WOHNUNGSBAU AKTIENGESELLSCHAFT HILDESHEIM – Hauptversammlung

WOHNUNGSBAU AKTIENGESELLSCHAFT HILDESHEIM

Hildesheim

 

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am

Donnerstag, den 28. August 2014, 17.00 Uhr

in der Sparkasse Hildesheim, Rathausstr. 21–23 (Rolandzimmer 4. OG) stattfindenden

Ordentlichen Hauptversammlung

eingeladen.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes sowie der Berichte des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013.

2.

Beschluss über die Verwendung des Jahresüberschusses auf der Grundlage des genehmigten Jahresabschlusses.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss 2013 zu genehmigen und von dem im Jahresabschluss ausgewiesenen Jahresüberschuss von € 215.118,00 eine Dividende von € 125.000,00 zu zahlen und den Rest von € 90.118,00 auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Entlastung vor.

4.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die WP/StB-Sozietät Krause & Kollegen, Hildesheim, zum Abschlussprüfer zu bestellen.

5.

Wahlen zum Aufsichtsrat.

Gemäß § 11 a der Satzung besteht der Aufsichtsrat aus 6 von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern (§ 96 Abs. 1 letzter Hs. Aktiengesetz).

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die gemäß der Satzung ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieder,

Herrn Dipl.-Kfm. Peter Block und
Herrn Ulrich Sackmann

für die jeweilige Amtszeit wiederzuwählen.

6.

Die Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und ihr Stimmrecht ausüben wollen, werden gemäß § 19 unserer Satzung ersucht, ihre Aktien oder die auf diese lautenden Hinterlegungsscheine bis zum 20.08.2014 bei der Sparkasse Hildesheim, bei einem Notar oder bei der Gesellschaft zu hinterlegen.

Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn die Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle bei anderen Banken bis zur Beendigung der Hauptversammlung in gesperrter Verwahrung gehalten werden.

Jeder stimmberechtigte Aktionär kann sich aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Die Vollmachten werden vom Vorsitzenden der Hauptversammlung geprüft und bleiben in der Verwahrung der Gesellschaft.

Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Berichte des Vorstandes und des Aufsichtsrates liegen bei der Sparkasse Hildesheim zur Einsichtnahme aus. Auf Anforderung wird jedem Aktionär von der Verwaltung unserer Gesellschaft eine Ausfertigung der Vorlagen zugestellt.

 

Hildesheim, den 23. Juni 2014

Der Vorstand

Engelmann

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