht mit Angaben gemäß § 125 Aktiengesetz in Verbindung mit Tabelle 3 der Durchführungsverordnung
(EU) 2018/​1212 (nachfolgend „EU-DVO“)

A. Inhalt der Mitteilung

 
1.

Eindeutige Kennung des Ereignisses: Ordentliche virtuelle Hauptversammlung der WKW Aktiengesellschaft 2022
Formale Angabe gemäß EU-DVO: HV-WKWAG2022

2.

Art der Mitteilung: Einberufung der Hauptversammlung
Formale Angabe gemäß EU-DVO: NEWM

B. Angaben zum Emittenten

 

Name des Emittenten: WKW Aktiengesellschaft

C. Angaben zur Hauptversammlung

 
1.

Datum der Hauptversammlung: 21. Juni 2022
Formale Angabe gemäß EU-DVO: 20220621

2.

Uhrzeit der Hauptversammlung (Beginn): 15:00 Uhr (MESZ)
Formale Angabe gemäß EU-DVO: 13:00 Uhr (UTC)

3.

Art der Hauptversammlung: Ordentliche Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Veranstaltungsort
Formale Angabe gemäß EU-DVO: GMET

4.

Ort der Hauptversammlung: URL zur Internetseite der Gesellschaft zur Verfolgung der Hauptversammlung in Bild
und Ton sowie zur Ausübung der Aktionärsrechte: www.wkw.de
Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes:
Siebeneicker Str. 235, 42553 Velbert, Deutschland
Formale Angabe gemäß EU-DVO: www.wkw.de

5.

Aufzeichnungsdatum (Nachweisstichtag): 21. Juni 2022, 14:59 Uhr (MESZ) (entspricht 12:59 Uhr UTC)
Stimmberechtigt in der Hauptversammlung (inklusive der Ausübung des Stimmrechts mittels
elektronischer Briefwahl oder durch einen Bevollmächtigten) ist nach § 19 Absatz 1
der Satzung der Gesellschaft nur derjenige Aktionär, der vor Beginn der Hauptversammlung
seine Aktien bei der Gesellschaft hinterlegt hat.
Formale Angabe gemäß EU-DVO: 20220621

6.

Internetseite zur Hauptversammlung /​ URL: www.wkw.de

Weitere Informationen zur Einberufung der Hauptversammlung (Blöcke D bis F der Tabelle
3 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212):

Weitere Informationen über die Teilnahme an der Hauptversammlung (Block D), die Tagesordnung
(Block E) sowie die Angabe der Fristen für die Ausübung anderer Aktionärsrechte (Block
F) sind auf folgender Internetseite zu finden:

www.wkw.de

Wir laden unsere Aktionäre ein zur

ordentlichen Hauptversammlung

am Dienstag, 21. Juni 2022, um 15:00 Uhr (MESZ),

welche als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer
Bevollmächtigten (ausgenommen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter)
am Sitz der Gesellschaft, in der Siebeneicker Str. 235, 42553 Velbert, abgehalten
wird.

Die Hauptversammlung wird vollständig in Bild und Ton live im Internet für alle Aktionäre
(und ggf. deren Bevollmächtigte) per

Webex-Konferenz

übertragen.

Die Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung führt zu Modifikationen
in den Abläufen sowie bei den Rechten der Aktionäre. Wir bitten die Aktionäre daher
um die besondere Beachtung der entsprechenden Hinweise (siehe Abschnitt II. dieser
Einladung).

 
I.

Tagesordnung

 
1.

Vorlage des festgestellten und vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses der
WKW Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2021, des Lageberichtes der WKW Aktiengesellschaft
für das Geschäftsjahr 2021, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden
Berichts des Vorstands

Die genannten Unterlagen sind für Aktionäre unter

torsten.kebbe@wkw.de

zu erhalten.

Der Aufsichtsrat wird den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss bis zur Hauptversammlung
gebilligt haben, der Jahresabschluss wird damit festgestellt sein.

