wohn-trend einundzwanzig Bauträger AG – Hauptversammlung 2020

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
wohn-trend einundzwanzig Bauträger AG
Rottweil
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur Hauptversammlung 30.06.2020

wohn-trend einundzwanzig Bauträger AG

Rottweil

– Amtsgericht Stuttgart, HRB 471146 –

Einladung zur Hauptversammlung

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zur

ordentlichen Hauptversammlung
am 29. Juli 2020 um 10:00 Uhr

in die Geschäftsräume unserer Gesellschaft in 78628 Rottweil, Hauptstr. 34, ein.

Tagesordnung

1.

Bericht des Vorstandes

2.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2018 und Bericht des Aufsichtsrats

3.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

Der im festgestellten Jahresabschluss ausgewiesene Bilanzgewinn des Geschäftsjahrs 2018 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

6.

Beschlussfassung über die Wahl des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Aufsichtsratsmitglieder zu wählen:

Herr Michael Dreher,

Frau Margarethe Grimm, geb. Broghammer,

Frau Viktoria Schönberg

Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge nicht gebunden.

7.

Beschlussfassung über die Festlegung von Aufsichtsratvergütungen und entsprechende Satzungsänderung

Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält eine Vergütung in Höhe von EUR 300,00 für jedes volle Jahr seiner Zugehörigkeit.

(Änderung von § 8 der Satzung: Vorsitzender, Stellvertreter, Vergütung)

8.

Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien

Das Aktienrecht erlaubt, die Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien besonders zu ermächtigen. Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, hierzu folgenden Beschluss zu fassen:

Der Vorstand wird gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Aktien der Gesellschaft in einem Umfang von bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben.

Dabei dürfen auf die auf Grund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß den §§ 71ff Aktiengesetz (AktG) zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft entfallen. Die Vorgaben in § 71 Abs. 2 Satz 2 und 3 AktG sind zu beachten.

Die Ermächtigung wird mit Beschlussfassung der Hauptversammlung wirksam und gilt bis zum Ablauf des 30. Juni 2025. Sie darf zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken ausgenutzt werden.

Der Erwerb der Aktien darf mittels eines an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Kaufangebots erfolgen. Der Erwerb erfolgt direkt vom Aktionär.

Die zeitliche Befristung gilt nur für den Erwerb, nicht für das Halten der Aktien. Die Ermächtigung darf von der Gesellschaft nicht zum Zweck des Handels in eigenen Aktien genutzt werden. Im Übrigen liegt die Bestimmung des Erwerbszwecks im Ermessen des Vorstandes. Die Ermächtigung kann innerhalb des Ermächtigungszeitraums bis zur Erreichung des maximalen Erwerbsvolumens ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, ausgenutzt werden.

9.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2019 und Bericht des Aufsichtsrats

10.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

Der im festgestellten Jahresabschluss ausgewiesene Bilanzgewinn des Geschäftsjahrs 2019 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

11.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

12.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

13.

Sonstiges

Auslage von Unterlagen

Der festgestellten Jahresabschlüsse der Gesellschaft zum 31.12.2018 und 31.12.2019 sowie der Wortlaut der beabsichtigten Satzungsänderung liegen in den Büroräumen der Gesellschaft in der Hauptstr. 34, 78628 Rottweil, während der üblichen Geschäftszeiten zur Einsichtnahme aus.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind unter Beachtung von § 11 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und die sich spätestens am 22 Juli 2020 bei der Gesellschaft angemeldet haben.

Stimmrechtsvertretung

Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung unter Beachtung von § 11 der Satzung auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Formulare für die Vollmachten und Weisungen für Stimmrechtsvertreter können bei der Gesellschaft angefordert werden. Für die Erteilung von Vollmachten an Bevollmächtigte ist die Schriftform erforderlich und ausreichend.

Gegenanträge

Gegenanträge zu bestimmten Punkten der Tagesordnung und den Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat können an die oben genannte Anschrift gerichtet werden.

 

Rottweil, Juni 2020

Der Vorstand

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