Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Hildesheim: Ordentliche Hauptversammlung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Hildesheim
Hildesheim
Gesellschaftsbekanntmachungen Ordentliche Hauptversammlung 03.07.2020

Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Hildesheim

Hildesheim

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am

Donnerstag, den 27. August 2020, 17.00 Uhr

in der Sparkasse Hildesheim-Goslar-Peine, Almsstr. 27, Zimmer 2.15, Hildesheim stattfindenden

Ordentlichen Hauptversammlung

eingeladen.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes sowie der Berichte des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019

2.

Beschluss über die Verwendung des Jahresüberschusses auf der Grundlage des genehmigten Jahresabschlusses

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss 2019 zu genehmigen und von dem im Jahresabschluss ausgewiesenen Jahresüberschuss von € 287.794,87 eine Dividende von € 200.000,00 zu zahlen und den Rest von € 87.794,87 auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Entlastung vor.

4.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die WP/StB-Sozietät Krause & Kollegen, Hildesheim, zum Abschlussprüfer zu bestellen.

5.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Gemäss § 11 a der Satzung besteht der Aufsichtsrat aus 6 von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern (§ 96 Abs. 1 letzter Hs. Aktiengesetz).

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die gemäß der Satzung ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieder,

Frau Dietlinde Noll und
Herrn Heinz-Adolf Engelmann

sowie als Ersatzmitglied

Frau Sylvia Noll (für Frau Dietlinde Noll)

für die jeweilige Amtszeit wiederzuwählen.

Die Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und ihr Stimmrecht ausüben wollen, werden gemäß § 19 unserer Satzung ersucht, ihre Aktien oder die auf diese lautenden Hinterlegungsscheine bis zum 20.08.2020 bei der Sparkasse Hildesheim, bei einem Notar oder bei der Gesellschaft zu hinterlegen.

Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn die Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle bei anderen Banken bis zur Beendigung der Hauptversammlung in gesperrter Verwahrung gehalten werden.

Jeder stimmberechtigte Aktionär kann sich aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Die Vollmachten werden vom Vorsitzenden der Hauptversammlung geprüft und bleiben in der Verwahrung der Gesellschaft.

Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Berichte des Vorstandes und des Aufsichtsrates liegen bei der Sparkasse Hildesheim zur Einsichtnahme aus. Auf Anforderung wird jedem Aktionär von der Verwaltung unserer Gesellschaft eine Ausfertigung der Vorlagen zugestellt.

 

Hildesheim, den 30. Juni 2020

Der Vorstand

Engelmann                Woelk

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