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist demzufolge zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung
der Hauptversammlung vorgesehen.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2021

Vorstand und Aufsichtsrat der WKW Aktiengesellschaft schlagen der Hauptversammlung
vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2021 der Gesellschaft in Höhe von EUR 54.167.338,95
wie folgt zu verwenden, wobei der Anspruch auf die Auszahlung der Dividende erst zum
1. Dezember 2023 fällig sein soll:

Ausschüttung einer Dividende von EUR 1,52
je dividendenberechtigter Stückaktie, insgesamt EUR 8.958.630,72
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern
des Vorstands der WKW Aktiengesellschaft für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

Name Position Amtszeit im Geschäftsjahr 2021
Guido Grandi Mitglied des Vorstands 1. Januar bis 31. Dezember 2021
Carsten Ringelmann Mitglied des Vorstands 1. Januar bis 31. Dezember 2021

Es ist vorgesehen, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung
der Vorstandsmitglieder entscheiden zu lassen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Aufsichtsratsmitgliedern
für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

Name Position Amtszeit im Geschäftsjahr 2021
Andreas Althaus Stellvertretender Vorsitzender
des Aufsichtsrats
1. Januar bis 31. Dezember 2021
Spyridon Grammozis Mitglied des Aufsichtsrats 1. Januar bis 31. Dezember 2021
Werner Hillebrand Mitglied des Aufsichtsrats 1. Januar bis 31. Dezember 2021
Peter Kruft Vorsitzender des Aufsichtsrats 1. Januar bis 31. Dezember 2021
Jochen Müller Mitglied des Aufsichtsrats 1. Januar bis 31. Dezember 2021
Wolfgang Sandow Mitglied des Aufsichtsrats 1. Januar bis 31. Dezember 2021

Es ist vorgesehen, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung
der Aufsichtsratsmitglieder entscheiden zu lassen.

5.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, den folgenden Beschluss zu fassen:

Die Grant Thornton AG, Düsseldorf, wird zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2022 bestellt.

6.

Beschlussfassung über die Änderung der Satzung der WKW Aktiengesellschaft

Derzeit lautet § 11 Abs. 3 der Satzung (Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung des
Aufsichtsrats) wie folgt:

Die Beschlüsse werden, soweit in Gesetz und Satzung nichts anderes bestimmt wird,
mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Dies gilt auch für Wahlen.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden Beschluss zur Änderung
der Satzung der Gesellschaft zu fassen:

Die Satzung der Gesellschaft wird dahingehend geändert, dass an § 11 Abs. 3 ein Satz
3 wie folgt angefügt wird:

Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden des Aufsichtsrats bei allen
Beschlüssen den Ausschlag (Stichentscheid).

7.

Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der WKW Aktiengesellschaft setzt sich nach § 96 Abs. 1 AktG, § 2
und § 4 Drittelbeteiligungsgesetz aus vier Vertretern der Aktionäre und zwei Vertretern
der Arbeitnehmer zusammen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung
im Jahr 2025, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
beschließt, die folgenden Mitglieder als Vertreter der Anteilseignerseite als Ersatz
für drei bisherige Aufsichtsräte neu zu wählen:

(a)

Herrn Marco von Maltzan, Unternehmer, Berlin

(b)

Herrn Alfred Hagebusch, Rechtsanwalt, Heidelberg

(c)

Herrn Dr. Georg Weyer, Geschäftsführer der MAT Vermögensverwaltung GmbH, Grefrath

Die Wahlvorschläge berücksichtigen insbesondere die Restrukturierungssituation, in
der sich die WKW Aktiengesellschaft derzeit befindet, und die damit im Zusammenhang
stehenden Herausforderungen. Der Aufsichtsrat hat sich zudem vergewissert, dass die
Kandidaten jeweils den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können.

 
II.

Weitere Angaben zur Einberufung

Der Vorstand der WKW Aktiengesellschaft hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden,
die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
abzuhalten. Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit
Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) ist daher ausgeschlossen.

Grundlage dieser Entscheidung ist § 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-,
Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. Marz 2020 (Bundesgesetzblatt I Nr. 14 2020,
S. 570) in der durch das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens
und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-,
Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht vom 22. Dezember 2020 (Bundesgesetzblatt
I Nr. 67 2020, S. 3332) geänderten Fassung, dessen Geltung durch das Gesetz zur Errichtung
eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021″ und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze
vom 10. September 2021 (Bundesgesetzblatt I Nr. 63 2021, S. 4153) bis zum 31. August
2022 verlängert wurde (nachfolgend „COVID-19-Gesetz“).

Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung 2022 als virtuelle Hauptversammlung
führt zu Modifikationen in den Abläufen sowie bei den Rechten der Aktionäre. Wir bitten
die Aktionäre, die nachfolgend dargelegten weiteren Hinweise und Angaben besonders
zu beachten.

1.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft
eingeteilt in 6.540.100 Stückaktien, von denen jede in der Hauptversammlung eine Stimme
gewahrt. In der Gesamtzahl sind zum Zeitpunkt der Einberufung 646.264 eigene Aktien
enthalten, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen.

2.

Übertragung der Hauptversammlung

Die Hauptversammlung wird vollständig in Bild und Ton live im Internet für alle Aktionäre
(und ggf. deren Bevollmächtigte) per

Webex-Konferenz

übertragen.

Die Übertragung als Webex-Konferenz ermöglich keine Teilnahme an der Hauptversammlung
im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG.

3.

Anmeldung, Nachweisstichtag, Anmeldebestätigung

Stimmberechtigt in der Hauptversammlung (inklusive der Ausübung des Stimmrechts mittels
elektronischer Briefwahl oder durch einen Bevollmächtigten) ist nach § 19 Absatz 1
der Satzung der Gesellschaft nur derjenige Aktionär, der vor Beginn der Hauptversammlung,
d.h. bis 14:59 Uhr (MESZ), seine Aktien bei der Gesellschaft hinterlegt hat.

4.

Verfahren für die Stimmabgabe bei Briefwahl

Aktionäre können ihr Stimmrecht mittels Briefwahl schriftlich (per Post) oder im Wege
elektronischer Kommunikation per E-Mail ausüben (nachfolgend auch „Briefwahl“).

Die Stimmabgabe per Post oder E-Mail ist an folgende Adresse zu übermitteln:

WKW Aktiengesellschaft
z.Hd. Herrn Carsten Ringelmann
Siebeneicker Str. 235
42553 Velbert

E-Mail: carsten.ringelmann@wkw.de

Die Stimmabgabe per Post oder E-Mail muss spätestens bis zum Ablauf des 20. Juni 2022
um 24.00 Uhr (MESZ) eingegangen sein. Gleiches gilt für die Änderung oder den Widerruf
von schriftlichen Stimmabgaben.

Sollten Aktionäre ihre Stimme per Briefwahl auf unterschiedlichen Übermittlungswegen
abgegeben haben, betrachten wir unabhängig vom Eingangsdatum die erhaltenen Stimmen
mit dem jüngsten Ausstellungszeitpunkt als verbindlich. Wenn darüber hinaus auf unterschiedlichen
Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen eingehen und nicht erkennbar
ist, welche zuletzt abgegeben wurde, werden diese in folgender Reihenfolge berücksichtigt:
1. per E-Mail und 2. in Papierform.

Wir bitten die Aktionäre zu beachten, dass durch Briefwahl eine Abstimmung nur über
Beschlussvorschläge und Anträge möglich ist, zu denen es mit dieser Einberufung oder
später bekanntgemachte Beschlussvorschläge von Vorstand und/​oder Aufsichtsrat nach
§ 124 Abs. 3 AktG oder Anträge von Aktionären nach § 124 Abs. 1 AktG gibt.

5.

Verfahren für die Stimmabgabe bei Stimmrechtsvertretung

Aktionäre können ihr Stimmrecht und sonstige Rechte auch durch Bevollmächtigte, d.h.
durch Dritte, einen Intermediär (z.B. ein Kreditinstitut), eine Aktionärsvereinigung
oder – insoweit allerdings nur das Stimmrecht – durch die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen.

Die Erteilung von Vollmachten, ihr Widerruf und der Nachweis derselben gegenüber der
Gesellschaft bedürfen der Textform.

