WMF GmbH – Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-Out 2015 WMF AG, Geislingen an der Steige-/ Nachbesserung der Barabfindung WMF AG 31 O 53/15 KfH (Berichtigung der Veröffentlichung vom 27.01.2023)

WMF GmbH

Geislingen an der Steige

(ursprünglich Finedining Capital AG, München)

Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-Out 2015 WMF AG,
Geislingen an der Steige-/​Nachbesserung der Barabfindung

– ISIN DE0007803009 /​ WKN 780300 (Stammaktien) –
– ISIN DE0007803033 /​ WKN 780303 (Vorzugsaktien) –

Nachtrag zu den Bekanntmachungen im Bundesanzeiger und in der Börsenzeitung vom 27.01.2023
sowie in AnlegerPlus vom 04.03.2023
betreffend die Nachbesserung der Barabfindung der WMF AG, Geislingen an der Steige,
aus dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out 2015

 

Korrektur des Hinweises zum Abzug von Steuern:

Die Abwicklungsbekanntmachung im Bundesanzeiger vom 27.01.2023 betreffend den gerichtlichen Vergleich zur Beendigung des Spruchverfahrens vor dem Landgericht Stuttgart mit dem führenden Aktenzeichen 31 O 53/​15 KfH SpruchG sowie die textgleichen Bekanntmachungen in der Börsenzeitung vom 27.01.2023 und in AnlegerPlus vom 04.03.2023 sind insoweit zu korrigieren, als darin vorgesehen ist, dass die Nachzahlung auf die ursprünglich erhaltene Barabfindung ohne Abzug von Steuern zur Auszahlung gelangt.

Die Nachbesserung der Barabfindung unterliegt bei im Inland ansässigen ehemaligen Minderheitsaktionären der WMF AG, die nachbesserungsberechtigt sind, als Veräußerungserlös grundsätzlich dem Abzug von Kapitalertragsteuer. Die Nachzahlung wird also grundsätzlich mit Abzug von Steuern zur Auszahlung gelangen. Die Zinsen auf die Nachzahlung gelangen jedoch ohne Abzug von Steuern zur Auszahlung. Im Hinblick auf die steuerliche Behandlung wird den berechtigten ehemaligen Minderheitsaktionären der Gesellschaft empfohlen, ihren steuerlichen Berater zu konsultieren.

 

Geislingen an der Steige, im April 2023

WMF GmbH

Die Geschäftsführung

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