Bevollmächtigungen und Vollmachtnachweise können vor der Hauptversammlung per Post
oder Fax an die Gesellschaft bis zum 20. Juni 2022, 24.00 Uhr (MESZ), eingehend, übermittelt
werden, und zwar an:

WKW Aktiengesellschaft
z.Hd. Herrn Carsten Ringelmann
Siebeneicker Straße 235
42553 Velbert

Telefax: 02053-95-2255
E-Mail: carsten.ringelmann@wkw.de

Später eingehende Bevollmächtigungen und Vollmachtnachweise werden nicht berücksichtigt.

Die Aktionäre haben zudem – auch über den 20. Juni 2022, 24.00 Uhr (MESZ), hinaus
– bis zum Schluss der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung die Möglichkeit
der Übermittlung von Bevollmächtigungen oder Vollmachtnachweisen.

Der Schluss der Abstimmungen wird vom Versammlungsleiter in der Bild- und Tonübertragung
angekündigt.

6.

Ergänzungsanträge auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der Gesellschaft
(entspricht rund EUR 837.132,80 oder 327.005 Aktien) oder den anteiligen Betrag am
Grundkapital von EUR 500.000,00 (entspricht – aufgerundet auf die nächsthöhere volle
Aktienzahl – Stück 195.313 Aktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf
die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Antragsteller haben nachzuweisen,
dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der
Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag
halten.

Das Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung muss an den Vorstand der Gesellschaft
gerichtet und ihm mindestens 24 Tage vor dem 21. Juni 2022 zugehen, der Tag des Zugangs
ist nicht mitzurechnen.

Aktionäre werden gebeten, die folgende Anschrift und bei Nutzung der qualifizierten
elektronischen Signatur (§ 126a BGB) die folgende E-Mail-Adresse zu verwenden:

Vorstand der WKW Aktiengesellschaft
z.Hd. Herrn Carsten Ringelmann
Siebeneicker Straße 235
42553 Velbert

E-Mail: carsten.ringelmann@wkw.de

Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit
der Einberufung bekanntgemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im
Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet,
bei denen davon auszugehen ist, dass sie die Information in der gesamten Europäischen
Union verbreiten.

7.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 und 127 AktG i.V.m. § 1 Abs.
2 Satz 3 COVID-19-Gesetz

Aktionäre sind berechtigt, Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/​oder
Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung zu stellen und Wahlvorschläge
für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern zu unterbreiten.
Gegenanträge und Wahlvorschlage sind ausschließlich zu übersenden an:

Vorstand der WKW Aktiengesellschaft
z.Hd. Herrn Carsten Ringelmann
Siebeneicker Straße 235
42553 Velbert

E-Mail: carsten.ringelmann@wkw.de

8.

Fragerecht von Aktionären gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 COVID-19-Gesetz

Im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung haben Aktionäre kein Auskunftsrecht nach
§ 131 Abs. 1 AktG. Sie haben jedoch das Recht, Fragen im Wege der elektronischen Kommunikation
zu stellen (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 COVID-19-Gesetz). Dabei kann der Vorstand festlegen,
dass Fragen bis spätestens einen Tag vor der Hauptversammlung einzureichen sind. Hiervon
hat der Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats Gebrauch gemacht.

Zudem entscheidet der Vorstand gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 COVID-19-Gesetz nach pflichtgemäßem,
freiem Ermessen, wie er Fragen beantwortet. Dabei kann er Fragen bei deren Beantwortung
zusammenfassen, wenn ihm dies sinnvoll erscheint.

Aktionäre müssen etwaige Fragen bis spätestens einen Tag vor der Hauptversammlung,
d.h. spätestens bis zum Ablauf des 20. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ), per E-Mail an

carsten.ringelmann@wkw.de

einreichen. Eine Einreichung von Fragen auf einem anderen Übermittlungsweg ist nicht
möglich.

Nach Ablauf der vorstehend genannten Frist können Fragen nicht mehr eingereicht werden.
Es ist vorgesehen, die Fragensteller im Rahmen der Fragenbeantwortung grundsätzlich
namentlich zu nennen.

9.

Widerspruch zur Niederschrift gegen Beschlüsse der Hauptversammlung gemäß § 245 Nr.
1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 COVID-19-Gesetz

Aktionären bzw. deren Bevollmächtigten, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, wird die
Möglichkeit eingeräumt, im Wege der elektronischen Kommunikation gegen Beschlüsse
der Hauptversammlung Widerspruch zu Protokoll des Notars zu erklären (§ 245 Nr. 1
AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 COVID-19-Gesetz). Ein Widerspruch kann ab dem
Beginn der Hauptversammlung bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter erklärt
werden.

10.

Erhalt einer Stimmbestätigung gemäß § 118 Abs. 1 Satz 3 bis 5, Abs. 2 Satz 2 AktG
und eines Nachweises der Stimmzahlung gemäß § 129 Abs. 5 AktG

Nach § 118 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 2 AktG ist bei elektronischer Ausübung des Stimmrechts
dem Abgebenden der Zugang der elektronisch abgegebenen Stimme nach den Anforderungen
gemäß Art. 7 Abs. 1 und Art. 9 Abs. 5 Unterabs. 1 der Durchführungsverordnung (EU)
2018/​1212 von der Gesellschaft elektronisch zu bestätigen. Sofern die Bestätigung
einem Intermediär erteilt wird, hat dieser die Bestätigung nach § 118 Abs. 1 Satz
4 AktG unverzüglich dem Aktionär zu übermitteln.

Ferner kann der Abstimmende von der Gesellschaft nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG innerhalb
eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung eine Bestätigung darüber verlangen,
ob und wie seine Stimme gezahlt wurde. Die Gesellschaft hat die Bestätigung gemäß
den Anforderungen in Art. 7 Abs. 2 und Art. 9 Abs. 5 Unterabs. 2 der Durchführungsverordnung
(EU) 2018/​1212 zu erteilen. Sofern die Bestätigung einem Intermediär erteilt wird,
hat dieser die Bestätigung nach § 129 Abs. 5 Satz 3 AktG unverzüglich dem Aktionär
zu übermitteln.

Auch ohne Verlangen des Aktionärs oder Bevollmächtigten stellt die Gesellschaft für
jeden Aktienbestand, der an einer Abstimmung teilgenommen hat, einen Nachweis der
Stimmzählung zum Abruf bereit. Entsprechende Anfragen von Aktionären oder Bevollmächtigten
können innerhalb der zuvor bezeichneten Frist gerichtet werden an:

WKW Aktiengesellschaft
z.Hd. Herrn Carsten Ringelmann
Siebeneicker Str. 235
42553 Velbert

E-Mail: carsten.ringelmann@wkw.de

11.

Datenschutz

Wenn Aktionäre und/​oder ihre Bevollmächtigten sich zur virtuellen Hauptversammlung
anmelden, eine Stimmrechtsvollmacht erteilen, ihre Aktionärsrechte ausüben oder sich
zu der virtuellen Hauptversammlung zuschalten, verarbeitet die Gesellschaft personenbezogene
Daten über den Aktionär und/​oder den Bevollmächtigten (z.B. Name und Vorname, Anschrift,
E-Mail-Adresse, Aktienanzahl und Besitzart der Aktie). Dies geschieht, um Aktionären
oder ihren Bevollmächtigten die Ausübung ihrer Rechte im Zusammenhang mit der virtuellen
Hauptversammlung zu ermöglichen.

Verantwortliche für die Verarbeitung ist die

WKW Aktiengesellschaft
Siebeneicker Str. 235
42553 Velbert

E-Mail: carsten.ringelmann@wkw.de

Soweit sich die Gesellschaft zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung Dienstleister
bedient, verarbeiten diese die personenbezogenen Daten der Aktionäre nur im Auftrag
der Gesellschaft und sind im Übrigen zur Vertraulichkeit verpflichtet.

Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen steht jedem Betroffenen ein jederzeitiges
Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Löschungs- und ggf. Widerspruchsrecht
bezüglich der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung
und auf Beschwerde bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde zu. Soweit die
Verarbeitung auf der Einwilligung des Betroffenen beruht, hat der Betroffene das Recht,
seine Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird
die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung
nicht berührt.

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten und zu den Rechten
der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung können
jederzeit unter folgender Adresse angefordert werden:

WKW Aktiengesellschaft
Siebeneicker Str. 235
42553 Velbert

E-Mail: carsten.ringelmann@wkw.de

 

Velbert, den 16. Mai 2022

WKW Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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